Kurzmeldungen aus der Rechtsabteilung
Erste auszugsweise positive Meldungen von unseren juristischen Erfolgen in diesem Jahr: Mit dem Stichtag 20.03.2012 haben wir bereits für 18 Personen den Status als Flüchtlinge erhalten, acht Personen leben nun als subsidiär Schutzberechtigte in Österreich und 18 Personen haben nach langer Verfahrensdauer und durch gute Integration den sogenannten „humanitären Aufenthalt“ bekommen.
Einem Nigerianer, der in Österreich eine Familie gegründet hat, wurde nach fast acht Jahren Asylverfahren eine Niederlassungsbewilligung im Rahmen des „humanitären Aufenthalts“ durch den Asylgerichtshof gewährt. Ebenso einer inguschetischen alleinerziehenden Mutter von drei Kindern nach sechs Jahren und zwei tschetschenischen Familien mit zwei bzw. drei Kindern nach fünf Jahren Asylverfahren.
Einem homosexuellen Mann aus Usbekistan wurde bereits erstinstanzlich nach nur sechs Monaten Verfahren durch das Bundesasylamt der Status als Flüchtling zuerkannt.
Weiters erhielten eine politisch verfolgte Frau aus Tschetschenien mit einem Kind nach zwei Jahren vom Bundesasylamt Linz und eine religiös verfolgte Frau mit ihren drei Töchtern nach nur wenigen Monaten vom Bundesasylamt Traiskirchen den Status als Flüchtlinge.
Einer tschetschenischen Familie wurde nach Zurückverweisung ans Bundesasylamt nach fünf Jahren nun doch durch das Bundesasylamt Eisenstadt der Status als Flüchtlinge zuerkannt.
Der Asylgerichtshof hat in zwei Fällen von Afghanen das Verfahren an das Bundesasylamt zurückverwiesen – es müsse festgestellt werden, ob Kabul für die betroffene Person tatsächlich sicher sei und ob sie dort angesichts der Wirtschafts- und Sicherheitslage überhaupt eine Existenz aufbauen könnte. In zwei weiteren Fällen wurde durch den Asylgerichtshof gleich der Status als subsidiär Schutzberechtigter zuerkannt.
Eine bisher schon subsidiär schutzberechtigte Afghanin erhielt – nach Zurückverweisung durch den Asylgerichtshof – nun in erster Instanz vom Asylamt Linz wegen ihrer westlichen Lebensweise den Flüchtlingsstatus zuerkannt.
Auch im Bereich Schubhaft waren wir aktiv: Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien sah im Gegensatz zur Wiener Fremdenpolizei ein, dass es nicht notwendig ist, einen Tschetschenen, der sich bereits vor seiner Verhaftung zur freiwilligen Rückkehr bereit erklärt hat und schon ein Flugticket hat, in Schubhaft zu nehmen.
Mag. Judith Ruderstaller
Asyl in Not
Leiterin der Rechtsabteilung
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