Halbjahr
Wir ziehen, wie gewohnt, Bilanz zur Jahresmitte.
Wir sind nur ein kleiner Verein, mit wenigen Leuten und fast keinem Geld. Aber wir arbeiten erfolgreich:
Seit Jahresbeginn haben wir 41 Asylverfahren gewonnen; plus 76 „Erstreckungen“ auf Angehörige: 117 gerettete Menschenleben (Stand Ende Juni 2004). Ein großer Sprung vorwärts, denn 2003 hatten wir im ganzen Jahr nur 39 positive Bescheide und 41 Erstrecker!
Den Zuwachs verdanken wir vor allem dem Durchbruch bei den afghanischen Frauen:
Nach ständiger Rechtsprechung des UBAS sind Frauen eine „soziale Gruppe“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention; die Beschränkungen, die ihnen die islamische Gesellschaftsordnung in Afghanistan auferlegt, sind asylrelevant.
Zu dieser Judikatur haben wir durch jahrelange, konsequente Rechtsvertretung, durch Aufdecken skandalöser Bescheide unseren Beitrag geleistet; mittlerweile sind auch erfreulich viele Beamte des Bundesasylamts auf unsere Linie eingeschwenkt.
Nur Traiskirchen ist rückfällig geworden. Dieses Amt schickte uns einen Bescheid, in dem allen Ernstes steht, die Unterdrückung der afghanischen Frauen sei nicht asylrelevant, weil sie auf „uralten Traditionen“ beruhe. Es sei den Frauen zumutbar, „die Vorschriften zu beachten“, nach denen „ein erheblicher Teil der Weltbevölkerung lebt“…
Zwar steht in der Genfer Konvention kein Wort darüber, daß Verfolgung sehr neu und überdies auf wenige Menschen beschränkt sein müsse, um asylrelevant zu sein. Aber – Vorschrift ist Vorschrift! Das nennt man: österreichische „Leitkultur“…
Ansonsten geht noch in Eisenstadt ein einsam gewordener Amtsdirektor (bekannt geworden durch den Ausspruch: „Das Asylgesetz ist eine Hure“) seinen Neigungen nach. Aber vielleicht nicht mehr lange.
Am schlechtesten dran sind noch immer die Flüchtlinge aus Afrika. Umso mehr freute ich mich für einen jungen Mann aus dem Kongo, dessen Verfahren ich nach vier Jahren gewinnen konnte, obwohl der „Sachverständige“ Dr. Geisl zwei negative Gutachten über seine Folterspuren geschrieben hatte.
Darin stand allen Ernstes, die Narben könnten auch „durch abartige sexuelle Praktiken“ entstanden sein!
Diese „Gutachten“ erschütterte ich in einem Schriftsatz, sodaß der UBAS-Richter, wenn auch widerwillig, „in dubio pro“ – im Zweifel für den Asylwerber entschied…
Ebenfalls positiv beschieden wurde vom Bundesasylamt eine tschetschenische Familie, die durch Tschechien gezogen, dort negativ beschieden worden und nach Österreich weitergeflüchtet war – noch vor jenem 1. Mai, an dem Tschechien über Nacht zum „sicheren“ Dublin-Staat wurde…
Sie hatten dann aber ihre Asylanträge zurückgezogen, weil sie mit den Nerven fertig waren, in der Gastwirtschaft schlecht behandelt und angeschrieen wurden, weil ihr schwer krankes Kind „die Ruhe störte“; für sie stellten wir neue Anträge und hatten Erfolg.
Gewonnen hat schließlich unser junger, engagierter Jurist und Zivildiener Alex Klingenbrunner das Verfahren einer bosniakischen Familie aus dem Kosovo, das seit fünf Jahren anhängig war, sowie das Verfahren einer Kurdin aus der Türkei.
Jeder dieser – mühsam erkämpften – Erfolge gibt uns Kraft zum Weitermachen. Aber, so ist das leider: Dazu brauchen wir (auch wenn wir doch recht anspruchslos sind) nicht nur Kraft, sondern auch ein bisschen Geld. Und unsere Kasse ist derzeit leider ziemlich leer.
Liebe Leserinnen und Leser: Wir wollen weitermachen. Bitte seien Sie so gut – helfen Sie uns dabei!
Michael Genner, Asyl in Not
Spendenkonto:
Asyl in Not
Bank Austria, Bankleitzahl 20151
Kontonummer 698 035 557