Fürchtet Euch nicht…
Verfassungsgerichtshof:
Ein Teilerfolg
Der Verfassungsgerichtshof hat meinen Individualantrag, den Anti-NGO-Paragraphen 115 aufzuheben, zurückgewiesen. Er begründet dies im wesentlichen damit, dass ich von diesem Paragraphen nicht betroffen sei. § 115 „setzt nicht bloß voraus, dass der Täter einem Fremden den unbefugten Aufenthalt erleichtert, sondern auch, dass dies mit dem Vorsatz geschieht“, Abschiebungen „hintanzuhalten“.
Auch humanitäre Hilfe jeder Art, die nicht vom Vorsatz begleitet ist, eine „über längere Zeit anhaltende Vereitelung“ behördlicher Maßnahmen zu bewirken, ist nach § 115 nicht strafbar, schreibt der Verfassungsgerichtshof.
Wesentlich ist dabei (der Verfassungsgerichtshof zitiert die Regierungsvorlage) der Begriff „hintanhalten“ (im Unterschied zu „erschweren“). Ein bloßes „Erschweren“ einer Abschiebung ist demzufolge nicht strafbar; insbesondere sind Beratung, Vertretung und humanitäre Unterstützung erlaubt.
Also lassen wir das einmal so stehen. Wir werden ab jetzt Abschiebungen nicht hintanhalten, sondern nur so erschweren, dass sie nicht durchführbar sind. Psychologisch ist das vor allem für KollegInnen in anderen NGOs von Relevanz. Wir haben nämlich schon bemerkt, dass sich dort zu Jahresbeginn einiges an Angst breit gemacht hat.
Ich erinnere mich nur zu gut, wie eine (sonst durchaus wohlmeinende) Pfarrgemeinde uns eine tschetschenische Flüchtlingsfamilie, die wir im Vorjahr dort untergebracht hatten, Anfang Jänner wieder vor die Türe stellte, weil das „ja jetzt illegal“ sei. Wir hatten viel Mühe, ein anderes Quartier zu finden, wo die Familie bleiben konnte, bis der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuerkannte.
Die Kollegenschaft von Caritas und Diakonie kann also beruhigt sein: Dergleichen Hilfestellungen sind laut Verfassungsgerichtshof erlaubt. Sie „erschweren“ die Abschiebung nur. Diesen Teilerfolg hat Asyl in Not für alle NGOs erstritten. Das nachhaltige „Vereiteln“ bleibt meine Sache. Und auch das ist, laut Staatsanwaltschaft Innsbruck, solange ich dabei niemanden töte, nicht als schwere Schuld anzusehen…
Michael Genner
Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371
www.asyl-in-not.org
Spendenkonto:
Asyl in Not,
P.S.K., Kontonummer 92.034.400
Spendenshop:
Ihr Online-Einkauf für Asyl in Not.
http://asyl.spendenshop.at/