Nach langem Leidensweg:

Herr S. hat Asyl!

Wir freuen uns über eine klare und rasche Entscheidung des Asylgerichtshofs.

Unsere LeserInnen erinnern sich: In unserem Rundbrief vom 29. Juni (“Wer verschleppt die Asylverfahren?”) berichteten wir über unseren tschetschenischen Freund S., dessen Verfahren seit über zwei Jahren (Asylantrag im April 2007) anhängig war:
https://asyl-in-not.org/php/wer_verschleppt_die_asylverfahren,17595,20233.html

Er hatte zunächst trotz hochgradiger Traumatisierung (er ist Folteropfer) ein Pingpong-Spiel zwischen Asylamt und UBAS erduldet. Hauptperson dabei: Mag. Macek, Bundesasylamt Wien. In einer Nebenrolle: Dr. Elisabeth Anderle, Psychologin und Gutachterin, unseren LeserInnen bestens bekannt.

Maceks wegen saß S. (der vom UBAS schon zum Verfahren zugelassen worden war!) in Schubhaft. Macek hatte nämlich einen zweiten  Dublin-Bescheid verhängt. Den der UBAS dann ebenfalls für rechtswidrig erklärte und behob…

Macek hatte nicht einmal den von uns zur Einvernahme mitgebrachten Zeugen, S.’ Cousin Adlan, der für ihn wie ein Bruder war, befragt. Dies obwohl der UBAS im Vorbescheid der Erstinstanz aufgetragen hatte, S.’ Familienbindungen in Österreich zu prüfen. 

S. und Adlan waren in Russland gemeinsam im Gefängnis gesessen und gefoltert worden; sie hatten die selben Fluchtgründe. Adlan hatte (reines Glück!) auf Anhieb Asyl erhalten, er war S.’ wichtigste Stütze in Österreich.

Aber Macek hielt es nicht für nötig, ihn zu befragen. Statt dessen stützte er sich auf einen (eigens für das neuerliche Dublin-Verfahren auf Staatskosten eingeholten) Befund der erwähnten Dr. Anderle.

S. steht seit seiner Einreise in ständiger Psychotherapie bei Erwin Klasek (Verein Hemayat), einem international bekannten und angesehenen Experten für die Behandlung von Folteropfern.

Klasek schreibt in einem seiner Befundberichte, es sei ihm von Beginn an aufgefallen, „daß Herr S. grauenhafte Ereignisse sachlich und fließend berichtet, gelegentlich lächelnd erzählt oder lacht.“

So habe S. unter anderem berichtet: „Als er einmal von der Folter zurück gebracht worden sei, habe er lachend gesagt: ‚Schaut her, was die mit mir gemacht haben!’ und sein verletztes Knie gezeigt. Dann habe er gesagt, daß er stärker sein werde als die… Er lache also, um nicht zu weinen.“

„Auf die Bitte, mit seiner Mutter telefonieren zu dürfen, habe man ihn in ein Zimmer gebracht und ihm ‚Telefondrähte’ an die Ohren angeschlossen und (beschreibt gestikulierend das Kurbeln am Handgenerator, Hervorquellen der Augen, lacht…).“

Klasek diagnostizierte bei Herrn S. eine höhergradige post-traumatische Belastungsstörung (PTSD) zu Folge serieller Traumatisierung. Übrigens hatte auch der Psychiater Dr. Danler in Traiskirchen PTSD festgestellt.

Frau Dr. Anderle hingegen diagnostizierte lediglich eine „Anpassungsstörung“, „wobei Aggravation, Überbewertung und Fixierung der tatsächlichen Beschwerden aufgrund bewusstseinsnaher, wirtschaftlicher Sicherungswünsche eine wesentliche Rolle spielen.“

Diese Wortfolge kennen wir schon aus anderen Anderle-Gutachten; „Aggravation“ heißt auf deutsch „Übertreibung“, aber dieses deutsche Wort hält Dr. Anderle für „unqualifiziert“…

Im Fall S. begründete Anderle ihren Befund mit der „Zeitabfolge der Geschehnisse (Traumatisierung vor 7 Jahren)“ und dem „mehrfach geäußerten Fluchtmotiv (in Österreich leben zu wollen)“ und attestierte unserem (wie sie festhielt: „modisch gekleideten“) Mandanten „unübersehbare Simulation“.

Wieso Dr. Anderle auf „7 Jahre“ kommt, vor denen S.’ Traumatisierung erfolgt sei, bleibt unerfindlich. Seine erste Verhaftung war zwar im August 2000, die letzte, schrecklichste von allen jedoch im Herbst 2006; dazwischen noch einige andere, jedes Mal wurde S. gefoltert, mit Prügeln, mit Zigaretten, mit Strom… Aber das nur nebenbei.

