Happy end für Liebende

Wenn es nach Fekter geht, darf das bald nicht mehr sein…

Natia ist aus Georgien nach Österreich geflüchtet, weil Giorgi hier als anerkannter Flüchtling lebt. Sie ist Kinderpsychologin, er Zahnarzt. Er wurde aus politischen Gründen verfolgt. Sie kannten und liebten einander schon in der Heimat, wurden aber durch seine Flucht getrennt.

Später trafen sie sich ein paarmal in der Türkei. Natia wurde schwanger. Ihre Eltern lehnten die Beziehung ab. Sie bekam (mit viel Glück) ein Visum für die Niederlande, reiste mit dem Flugzeug nach Wien und stieg hier aus.

Sie wollten gleich einen Termin beim Standesamt. Aber das ging nicht so schnell. Natias Visum lief ab. Irgend jemand muß sie denunziert haben, sie wurde in Schubhaft genommen, stellte sofort einen Asylantrag und wurde entlassen. Erst eine Woche später fand die Hochzeit auf dem Standesamt statt.

Wäre die Reihenfolge umgekehrt gewesen (erst Hochzeit, dann Asylantrag), dann hätte es kein Problem gegeben. Natia hätte die „weiße Karte“ bekommen und wäre zum Verfahren zugelassen worden. Aber so nicht…

Das Asylamt erließ einen „Dublin“-Bescheid: Ausweisung in die Niederlande. Obwohl Natia schwanger war. Und obwohl das Gesetz vorsieht, daß das Kind nach seiner Geburt „gleichen Schutz“ wie sein Vater, seine Mutter wiederum „gleichen Schutz“ wie das Kind (nämlich Asyl!) erhält: eine „Kettenerstreckung“, so nennt man das.

Dieser Ausweisungsbescheid war also reine Sekkatur. Natia sollte auf Staatskosten in die Niederlande abgeschoben werden, dort bis zur Geburt des Kindes warten und dann bei der österreichischen Botschaft die Erlaubnis zur Rückkehr zu ihrem Mann beantragen. Was angesichts der Trägheit österreichischer Ämter ziemlich lange gedauert hätte.

In einer Stellungnahme wies ich das Asylamt darauf hin, daß es dem Grundsatz einer sparsamen Verwaltung verpflichtet ist. Daher habe es die Kosten für den Steuerzahler gering zu halten. Dazu stehe die geplante Hin- und Herschiebung der Mutter und ihres (noch ungeborenen) Kindes in Widerspruch.

Das Asylamt schrieb, meine Sorge um den Steuerzahler sei „an sich löblich“, meine „Überlegungen“ über den Asylanspruch, den Mutter und Kind nach dessen Geburt von seinem Vater erwerben, „mögen an sich Geltung haben, jedoch erst, wenn das Kind zur Welt gekommen ist“.

Bis dahin müsse die Mutter jedenfalls fort. Giorgi könne ja auch einstweilen in die Niederlande ziehen… Daß die österreichische Asylberechtigung dort leider nicht gilt, daß er dort auch nicht arbeiten darf, daß inzwischen niemand seine Miete zahlt und er die Wohnung verlieren würde – einerlei!

Der Asylgerichtshof erkannte meiner Beschwerde (in der ich eine massive Verletzung des Grundrechts aller drei Beteiligten – Mutter, Vater und ungeborenes Kind – auf Achtung ihres Familienlebens geltend machte) die aufschiebende Wirkung zu und wartete sodann dankenswerterweise die Geburt des Kindes ab.

Wie im Gesetz vorgesehen, erhielt das Baby sofort den gleichen Schutz wie Giorgi, und Natia wenige Tage später den gleichen Schutz wie ihr Kind.

Happy end für alle drei. In Zukunft würde es nicht mehr so leicht gehen. 

Polizeiministerin Fekter
hat nämlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der „Kettenerstreckungenuntersagt. Wäre Fekters Gesetz schon in Kraft, hätte zwar das Kind Asyl erhalten, Natia aber nicht.

Also bliebe das Kind beim Vater, Natia müßte alleine in Holland warten, bis sie vielleicht ein Visum für Österreich erhält…. Eine von vielen Absurditäten in Fekters neuem Gesetz.

Auch dagegen demonstrieren wir am 20. Oktober vor dem Innenministerium unter dem Motto: 

Asyl ist Menschenrecht. Daher: Nein zu diesem Gesetz! Rücktritt von Fekter – jetzt!“

Viele Organisationen unterstützen diesen Aufruf von Asyl in Not. Weitere Fallbeispiele folgen demnächst.

Michael Genner

Obmann von Asyl in Not

Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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