Schubhaft ist ein rassistisches Verbrechen
Wir zitieren aus der von Asyl in Not eingebrachten Schubhaftbeschwerde:

„Ich reiste am 16.2.2007 nach Österreich ein. Ich fuhr sofort nach Traiskirchen und stellte dort einen Asylantrag. Bei der Erstbefragung gab ich an, über Italien nach Österreich gekommen zu sein, obwohl es keinerlei ‚Dublin-Treffer’ gab. Auch kam ich jeder Ladung nach. Am 21.2.2007 wurde mir eine Mitteilung gemäß § 29 (3) AsylG ausgehändigt, in welcher mir mitgeteilt wurde, dass eine Anfrage nach Italien gemacht werde.

Daraufhin wurde ich von der Bezirkshauptmannschaft Baden in Schubhaft genommen. Ich trat in Hungerstreik. Am 4.4.2007 wurde ich ins Krankenhaus als haftunfähig verlegt. Als ich etwas Gewicht zugelegt hatte, wurde ich sofort aus dem Krankenhaus wieder in Schubhaft genommen.

Am 20.4.2007 langte beim Bundesasylamt die Mitteilung Italiens ein, dass keine Daten über mich in Italien aufscheinen. Trotzdem wurde ich weiterhin in Schubhaft gehalten. Am 4.5.2007 wurde ich erstmals (!) von Bundesasylamt – Erstaufnahmestelle Ost befragt. Zu meinen Fluchtgründen gab ich nun an, dass ich nur mehr nach Nigeria zurück möchte und sagte daher, dass ich Nigeria nur verlassen hätte, weil ich arbeitslos gewesen sei.

Diese Aussage machte ich lediglich deshalb, weil ich völlig gebrochen von zweieinhalb Monaten Schubhaft war und noch völlig geschwächt von meinem Hungerstreik. Tatsächlich hat mich die Haft gebrochen. Ich bin ein anderer Mann als jener, der Mitte Februar 2007 nach Österreich kam.

 Ich bin auch äußerlich nicht mehr als jener erkennbar, von dem am 16.2.2007 bei der Asylantragstellung ein Foto gemacht wurde. Ich bin völlig apathisch. Die ungerechtfertigte Haft und die Ungewissheit haben mich zu einem anderen Menschen gemacht. Zudem wurde mir vom ‚Verein Menschenrechte’ mehrmals gesagt, dass meine einzige Chance die Rückkehr nach Nigeria sei. Auch deshalb machte ich am 4.5.2007 bei der Einvernahme falsche Angaben.

Mir wurde in den gesamten 3 Monaten von niemandem gesagt, warum ich in Schubhaft verbleiben müsse. Der sogenannte ‚Verein Menschenrechte’, den die Schubhäftlinge irrtümlich (und unwidersprochen!) für die ‚Caritas’ halten, hat mir mehrmals und immer wieder gesagt, dass ich keine Chance hätte, je aus der Schubhaft herauszukommen. Aus dieser ausweglosen Situation heraus habe ich bei der Befragung durch das Bundesasylamt angegeben, nur mehr zurück zu wollen.

(Anm.: Der angebliche „Verein Menschenrechte“ wurde 2003 vom damaligen Innenminister Strasser mit der Verwahrung der Schubhäftlinge in Wien betraut, der – von Caritas und Volkshilfe getragene – Schubhaftsozialdienst hingegen über Nacht ausgesperrt.)

Ich wurde von niemandem objektiv dahingehend beraten, dass Italien meiner Übernahme höchstwahrscheinlich nicht zustimmen werde und dass mein Fluchtgrund, aufgrund von Unruhen im Niger Delta verfolgt zu werden, zur Asylgewährung führen kann. Keine Menschenseele hat sich in diesen 3 Monaten Schubhaft auch nur ansatzweise menschlich zu mir verhalten. Was aus mir in diesen 3 Monaten rechtswidriger, sinnloser und schikanöser Haft geworden ist, ist eines (angeblichen) Rechtsstaates wie Österreich unwürdig.“

Unser Klient wurde mittlerweile aus der Haft entlassen. Wundert sich irgendjemand darüber, daß er nach diesen Erlebnissen sofort untergetaucht ist?

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