S. wurde nach dem neuerlichen Dublin-Bescheid in Schubhaft genommen (Dezember 2007). Der im Polizeigefängnis tätige Psychiater, Dr. North, stellte fest, „die Haftbedingungen hätten seinen Zustand verschlechtert.“ Er sei „zweifelsfrei als schwer psychisch krank anzusehen und leide an PTSD. Er habe prä-suizidale Tendenz gezeigt.“

Aufgrund der „Schwere des psychischen Leidenszustandes“ verfügte der Amtsarzt die Entlassung aus der Schubhaft.

Gleich darauf stellte der UBAS die Rechtswidrigkeit des Macek-Bescheids fest (Jänner 2008). Damit war S. endgültig zum inhaltlichen Verfahren zugelassen. Aber Macek blieb „sein“ Referent. S.’ Leidensweg ging weiter.

Trotz der Zulassung im Jänner fand die Einvernahme durch Mag. Macek erst am 2. September 2008 statt! Diesmal kam endlich auch Adlan, S.’ Cousin, als Zeuge dran und schilderte eindringlich die gemeinsam erlebte Tortur:

Nach einer solchen Folter habe er den Antragsteller mit verbundenen Händen und Füßen am Boden liegen gesehen. Der Antragsteller habe Drähte an den Ohren und Schaum vor dem Mund gehabt und er (Zeuge) habe geglaubt, dieser sei tot.“

Darauf folgte im Oktober 2008 eine neuerliche Untersuchung durch einen Psychiater, der eine Anpassungsstörung feststellte und eine post-traumatische Belastungsstörung nicht ausschloß. Dann wieder – monatelang Funkstille…

Unterdessen starb Adlan, S.,’ Cousin, bei einem Autounfall. S. war völlig fertig, wir brachten ihn auf die Baumgartner Höhe. Es bestand akute Selbstmordgefahr. Da uns Macek weiter dunsten ließ, stellten wir im Mai 2009 einen Devolutionsantrag. Womit der Fall ohne erstinstanzlichen Bescheid direkt zum Asylgerichtshof ging.

Der Asylgerichtshof (Dr. Christine Amann, Dr. Peter Chvosta) hat keine Verhandlung durchgeführt, sondern S. mit Erkenntnis vom 31.7.2009 (D5 312942-3/2009/7E) Asyl gewährt. Aus dem Erkenntnis:

„Das Asylamt hat mit dem Antragsteller fünf ausführliche Einvernahmen durchgeführt. In allen diesen Einvernahmen hat er gleichbleibend und widerspruchsfrei seine Erlebnisse in Tschetschenien geschildert. (…)

„Seitdem er in Österreich ist, befindet er sich in ständiger psychiatrischer Behandlung. (…) Die Diagnose, unter einer post-traumatischen Belastungsstörung zu leiden. (ist) wohl auch ein Indiz dafür, daß er massiv die Psyche beeinträchtigenden Situationen, wie z.B. schwerer Folter, ausgesetzt gewesen ist. (…)

Für den zuständigen Senat steht eindeutig fest, daß der Antragsteller an einer post-traumatischen Belastungsstörung leidet, zumal diese Erkrankung nicht nur von einem Psychologen diagnostiziert wurde, sondern sich dieselbe Diagnose in zwei von Amts wegen eingeholten Gutachten und in drei weiteren ärztlichren Stellungnahmen findet.

„Aus dem Akteninhalt ergibt sich unzweifelhaft, daß das Bundesasylamt nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem zuletzt ergangenen Bescheid des UBAS vom 14.1.2008 entschieden hat. Der Devolutionsantrag erweist sich somit jedenfalls als zulässig. (…) 

Nachdem alle notwendigen Ermittlungsschritte vorgenommen worden waren, ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Bundesasylamt trotzdem bis Mai 2009 keinen Bescheid erlassen hat.“

Der Asylgerichtshof verweist auch darauf, daß S.’ Cousin Adlan wegen ihres gemeinsamen Schicksals (Haft und Folterung) Asyl erhalten hat, sodaß auch S. „als glaubwürdig erachtet und ihm der Status des Flüchtlings erteilt werden muß“.

Happy-end? Offen bleibt in dieser Rechnung allerdings die lange Dauer des Verfahrens, die S.’ ohnedies durch die Folter schwer angeschlagene Gesundheit weiter zerrüttet hat.

Die Verantwortung dafür liegt einzig und allein beim Bundesasylamt, im besonderen bei Mag. Macek. Rechtliche Schritte behalten wir uns vor.

Michael Genner, Obmann von Asyl in Not

Mag. Judith Ruderstaller, Rechtsberaterin

Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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