Jahresrückblick: Asylbilanz
Von Jahresbeginn 2009 bis Redaktionsschluß (10.12.) hat unser Team 3482 Beratungsgespräche im offenen Klientenempfang (Montag 9-13, Dienstag 13-18 Uhr) – dokumentiert anhand der Wartelisten – sowie (über den Daumen gepeilt) rund 300 Intensivberatungen außerhalb der Öffnungszeiten geführt.
Wir haben zahlreiche Schriftsätze eingebracht, darunter 314 Asylbeschwerden im inhaltlichen Verfahren, 295 „Dublin“-Beschwerden, 66 Beschwerden an Unabhängige Verwaltungssenate (UVS) – davon 61 Schubhaft– und 5 Maßnahmenbeschwerden, 10 Entwürfe für Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof, 98 Beweisvorlagen und viele ausführliche Beschwerdeergänzungen und Stellungnahmen.
Als bevollmächtigte VertreterInnen haben wir an 54 Einvernahmen im Bundesasylamt, 40 Verhandlungen vor dem Asylgerichtshof, 6 UVS-Verhandlungen, 3 Einvernahmen bei der Fremdenpolizei und 5 Besuchen bei der MA 35 (Antrag auf humanitären Aufenthalt) teilgenommen.
Wir haben 42 Asylverfahren erwachsener Flüchtlinge (plus 29 Kinder) gewonnen (davon 10 beim Bundesasylamt, 32 beim Asylgerichtshof): 36 tschetschenische Flüchtlinge (darunter 16 Frauen), 3 Flüchtlinge aus Afghanistan (2 Frauen und 1 Mann), 1 Iranerin, 1 Georgierin und 1 Türke erhielten dank unserer konsequenten, parteiischen Rechtsvertretung Asyl.
Einige unserer KlientInnen erhielten zwar nicht Asyl, aber doch wenigstens „subsidiären Schutz“ (einen Aufenthaltsstatus minderer Art, der zum Beispiel wegen schwerer Traumatisierung, Krankheit oder Kriegswirren verliehen werden kann):
beim Bundesasylamt 7 tschetschenische und 5 afghanische Flüchtlingsfamilien,
beim Asylgerichtshof ein Georgier (wegen seiner HIV-Infektion, die daheim nicht behandelt werden kann), ein Afghane (wegen der allgemeinen Lage in seiner Heimat) sowie 3 Flüchtlinge aus der Ukraine (eine von der Mafia verfolgte Familie sowie die Frau eines verschwundenen Offiziers, alle wegen schwerer Traumatisierung) mit 2 Kindern.
Dank unseren Rechtsmitteln wurden seit Jahresbeginn 38 „Dublin“-Bescheide erwachsener Flüchtlinge (plus 27 Kinder) vom Asylgerichtshof behoben.
Auch zwei Dublin-Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof und eine an den Verfassungsgerichtshof, die wir im Vorjahr über eine befreundete Anwältin eingebracht hatten, waren von Erfolg gekrönt: 5 tschetschenische Erwachsene und 7 Kinder, deren Dublinbescheide der Asylgerichtshof bestätigt hatte, wurden somit von den Höchstgerichten zum Verfahren zugelassen.
Weiters haben wir haben 33 Schubhaftbeschwerden gewonnen. Eine davon beim Verwaltungsgerichtshof, die anderen bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten, die einstweilen noch, wenn auch zähneknirschend, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung folgen.
Auch zwei Bleiberechtsverfahren haben wir zum guten Ende gebracht.
Unser Team bestand in diesem Jahr aus zwei teilzeitbeschäftigten RechtsberaterInnen (Mag. Judith Ruderstaller, Michael Genner). Eine wichtige Stütze war Mag. Manfred Mugrauer, der bei uns seinen Zivildienst ableistete. 14 Ehrenamtliche (großteils StudentInnen der Rechtswissenschaft sowie der Fachhochschule für Sozialarbeit) verstärkten uns abwechselnd über kürzere oder längere Zeit.
Im nächsten Jahr kommen neue Aufgaben auf uns zu: Mit 1. Jänner 2010 tritt die Fekternovelle in Kraft. Noch mehr unschuldige Menschen werden in der Schubhaft verschwinden, noch mehr Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention wird Österreich den Schutz verweigern.
Wir nehmen auch diese Herausforderung an. Liebe Leserinnen und Leser, helfen Sie mit!
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not