Mißstände im BFA, zweiter Teil

Ich vertrete im Asylverfahren Frau Amina und Herrn Zafar aus Afghanistan. Frau Amina sollte zwangsverheiratet werden, mit ihrem Cousin, einem Anhänger der Taliban, mit dem ihre Eltern sie verlobten, der aber zu ihrem Glück im Krieg ums Leben kam. Sogleich trat aber sein Bruder an seine Stelle...

Herr Schwarz, fortgesetzt:
„In Afghanistan ist kein Krieg mehr“.

Herr Schwarz, der Kinder abschieben lassen will (siehe voriger Artikel), ist überhaupt eine originelle Person. Immer wieder treffe ich auf Menschen, denen er zumindest viel Zeit in ihrem Leben weggenommen hat.
 
Ich vertrete im Asylverfahren Frau Amina und Herrn Zafar aus Afghanistan. Frau Amina sollte zwangsverheiratet werden, mit ihrem Cousin, einem Anhänger der Taliban, mit dem ihre Eltern sie verlobten, der aber zu ihrem Glück im Krieg ums Leben kam. Sogleich trat aber sein Bruder an seine Stelle. Unterdessen war Amina mit ihren Eltern aus Furcht vor den Taliban in den Iran geflüchtet. Aber auch dorthin stellte dieser Cousin und Talib ihr nach.
 
Amina vertraute sich ihrem Nachbarn, einem ebenfalls aus Afghanistan geflüchteten jungen Mann, dem sie sich zugeneigt fühlte, an. Sie kamen einander näher und heirateten (gegen den Willen beider Eltern!) vor einem Mullah im Iran. Im Iran lebten sie (freilich illegal und ständig von der Abschiebung nach Afghanistan bedroht) über zehn Jahre – bis der Cousin sie aufspürte und mit der Ermordung bedrohte; sodann flüchteten sie nach Österreich.
 
Hier widerfuhr ihnen Herr Schwarz, der sie im Asylamt Eisenstadt im November 2012 zu ihren Fluchtgründen befragte. Amina gab an, sie sei mit ihrer Familie aus Furcht vor den Taliban in den Iran geflüchtet. Dazu Herr Schwarz wortwörtlich laut Protokoll (Hervorhebungen von mir, Fehler im Original):
 
„In Afghanistan ist kein Krieg mehr und die Taliban beherrschen auch viele Gebiete nicht mehr auch nicht ihre frühere Herkunftsgegend. Was hindert sie nach Afghanistan zurückzugehen?“
 
Wie viele andere Schmankerln des Amtsdirektors muß man sich auch dieses Zitat auf  der Zunge zergehen lassen: er glaubt allen Ernstes, in Afghanistan sei nicht mehr Krieg! Die Lektüre von Zeitungen oder gar das Studium von Länderberichten scheint ihm zu mühsam zu sein.
 
Aminas Mutter stammt aus Kandahar, ihr Vater aus Parwan; beide Regionen sind Kriegsschauplätze: Kandahar gehörte (den Länderberichten des Bundesverwaltungsgerichtes zufolge) schon 2012 (als Herr Schwarz seinen Bescheid erließ) zu den „am meisten umkämpften Gebieten“, auch in Parwan „haben die islamistischen Extremisten in den letzten Monaten stark an Einfluss gewonnen“.
 
Amina antwortete, sie fürchte sich sowohl vor den Taliban im allgemeinen als auch im besonderen vor ihrem Cousin. Hier in Österreich werde sie als Frau akzeptiert, habe Rechte und könne frei leben, hier könne sie ein Mensch sein, anders als in Afghanistan.
 
Darauf Herr Schwarz (wörtlich): „Ein Mensch sein und frei leben können Sie auch in Kabul auch dort arbeiten!
 
Herr Schwarz hat noch nie davon gehört, wie Frauen in Afghanistan leben. Oder doch? Will er es nur nicht wahrhaben? Kennt er nicht die Judikatur? Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in ständiger Rechtsprechung, daß Frauen im Falle ihrer Rückkehr nach Afghanistan mit einer für sie prekären Sicherheitslage konfrontiert sind.
 
