Asyl in Not fordert Einleitung eines Strafverfahrens.

Im November 2003 ließ der damalige Polizeiminister Ernst Strasser 74 tschetschenische Flüchtlinge in die Tschechische Republik zurückschieben, obwohl sie in Österreich Asylanträge gestellt hatten. Strasser damals zu den Medien: „Wir haben sie eingeladen, umzukehren“.

Vor der Abschiebung hielt man die Flüchtlinge, die durch einen Fluß gewatet waren, unter ihnen 30 Kinder, stundenlang am Grenzposten Gmünd in ihren durchnäßten Kleidern gefangen, hinderte sie daran, sich umzukleiden, hinderte eine Mutter, die Windeln ihrer Kinder zu wechseln.

Asyl in Not hat damals gegen Strasser und Mitttäter eine Strafanzeige wegen Amtsmißbrauchs, Quälens von Gefangenen, Freiheitsentziehung, Überlieferung wehrloser Menschen an eine ausländische Macht und anderer Delikte erstattet.

Unsere Anzeige wurde, wie nicht anders vom bürgerlichen „Rechtsstaat“ zu erwarten, nach kurzer Zeit fallen gelassen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus…

Jetzt endlich, nach sechseinhalb Jahren, hat aber wenigstens der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich festgestellt, daß die Abschiebung rechtswidrig war.

Die stundenlange Anhaltung in durchnäßten Kleidern im Winter, so UVS-Richter Marzi, „grenzt zumindest an unmenschliche Behandlung“. Diese ist nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt.

Innenminister Strasser, der Chef der niederösterreichischen Fremdenpolizei und zahlreiche Beamte haben, UVS-Richter Paul Marzin zufolge, „vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt“. Sie hatten nämlich als Zeugen vor dem UVS strikt geleugnet, daß die Tschetschenen überhaupt so etwas wie Asyl beantragt hätten.

Höchstwahrscheinlich wollten sie ja nur Schwammerln suchen dort im Wald bei Gmünd. Deshalb waren sie den weiten Weg aus Tschetschenien hierher gereist.

Die Beamten wollten daher von keinem einzigen dieser Flüchtlinge auch nur das Wort „Asyl“ gehört haben. Aber das ist unwahr, und auch Strasser hat vor dem UVS die Unwahrheit gesagt. „Falsche Zeugenaussage“ wird das bei normal Sterblichen genannt.

Nur leider: Amtsmißbrauch und falsche Zeugenaussage sind inzwischen schon verjährt…  Strasser wurde zwar von Asyl in Not in offener Frist wegen Amtsmißbrauchs angezeigt – aber unsere Anzeige wurde nicht weiterverfolgt.

Und jetzt ist es halt, so hören wir, zu spät… Ein Symptom unter vielen für die fortschreitende Verwahrlosung des hiesigen Justizsystems.

Nicht verjährt ist unseres Erachtens aber die ebenfalls im November 2003 von uns angezeigte rechtswidrige Freiheitsentziehung, da sie auf solche Weise begangen wurde, daß sie den tschetschenischen Flüchtlingen besondere Qualen („unmenschliche Behandlung“) bereitete oder für sie mit besonders schweren Nachteilen (Abschiebung ohne Prüfung der Fluchtgründe) verbunden war (§ 99 Abs 2 StGB).

Dieses Delikt ist mit Gefängnis von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen und verjährt erst nach zehn Jahren. Ebenso wenig verjährt ist das Delikt der Überlieferung wehrloser Menschen an eine fremde Macht (nämlich die Tschechische Republik, die damals als unsicherer Drittstaat galt).

Wir verlangen daher, daß die Staatsanwaltschaft sich aufrafft und endlich ein Strafverfahren gegen Strasser und Komplizen einleitet.

Da laut UVS der Verdacht der falschen Aussage – und somit der Absicht, auch in Zukunft den wahren Sachverhalt zu verdunkeln – im Raum steht, wird auch die Verhängung der Untersuchungshaft zu prüfen sein.

Michael Genner

Obmann von Asyl in Not

www.asyl-in-not.org

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Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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