Nur regimetreue Vereine werden subventioniert

Das Innenministerium hat einigen Organisationen im Asylbereich die Subventionen gestrichen und das Geld für die Rechtsberatung statt dessen dem sogenannten „Verein Menschenrechte“ zugeschanzt, der schon seit längerem die Verwahrung der Schubhäftlinge innehat.

Der Leiter dieses Vereins, Günter Ecker, war vor langer Zeit Vorstandsmitglied von SOS Mitmensch, sodann Geschäftsführer von SOS Menschenrechte; beide Vereine trennten sich von ihm mit gutem Grund. Sodann gründete er den besagten „Verein Menschenrechte“, dem Polizeiminister Strasser Anfang 2003 die Schubhaft-„Betreuung“ in Wien übertrug.

Der bis dahin zuständige Schubhaft-Sozialdienst, der stets für eine korrekte Betreuung und rechtliche Beratung der Schubhäftlinge gesorgt hatte, wurde über Nacht ausgesperrt.

Rechtsberatung für AsylwerberInnen bot der Ecker-Verein bisher nicht an. Wir NGOs können Gefangene nur dann vertreten, wenn sie uns (meist mit Hilfe von Verwandten oder Bekannten) Vollmacht erteilen.

Der nunmehrige Coup, durch den enorme Geldbeträge dem behördennahen Ecker-Verein überantwortet werden, verfolgt den Zweck, auch denen, die noch nicht in Schubhaft sitzen, den Zugang zur unabhängigen Rechtsberatung zu verwehren.

Staatseigene „Rechtsberatung“ und Schubhaft-„Betreuung“ werden so zu einem gleichgeschalteten, geschlossenen System verknüpft, aus dem es für Schutzsuchende kein Entrinnen geben soll.

Asyl in Not ist vom Staat und seinem Geld seit langem unabhängig. Wir werden auch weiterhin mit unseren bescheidenen Kräften den Kampf gegen das herrschende Asylunrecht führen.

Dabei kommen neue Herausforderungen auf uns zu. Denn der Ecker-Coup gefährdet nicht nur die Flüchtlinge, sondern auch die Arbeitsplätze der RechtsberaterInnen in den großen NGOs.

Jeder Arbeitsplatz, der dort verloren geht, bedeutet noch mehr Arbeit für unser kleines, ohnedies überlastetes Team.

Also werden wir versuchen müssen, unser Team zu vergrößern. Wir stellen weiterhin JusstudentInnen als ehrenamtliche PraktikantInnen ein (Mindestdauer des Praktikums: 3 Monate).

Aber spätestens, wenn das Fektergesetz in Kraft tritt, sollte es bei uns ein oder zwei bezahlte RechtsberaterInnen zusätzlich geben (wenigstens geringfügig beschäftigt). Dafür brauchen wir Ihre Hilfe, liebe Leserinnen und Leser, wie so oft…

Michael Genner, Asyl in Not

Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

 

Siehe dazu auch:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090926_OTS0004

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