„Die Presse“, 1. Februar 2014
Das „Gutheißen“ von Straftaten erlauben?
Fall Genner: Neos-Mandatar Scherak kämpft gegen „Gummi-Paragraphen“.

„Die Presse“, 1. Februar 2014
Das „Gutheißen“ von Straftaten erlauben?
Fall Genner: Neos-Mandatar Scherak kämpft gegen „Gummi-Paragraphen“.

Wien. Weil er wohlwollend über Schlepper schrieb, muß Michael Genner, Obmann des Vereins Asyl in Not, am Donnerstag vor Gericht. Neos-Mandatar Nikolaus Scherak stößt das sauer auf. Er ortet in der Genner vorgeworfenen Strafnorm einen „Gummi-Paragraphen“. § 282 (2) des Strafgesetzbuchs droht bis zu zwei Jahre Gefängnis an, wenn man  eine mit mehr als einem Jahr Haft bedrohte Vorsatztat „in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören“.

Nur was ist das allgemeine Rechtsempfinden, was Gutheißen? „Wenn man Meinungsäußerungen so einschränkt, daß ein Diskurs nicht mehr möglich ist, ist das ein massives Problem“, sagt Scherak. Falls Genner verurteilt werden sollte, wolle er im Parlament eine Änderung des „schwammigen Paragraphen“ initiieren. Wobei: „Wenn ich die Abschaffung des Delikts fordere, mache ich mich vielleicht auch schon strafbar,“ sagt Scherak. (aich).

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Prozeß gegen Michael Genner:
Donnerstag, 6. Februar, 10:30 Uhr,
Landesgericht Wien, 3. Stock, Saal 310
Wickenburggasse 22, 1080 Wien

www.asyl-in-not.org

Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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