Liebe Freundinnen und Freunde von Asyl in Not!

Wir melden uns wieder nach einem Sommer,

den wir nicht untätig verbrachten. Einige wichtige Asylverfahren haben wir beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS), der Berufungsinstanz, gewonnen. Und wir haben uns vorbereitet – auf neue Auseinandersetzungen, die nun zu führen sind.

So konnten wir das Asylverfahren des kommunistischen Generals Mustafa S. aus Afghanistan erfolgreich beenden, der schon 1991/92 in Gefangenschaft der Mujaheddin war und schwer gefoltert wurde; einer seiner Folterer war Younos Qanuni, der jetzt der prowestlichen Regierung Karsai angehört und bis vor kurzem Innenminister war.

General Mustafa hatte schon 1978 als junger Offizier eine wichtige Rolle bei der kommunistischen Revolution gespielt (zum “Dank” haben ihn dann allerdings auch die Russen acht Jahre lang eingesperrt, weil er gegen ihren Einmarsch war…); würde er den jetzigen Machthabern in die Hände fallen, müsste er mit dem Tode rechnen. Mit Bescheid des UBAS erhielt Mustafa Asyl, weil er als Angehöriger der “sozialen Gruppe ehemaliger militärischer Gesinnungskämpfer” Verfolgung befürchten muß.

Ebenfalls gewonnen haben wir das Asylverfahren eines jungen Afghanen, der selbst nicht politisch tätig, dessen Schwager, Herr N., jedoch in der kommunistischen Zeit ein prominenter Diplomat war und auch jetzt in Wien exilpolitisch tätig ist. Die ganze Familie des Herrn N. wird von dem berüchtigten Mujaheddinführer Sayyaf verfolgt, der Verbindungen zu höchsten Stellen in der Armee und im Geheimdienst hat.

Asyl erhielt auch endlich Herr B. aus dem Kongo, der 1995 (!) nach Österreich geflüchtet war, weil er als Funktionär einer kleinen christlichen Partei an Demonstrationen gegen den damaligen Diktator Mobutu teilgenommen hatte; für ihn ist es auch unter dem jetzigen Regime des Präsidenten Kabila nicht besser geworden.

Erfolgreich war auch eine UBAS-Verhandlung am 1. Juli zur Frage, ob Ungarn ein “sicherer Drittstaat” ist. Daran nahmen Vertreter von Asyl in Not, der Caritas und Amnesty international (Flüchtlingsgruppe Salzburg) teil.

UBAS-Mitglied Dr. Balthasar hatte den Koordinator des ungarischen Helsinki-Komitees, Csaba Biro, als Sachverständigen geladen. Aufgrund seines Gutachtens entschied Balthasar, daß Ungarn kein sicherer Drittstaat ist.
Die wesentlichen Argumente:
1.) kein gesichertes Aufenthaltsrecht in Ungarn während des Verfahrens, da die Möglichkeit der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln besteht.
2.) Asylwerben, die über angeblich sichere Drittstaaten nach Ungarn kommen, kann ein meritorisches Verfahren verweigert werden. Das könnte dem Gutachten zufolge auch für Asylwerber gelten, die aus Österreich nach Ungarn zurückgeschoben werden.

Dazu kommt, daß Asylverfahren in Ungarn, seit am 1. Jänner 2002 das neue Asylgesetz in Kraft trat, regelmäßig in der Schubhaft stattfinden. Ich war vor kurzem mit einer Delegation deutscher NGOs an der österreichisch-ungarischen Schengengrenze. Wir besuchten auch das Flüchtlingsgefängnis in Szombathely und erfuhren, daß der neue, verschärfte Kurs gegen Flüchtlinge auf Wunsch und unter dem Druck der Europäischen Union eingeführt worden ist.

Unseren Leserinnen und Lesern wünschen wir noch einen erholsamen Sommerrest. Und Mut und Kraft. Denn im Herbst kommt nichts Gutes auf uns zu. Innenminister Strasser plant eine massive Verschärfung des Asylrechts. Davon mehr in unserem nächsten Bericht.

Michael Genner, Asyl in Not

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