Ein Bericht von Mag. Judith Ruderstaller
Leiterin der Rechtsabteilung von Asyl in Not
Auch in diesem Jahr werfen wir anlässlich des nahenden Jahreswechsels wieder einen Blick auf unsere „Stricherlliste“ – und haben durchaus zufriedestellende Ergebnisse vorzuweisen.

Bis zum 02.12.2011 haben wir 3376 Beratungsgespräche in den regulären Öffnungszeiten durchgeführt, wobei etwa 900 Flüchtlinge in diesem Jahr erstmals zu uns gefunden haben. Wir haben zahllose Schriftsätze verfasst, darunter 409 Beschwerden im inhaltlichen Asylverfahren, 75 Dublinbeschwerden, 32 Beschwerden im Verfahren wegen entschiedener Sache, 25 Schubhaftbeschwerden und 16 Beschwerden bzw. Anträge im Wiedereinsetzungs- und Wiederaufnahmeverfahren.

Wir nahmen – natürlich nach entsprechenden ausführlichen Vorbereitungsgesprächen – an 98 Verhandlungen vor dem Asylgerichtshof, 79 Einvernahmen vor den Bundesasylämtern und acht Verhandlungen vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten teil.

Unsere Arbeit war glücklicherweise häufig von Erfolg gekrönt und wir konnten insgesamt für 285 Personen ein Aufenthaltsrecht in Österreich erreichen.     

Davon haben 133 Personen den Status als Flüchtling erhalten. Davon kamen 123 Personen aus der russischen Föderation (vorwiegend Tschetschenien, aber auch Inguschetien und Dagestan), sechs aus Afghanistan, zwei Personen aus der Türkei und jeweils eine aus Pakistan bzw. Burkina Faso. Unter anderem befanden sich darunter eine transsexuelle Frau aus der Türkei, ein Mitglied der in Pakistan verfolgten Ahmadiyya Glaubensgemeinschaft, drei Afghaninnen, die sich aus Zwangsehen befreit hatten, sowie zahllose politisch verfolgte Tschetschenen.

54 Personen haben subsidiären Schutz erhalten. Auch unter ihnen waren Personen aus der russischen Föderation mit 47 am häufigsten vertreten, aber auch sieben von uns vertretene Afghanen erhielten dieses Aufenthaltsrecht.

Schließlich haben wir in diesem Jahr auch zahlreiche Entscheidungen bekommen, in denen wegen guter Integration oder familiärer Bindungen unserer Klienten die Ausweisung auf Dauer unzulässig erklärt wurde, also eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden muss – auch als humanitärer Aufenthalt bekannt. Insgesamt betraf dies 98 Personen. Darunter befanden sich wiederum 63 Personen aus der russischen Föderation, 16 aus Georgien, aber auch aus der Ukraine, aus dem Kosovo, aus Mazedonien, Kasachstan, Kirgistan und Nigeria.

In Dublinverfahren hatten wir in diesem Jahr insgesamt in 23 Fällen Erfolg, sowie auch mit 13 Schubhaftbeschwerden.

An dieser Stelle möchte ich mich herzlichst bei meinen MitarbeiterInnen für ihr großes Engagement danken.

Unser bezahltes Team setzt sich derzeit aus Michael Genner, Goga Giorgadze, Norbert Kittenberger und mir selbst als Leiterin der Rechtsabteilung, sowie Rahmatollah Heydari als Dolmetscher und Zsombor Sali als Zivildiener zusammen.

Unsere ehrenamtlichen PraktikantInnen, vorwiegend StudentInnen der Rechtwissenschaft, teilweise aber auch bereits mit abgeschlossenem Studium sind ebenfalls eine wichtige Stütze in der Rechtsberatung.

Ebenfalls nicht vergessen darf man auch Norbert Doubek, den ehrenamtlich tätigen Kassier und Geschäftsführer von Asyl in Not. Wir danken ihm für seine unermüdliche Arbeit.

Mag. Judith Ruderstaller       
Leiterin der Rechtsabteilung von Asyl in Not

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Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not 

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