Neuer Asylantrag nach “STANDARD”-Bericht
„Ein eigener Wesenszweig“,
oder: Asylwerbern wird nichts geglaubt
Familie C. aus Tschetschenien sollte nach Polen abgeschoben werden. In Polen droht ihnen aber Verfolgung; der Familienvater hat dort Morddrohungen erhalten. Das war der Grund für die Weiterflucht nach Österreich. Eine von Asyl in Not eingebrachte Beschwerde wies der Asylgerichtshof ab. Morddrohungen in Polen? Glauben wir nicht! Traumatisierung? Uninteressant…
Beim Abschiebungsversuch kam es zu erschütternden Szenen, die Mutter brach ohnmächtig zusammen, die 14jährige Tochter, die in Peggau (Steiermark) die Hauptschule besucht und dort allseits beliebt ist, versuchte sich umzubringen, „damit ich nicht wieder sehen muß, wie die Polizei meinen Vater holt“. Der Vater sitzt seither in Schubhaft.
Der STANDARD berichtete und zitierte auch einen der Polizisten, der allen Ernstes meinte, die Familie spiele „ein abgekartetes Spiel. Die Tschetschenen, das ist ein eigener Wesenszweig, auch die Kinder“. Fekters Sprecher Rudolf Gollia, damit konfrontiert, erbat sich „ein paar Tage Zeit“, bevor er zu dieser rassistischen Aussage Stellung bezieht…
Aufgrund des STANDARD-Artikels vom 27.2.2009, der die schwere Traumatisierung der C.’s bescheinigt, hat die Familie auf unseren Rat einen neuen Asylantrag gestellt.
Judith Ruderstaller im “STANDARD”-Interview
Asyl in Not-Juristin Judith Ruderstaller, die die Familie im Asylverfahren vertritt, im Interview mit dem „STANDARD“, „Asylwerbern wird nichts geglaubt“, 11.3.2009:
„’Es ist ein generelles Problem, daß Asylwerbern in Dublin-Fällen einfach nichts geglaubt wird’, kritisiert Ruderstaller. „Aus rein formalen Gründen befragt man sie etwa zu ihrem Familienleben, um ihnen dann zu sagen, daß ihr Familienleben irrelevant ist.“
„Auch psychologische Gründe seien vor dem Bundesasylamt nichts wert: ‚Alle Tschetschenen, die ich kenne, werden von jedem Psychologen im Land als traumatisiert diagnostiziert, nur in Traiskirchen gelten sie als gesund’. Auch Suizidgefahr sei kein Argument gegen eine Abschiebung.
„Folter zählt nicht“
„Zudem beobachte die Juristin ‚eine dramatische Verschlechterung der Judikatur bezüglich des Artikels drei der Europäischen Menschenrechtskonvention’, also beim Verbot von Folter und unmenschlicher Strafe oder Behandlung: ‚Daß fast alle tschetschenischen Männer in der Heimat gefoltert wurden, zählt nicht.’
„Für Ruderstaller grenzt der Umgang mit Tschetschenen in Österreich an ‚Hetze’. Dabei seien sie ‚meist sehr gut integriert und unglaublich schnell im Deutschlernen’“.
Das 14jährige Mädchen hatte, als sie neun war, mitansehen müssen, wie „mein Onkel und meine Tante von der russischen Polizei getötet wurden“. Ihr Hauptschullehrer zum heutigen STANDARD: Sie sei „ein ganz nettes, intelligentes, fleißiges Mädchen, das sich in die Klassengemeinschaft ganz toll eingefügt hat.“
Ihren Mitschülern ist sie so ans Herz gewachsen, daß diese mit dem Lehrer eine Petition verfassten, in der sie darum bitten, „daß C. in Österreich bleiben darf“.
(DER STANDARD, Mittwoch 11.3.2009, Printausgabe S. 10 und ausführlicher online www.derstandard.at. Frühere Berichte: 27.2.: „Da stößt man an Grenzen des Rechtsstaats“, 9.3.: „Familie aus Tschetschenien hofft wieder“).
Asyl in Not verlangt nun von den österreichischen Asylbehörden ein rasches Umdenken. Der Vater muß schleunigst aus der Schubhaft heraus. Die Familie hat genug durchgemacht; sie hat ein Recht darauf, daß Österreich endlich ihre Fluchtgründe prüft.
Herrn Gollia und Frau Fekter empfehlen wir, sich die „Wesenszweige“ ihre Beamtenschaft einmal sorgfältig anzusehen. Emails an: ministerbuero@bmi.gv.at
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not