Frustrierte KollegInnen aus anderen NGOs fragen uns manchmal: Hat es denn noch überhaupt irgendeinen Sinn, was wir tun? Und wir antworten stets: Oh ja! Um jedes einzelnen Menschen willen, dem wir helfen können, zahlt es sich aus.

Unsere Erfolgsbilanz läßt sich nach wie vor sehen, noch dazu wenn man bedenkt, wie gering unsere Ressourcen sind. Immerhin konnten wir 2010 unseren Personalstand ein bißchen erweitern.

Judith Ruderstaller (die in den vergangenen drei Jahren zunächst ehrenamtlich, dann kaum mehr als geringfügig beschäftigt und trotzdem rund um die Uhr im Einsatz war) ist nun (dank Ihren Spenden, liebe LeserInnen, und dank einem EU-Projekt, an dem wir uns beteiligen), immerhin 30 Wochenstunden angestellt.

Michael Genner: ebenfalls 30 Stunden. Tanja Svoboda, die wir nach Babypause wieder in unserem Team begrüßen durften, ist vorerst geringfügig beschäftigt. Rahmat Heydari aus Afghanistan hatte bei uns ein Praktikum (Ausbildung zum Integrationscoach) absolviert und ist nun über die „Aktion 4000“ auf ein Jahr bei uns angestellt.

Im ersten Halbjahr 2010 haben wir 22 inhaltliche Verfahren gewonnen, davon 10 in erster Instanz beim Bundesasylamt, 12 im Beschwerdeverfahren vor dem Asylgerichtshof. 15 dieser Flüchtlinge stammten aus Tschetschenien, einer aus dem benachbarten Dagestan, zwei aus Afghanistan, zwei aus dem Iran, zwei sind Kurdinnen aus der Türkei. Dazu kommen 29 Erstreckungen auf EhepartnerInnen und Kinder.

11 KlientInnen (drei von ihnen aus Indien, acht aus Tschetschenien) plus 9 Angehörige erhielten zwar nicht Asyl, aber subsidiären Schutz. Erfolge für indische Flüchtlinge sind äußerst selten; in diesem Fall ist das Kind sehr krank, sodaß eine Abschiebung selbst dem Asylamt unmöglich erschien.

In 7 Fällen stellte der Asylgerichtshof fest, daß die Ausweisung auf Dauer unzulässig ist, sodaß die Betroffenen eine Niederlassungsbewilligung unbeschränkt (im Volksmund „Arbeitsvisum“) erhielten.

Darunter eine fünfköpfige tschetschenische Familie, deren Fluchtgründe der Asylgerichtshof zwar für glaubhaft, aber zu lange zurückliegend befand;

weiters ein junger Tschetschene, der erst seit 3 Jahren in Österreich lebt, aber fließend deutsch spricht und vor kurzem zum Jusstudium zugelassen wurde;

sowie ein Kurde aus der Türkei wegen seiner Ehe mit einer in Österreich lebenden Bulgarin (somit einer EU-Bürgerin, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat).

23 Dublin-Bescheide wurden dank unseren Rechtsmitteln behoben.

Meist wegen Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist oder wegen eines mehr als dreimonatigen Aufenthalts außerhalb der Europäischen Union, mitunter auch wegen schwerer Krankheit (wir berichteten vor einiger Zeit über eine nach Polen deportierte HIV-kranke Frau, der die Medikamente weggenommen wurden, sodaß sie fast gestorben wäre, für die wir aber nach neuerlicher Flucht nach Österreich die Zulassung zum Verfahren erkämpften) oder psychischen Störungen, ja mitunter sogar, man glaubt es kaum, familiären Bindungen.

Aber das ist die Ausnahme, generell sind Dublinverfahren ein Lotteriespiel. Oft geht bei völlig gleichen Fällen mit gleich guten Beschwerden das eine Verfahren positiv, das andere negativ aus.

 Unser Kampf gegen die Schubhaft ist durch die (seit 1. Jänner 2010 geltende) Fekter-Novelle schwieriger geworden. Trotzdem haben wir 8 UVS-Beschwerden gewonnen; Tendenz bisher leider fallend. Über Einzelfälle berichten wir demnächst.

Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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