KUNSTASYL, 3. November 2015 im SemperdepotAuch Bildspenden können steuerlich genützt werden

Kunstasyl

Asyl in Not steht (wie vor kurzem berichtet) seit 23. Oktober 2015 auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger. Siehe dazu die Homepage des Finanzministeriums (alphabetisch):

https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp

Spenden an Asyl in Not sind daher ab diesem Datum von der Steuer absetzbar. Das betrifft auch unsere alljährliche Kunstauktion:

Laut Information des Bundesministeriums für Finanzen besteht bei Charity-Auktionen grundsätzlich die Möglichkeit, den Versteigerungsbetrag im Verhältnis 50:50 zwischen KünstlerIn und Ersteigerer/KäuferIn als Spende steuerlich geltend zu machen.

Sie haben also grundsätzlich die Möglichkeit, den Kauf einer Arbeit bei der diesjährigen Auktion im Sinne der Steuerabsetzbarkeit steuerlich zu nützen. Nähere Auskünfte gibt Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Durch den Kauf eines wertvollen Kunstwerks unterstützen Sie unsere Arbeit für das Menschenrecht auf Asyl.

Sie haben aber leider am 3. November gar keine Zeit?
Überhaupt kein Problem!
Benützen Sie einfach den schriftlichen Kaufauftrag; unser Auktionator, Otto Hans Ressler, bietet für Sie mit:

http://kunstasyl.at/wp-content/uploads/2015/10/KAUFAUFTRAG_kunstasyl_2015.pdf

Die Kunstwerke mit Rufpreisen sehen Sie hier:

http://kunstasyl.at/nach-rufnummer/
http://kunstasyl.at/alphabetisch/

Wir freuen uns auf Sie: am 3. November, 19 Uhr, im Semperdepot!

http://www.kleinezeitung.at/s/kultur/4855219/91-Werke-fur-Asyl-in-Not_Grosse-und-junge-Kunst-bei-Benefizauktion

Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW

Online spenden:
https://asyl-in-not.org/php/spenden.php

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