Mesut Tunc
Unterstützungskomitee in der Schweiz gegründet
Weitere Umtriebe der türkischen Behörden
Für den anerkannten kurdischen Flüchtling Mesut Tunc, der in Österreich in Haft sitzt, weil die Türkei seine Auslieferung begehrt, hat sich in der Schweiz ein Unterstützungskomitee gebildet, mit dem wir kooperieren. Der Kampf für seine Befreiung wird jetzt international geführt.
Mesut Tunc hat auf unseren Rat und auf Bitten seiner Familie seinen Hungerstreik einstweilen beendet. Die Gefahr einer Auslieferung bei „Nacht und Nebel“ wurde durch die Veröffentlichung des Falles und die folgenden Proteste zunächst abgewendet. Eine Haftbeschwerde ist eingebracht. Aber keine Illusionen über den „Rechtsstaat“! Zur Entwarnung gibt es noch lange keinen Grund.
Mesut Tunc ist schwer krank. Er leidet am Wernicke-Korsakoff-Syndrom, einer durch das Todesfasten im türkischen Gefängnis hervorgerufenen Gehirnerkrankung. Jeder Tag, den er hier in Österreich in Haft verbringt, verschlimmert sein Krankheitsbild.
Aber ein Ende der Auslieferungshaft ist nicht abzusehen.
Proteste per Email bitte (nur mehr) an die Adresse:
minister.justiz@bmj.gv.at
Informationen in Österreich:
Gülsen Sözen (für die Freunde und Angehörigen), 0660 – 76 17 078,
Michael Genner (Obmann von Asyl in Not), 0676 – 63 64 371
Informationen des Unterstützungskomitees in der Schweiz:
0041-79 753 49 64 (deutsch), 0041-78 907 34 15 (französisch)
Der Rechtsanwalt in der Schweiz: Marcel Bosonnet, 0041-44 261 90 68
Amnesty international: Denise Graf, 0041-31 307 22 22
UMTRIEBE DER TÜRKISCHEN BEHÖRDEN IN EUROPA
Wie berichtet, war Mesut Tunc erst in Deutschland, dann in der Schweiz Asyl gewährt worden. Die Schweizer Behörden hatten ihn aber nicht darüber informiert, daß zu diesem Zeitpunkt bereits ein türkisches Auslieferungsbegehren vorlag.
Vielmehr hatten sie sich auf die vage Auskunft beschränkt, „dass die Anerkennung als Flüchtling lediglich für die Schweiz gilt. Unser Land verfügt nur über sehr beschränkte Einwirkungsmöglichkeiten, sollten Sie im Ausland im Rahmen eines Straf- oder Auslieferungsverfahrens behördlichen Maßnahmen ausgesetzt sein.“
Diese Warnung ist (wie uns das Schweizer Unterstützungskomitee mitteilt) mittlerweile „eine Standardformulierung, mit der sich das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Hände in Unschuld wäscht.“
Diese Formulierung ist das Ergebnis ähnlich gelagerter Fälle aus den Jahren 2000 (Naci Öztürk) und 2003 (Hüsseyin Sevinç) bei denen das schweizerische Bundesamt für Justiz von den Auslieferungsersuchen der Türkei gegen diese beiden anerkannten und zu diesem Zeitpunkt bereits in der Schweiz eingebürgerten Flüchtlinge wusste, diese aber nicht informiert hat.
Damals haben sozialdemokratische und grüne NationalrätInnen gefordert, daß die Betroffenen gewarnt würden – was die Behörden unter Hinweis auf die Vertraulichkeit des Rechtshilfe- und Interpolverkehrs ablehnten.
Naci Öztürk saß rund 70 Tage in Slowenien in Haft. Er war damals auf dem Weg mit der Familie in die Ferien in Kroatien und war an der slowenisch-kroatischen Grenze verhaftet worden. Die Türkei schickte ein Auslieferungsersuchen, das in Slowenien erst in der zweiten Instanz zurückgewiesen wurde. Naci arbeitet als Sozialarbeiter bei der Caritas
Hüsseyin Sevinç war ebenfalls Sozialarbeiter beim Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS). Er saß über hundert Tage in Freiburg/Breisgau (Deutschland) in Haft, bevor das Oberlandesgericht Karlsruhe seine Freilassung beschloss.
Sevinç strengte dann einen Prozess gegen die schweizerischen Behörden an und gewann ihn 2006. Das Bundesgericht sah die Notwendigkeit der Staatshaftung der Schweiz, weil deren Behörden ihn nicht gewarnt hatten…
AUCH EIN ÖSTERREICHER WAR BETROFFEN
So weit der Bericht unserer Freunde in der Schweiz. Das erinnert uns daran, daß auch der österreichische Staatsbürger Mustafa Akgün (heute Obmann der Gesellschaft für bedrohte Völker, Sektion Österreich) im Jahre 2002 bei einem Urlaub in Bulgarien verhaftet wurde, weil der türkische Geheimdienst ihn per Interpol verfolgte.
Nur mit Mühe und dank vielen Protesten gelang es damals, Akgüns Auslieferung zu verhindern, sodaß er aus Bulgarien nach Österreich zurückkehren konnte.
Jahre zuvor hatte die Türkei von Österreich verlangt, Mustafa Akgün auszuliefern, jedoch ohne Erfolg. Die österreichische Justiz hatte vielmehr selbst die Vorwürfe gegen Akgün geprüft und das Verfahren eingestellt.
Man sieht, daß es zum Standardrepertoire des türkischen Geheimdienstes gehört, der Folter und dem Tod entkommene Regimegegner auch in ihren Zufluchtsländern zu verfolgen. Es wird Zeit, dem türkischen Regime klarzumachen, daß dergleichen mit demokratischen Rechtsgrundsätzen unvereinbar ist.
Ebenso unmissverständlich wird den europäischen Polizeiapparaten entgegenzutreten sein, die das Asylrecht brechen und mit Verfolgerregimen kooperieren.
Wir werden weiter berichten.
Michael Genner, Obmann von Asyl in Not
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: AT293200000005943139
BIC: RLNWATWW