„Das heißt, daß für sie in fast allen Teilen Afghanistans ein erhöhtes Risiko besteht, Eingriffen in ihre physische Integrität und Sicherheit ausgesetzt zu sein.“
 
Zu diesem generellen Risiko, das alle afghanischen Frauen trifft, kommt aber auch noch die spezifische Gefährdung bei „nonkonformem Verhalten“, also einem solchen, wie es Frau Amina schon bei ihrer Einreise kundtat: Sie will als Frau in Freiheit leben.
 
Herr Schwarz hat die Asylanträge Aminas und ihres Mannes jedoch abgewiesen.
 
Er warf ihnen vor, sie hätten bei der ersten kurzen polizeilichen Befragung nur angegeben, sie wären vor den Taliban geflüchtet, und über die Verfolgung durch Aminas Cousin erst bei der zweiten ausführlichen Befragung im Asylamt berichtet.
 
Im Asylverfahren wird man nämlich zuerst von der Polizei zum Fluchtweg befragt und soll dann (so steht es in jedem Protokoll) „ganz kurz alle Fluchtgründe“ nennen. Ein Widerspruch in sich selbst: Um alle Fluchtgründe zu erzählen, braucht man Zeit. Und Ruhe! Diese Erstbefragung ist unmittelbar nach der Flucht. Sie erfolgt durch Polizisten: Für jeden Verfolgten eine Qual. Amina und Zafar hatten kaum geschlafen, Amina hatte Kopfschmerzen, die Dolmetscherin sagte, sie würden später Gelegenheit haben, alles ausführlich zu erzählen…
 
Bei der ausführlichen Befragung durch Herrn Schwarz erwähnte Amina sofort, daß beim Erstinterview etwas Wichtiges fehlte: warum sie aus dem Iran weitergeflüchtet war. Nämlich weil ihr Talib-Cousin hinter ihr her war. Diese Richtigstellung legte Herr Schwarz den beiden zur Last: Sie wären „strategisch vorgegangen“, um ihr „Vorbringen zu steigern“.
 
Es ist ein alter Trick der Asylbehörden: Man erklärt alles, was die Geflüchteten bei der ausführlichen Befragung zusätzlich zur Erstbefragung vorbringen, zum „gesteigerten Vorbringen“ und konstruiert so einen Widerspruch zur „ganz kurzen“ Nennung „aller Fluchtgründe“. Herr Schwarz liebt diesen Trick.
 
Er behauptet zudem, Amina habe „im Zuge der Erstbefragung ebenso wenig sich auf eine allfällige Diskriminierung als Frau in Afghanistan berufen“ (…), was auch den Schluss zulässt, dass Sie auch zu diesem Sachverhalt Ihr Vorbringen zuletzt ebenso gesteigert haben.“
 
Eine krasse Unwahrheit, denn Amina hatte schon in der Erstbefragung (Schwarz zitiert es selbst am Beginn seines Bescheids) ausdrücklich gesagt: „In Afghanistan haben die Frauen überhaupt keine Rechte.“
 

Besonders geärgert hat Herrn Schwarz offenbare, daß Amina „im Zuge der Einvernahme mehrmals Gegenfragen stellte“! „Sie erweckten damit den Eindruck, daß Sie ihr Vorbringen strategisch geplant haben, da dieses nicht der Tatsache entspricht.“ Auch stehe Aminas Identität „mangels nicht nachvollziehbarer Vorlage eines geeigneten Identitätsdokuments“ (sic!) nicht fest…
 
Vollends jenseitig wird es, als Schwarz ihr im Bescheid vorhält, sie habe „keine weiteren Beweismittel (Urkunden Fotos etc) zu Ihrer ersten Ehe vorgelegt“! Eine „erste Ehe“ hat Amina im ganzen Verfahren niemals erwähnt, Herr Schwarz hat sie schlicht erfunden. Sollte er etwa die erzwungene Verlobung mit dem ersten Talib-Cousin meinen? Daß Verlobung nicht gleich Ehe ist, sollte aber selbst einem Asylbeamten bekannt sein.
 
Vor kurzem war ich mit Amina und ihrem Mann bei der Beschwerdeverhandlung im Bundesverwaltungsgericht. Ich hoffe auf eine rasche Entscheidung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention…
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not

28.9.2014

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