Guantanamo kann überall sein.

Licht ins Dunkel der Schubhaft!

Die Proteste der Initiative „Ehe ohne Grenzen“ waren erfolgreich: Herr Udoka wurde vorige Woche freigelassen.

„Das Wunder, auf das ich über neun Wochen gehofft habe,“ ist geschehen,“ sagte seine überglückliche Frau Veronica. Freilich – die Zukunft des Ehepaares ist so lange ungewiß, bis Herr Udoka seine Niederlassungsbewilligung in Händen hält.

Udokas Schicksal ist kein Einzelfall. Tag für Tag verschwinden unschuldige Menschen im Gefängnis. Schubhaft ist eine Haft ohne Delikt. Dazu der Salzburger Rechtsprofessor Walter Berka auf einer Tagung der Juristenkommission vorige Woche am Attersee („Salzburger Nachrichten“, 27.5.2006):

„Guantanamo könnte überall sein. Österreich ist zwar weit entfernt von einem Notstand, wir haben aber bei der Schubhaft irreguläre Verhältnisse. Beim elementaren Recht auf Freiheit – wie auch bei anderen Grundrechten – gibt es keinen legitimen Ausnahmezustand.“

Herr A. aus Tschetschenien (unsere Aussendung „Folter“ vom 13. Mai 2006) sitzt immer noch im Polizeigefängnis Eisenstadt. Er leidet laut Gutachten an einer höhergradigen posttraumatischen Belastungsstörung. In russischer Haft war er mit Schlagstöcken und einem Stromgenerator gefoltert worden; in seinen Albträumen sieht er die Leiche seines ermordeten Bruders. Unsere Haftbeschwerde hat der UVS Wiener Neustadt abgewiesen; wir gehen zum Verfassungsgerichtshof.

Sein neugeborenes Kind durfte Herr A. nun erstmals sehen: Nach der Einvernahme in Traiskirchen – auf dem Gang, wo seine Frau mit dem Baby wartete; der Gendarm, den ich darum bat, hatte Mitleid und ließ ihn ein paar Minuten dort, bevor er ihn ins Gefängnis zurückbrachte. Asylbescheid gibt es noch keinen; die Erstabschiebestelle lässt sich Zeit. Seit 1. Jänner ist sie an keine Frist gebunden – also lässt man die Häftlinge dunsten. Auch das gehört zum Abschreckungssystem.

Im Gefängnis in Wien werden die Flüchtlinge vom sogenannten „Verein Menschenrechte“ des Günter Ecker (einem Geldnehmer des Innenministeriums) „betreut“. Wie wir von einer Rechtsanwaltskanzlei erfahren, legt dieser Verein Häftlingen ein Formular zum Unterschreiben vor, in dem es heißt:

„Hiermit erkläre ich, daß ich“ (Freiraum zum Einsetzen des Namens) „im Asylverfahren auf die Einbringung einer Berufung verzichte und mich mit der Rückbringung nach“ (Freiraum zum Einsetzen des Landes) „einverstanden erkläre.“

Und zwar im konkreten Fall noch vor der Einvernahme durch das Bundesasylamt; es gab bis dahin lediglich eine Befragung durch die Polizei. „Da es sich um einen vorgedruckten Berufungsverzicht handelt,“ schreibt die Anwaltskanzlei, „ist davon auszugehen, dass dieser Zettel öfter zum Einsatz kommt!“

Eine Frau aus Georgien war im Polizeigefängnis Rossauer Lände 16 Tage im Hungerstreik und hat 14 Kilo abgenommen; sie hatte zu große Schmerzen, sodaß sie den Streik abbrach. Der Eckerverein hatte ihr versprochen, sie werde nach zwei Tagen freigelassen, wenn sie aufhörte mit dem Hungerstreik. Jetzt ist davon natürlich keine Rede mehr…

Licht ins Dunkel der Schubhaft!

Keine Schubhaft gegen Flüchtlinge!

Wir wollen kein österreichisches Guantanamo.

Michael Genner

Asyl in Not

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