Freunde schützen! Aber:

Es ist nicht alles Gold, was glänzt

Wir haben eine Weile gewartet und überlegt. Was wir jetzt tun, fällt uns nicht leicht. Wir greifen eine andere NGO öffentlich an. Aber um unsere Freunde zu schützen, gibt es keinen anderen Weg.

Familie P. aus Tschetschenien wurde von Asyl in Not (Mag. Judith Ruderstaller) rechtlich beraten und wohnte in einem Heim der Caritas. Ein Folgeantrag nach einem negativ entschiedenen Dublin-Verfahren (Ausweisung nach Polen).

Dieses neue Verfahren hatten wir so gut wie gewonnen – da wurde es von jemand anderem völlig verpfuscht. Die Familie wäre beinahe abgeschoben worden; die Mutter erlitt neuen, schweren Schaden an ihrer Gesundheit.

Die Verantwortung dafür trägt Karin Klaric vom „Freunde schützen“-Haus, die sich dann in den Medien als „Retterin“ feiern ließ.

Wir bitten unsere Leserinnen und Leser um Verständnis dafür, daß wir etwas weiter ausholen müssen, um die Chronologie und die (nicht ganz einfachen) rechtlichen Zusammenhänge zu erklären.

Familie P. ist seit fast fünf Jahren in Österreich. Das erste Dublin-Verfahren war lange beim Verwaltungsgerichtshof gelegen und dann, im November 2009, negativ entschieden worden; ein Folgeantrag ebenso im Februar 2010.

Der jetzt 13jährige Sohn ist bestens integriert und Vorzugsschüler. Um ihn kümmerte sich sein älterer Bruder, wenn die Mutter im Spital war. Frau P. ist nämlich psychisch schwer krank. Sie hat einige Selbstmordversuche hinter sich.

Deshalb konnte die Abschiebung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der negativen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (und auch nicht in sechs Monaten nach dem negativ entschiedenen Folgeantrag) durchgeführt werden, wie es die Dublin-Verordnung will.

Die Familie war niemals untergetaucht, sondern hatte in diesen mehr als sechs Monaten, wie auch schon vorher seit 10.1.2006, im Caritas-Heim Robert Hamerling-Gasse gewohnt, mit Meldezettel, ganz wie es sich gehört. Der Auszug aus dem zentralen Melderegister befindet sich in unserem Akt.

Mit dem Ablauf der sechs Monate wurde Österreich für das Asylverfahren zuständig. So steht es in der Dublin-Verordnung. Nur wenn Asylsuchende „flüchtig“ sind, kann die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert werden.

Judith Ruderstaller schickte die P.’s daher nach Traiskirchen, wo sie am 14.10.2010 einen neuen Antrag stellten. Judith gab ihnen einen Schriftsatz für die dortigen Beamten mit und erläuterte darin die Rechtslage nach dem Fristablauf.

Das Asylamt kündigte trotzdem mit Verfahrensanordnung vom 20.10. an, den neuen Antrag wegen „entschiedener Sache“ zurückweisen zu wollen; die P.‘s hätten sich alle 72 Stunden bei der Polizei am Westbahnhof (nahe dem Caritas-Heim) zu melden.

Diese mangelnde Einsicht des Asylamtes wunderte uns nicht allzu sehr; wir haben mit dieser Behörde, insbesondere der Erstaufnahmestelle Traiskirchen, jahrelange Erfahrungen gemacht. Offenbar ging es den Beamten darum, den P.‘s ein bißchen zu drohen, ihnen Angst zu machen, eine Panikreation zu provozieren.

Dem Bescheid, den das Asylamt ankündigte, sahen wir mit Gelassenheit entgegen; unserer Beschwerde würde der Asylgerichtshof angesichts der klaren Rechtslage (Ablauf der Sechsmonatsfrist) ohne Zweifel stattgeben.

Allerdings – eines war noch zu beachten, um nicht in eine Falle zu gehen: Judith schärfte den P.’s ein, sie sollten jedenfalls weiter im Caritasheim wohnen. Sie sollten keinesfalls untertauchen, denn sonst würden sie dem Asylamt den Vorwand liefern zur Verlängerung der Frist.

Aber genau das ist gleich darauf geschehen! Karin Klaric trägt die Verantwortung dafür.

Eine bisherige Nachbarin der P.’s im Caritasheim rief Judith an: Die P.’s hätten sich auf Rat von Karin Klaric im „Freunde schützen“-Haus versteckt.

Daraufhin kündigte, Medienberichten zufolge, die Fremdenpolizei für 30. November die Abschiebung der Familie nach Polen an.

Offenbar hatte die Behörde die Übersiedlung der Familie P. ins Klaric-Haus als „Untertauchen“ gewertet und die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert.

(Rechtswidrig natürlich, da die sechs Monate schon abgelaufen waren; aber um das anzufechten, müßten wir die P.‘s noch vertreten; jetzt hat aber Frau Klaric den Fall in der Hand…).

Das Weitere ist aus den Medien bekannt: Frau P. erlitt beim Eintreffen der Polizei einen Zusammenbruch und wurde ins Spital gebracht. Klaric sorgte dafür, daß die schwer kranke, stöhnende Frau medienwirksam gefilmt wurde.

Die (persönlich anwesende) Chefin der Fremdenpolizei sagte die Abschiebung einstweilen ab und zeigte sich gemeinsam mit Klaric vor der Kamera. Klaric lobte die Beamtin für ihren „großen Schritt“, heute keine Festnahme durchzuführen. War das Ganze abgekartetes Spiel?

Klaric sagte dann noch in die Kamera, die „Rechtslage“ sei „eindeutig“, „das Gesetz“ lasse „keinen Spielraum zu“. Offenbar sind ihr Begriffe wie „Fristablauf“ und „Selbsteintritt“ fremd.

Damit fällt sie allen NGOs in den Rücken, die Rechtsberatung machen und in mühevoller täglicher Kleinarbeit zum Schutz ihrer Klienten den vom Gesetz und der Dublin-Verordnung eingeräumten Spielraum nützen.

Festzuhalten ist, daß Frau Klaric es nicht für nötig gehalten hat, sich mit uns in Verbindung zu setzen, als sie unsere Klienten in ihr Haus aufgenommen (um nicht zu sagen: „gelockt“) hat; dies obwohl aus dem Asylakt unser bisheriges Einschreiten hervorgeht.

Aber vielleicht hat sie den Akt gar nicht angeschaut? Das würde erklären, warum ihr weder der Fristablauf noch Judith Ruderstallers Schriftsatz aufgefallen ist. Wie wir einem ihrer Interviews entnehmen, hält Frau Klaric leider von der „klassischen Juristerei“ (zu der auch mühsames Aktenstudium gehört) nicht allzu viel.

Um zu klären, wie es eigentlich dazu gekommen war, dass Familie P. entgegen unserem Rat das Caritasheim verlassen hatte und ins Klaric-Haus gezogen war, stellten wir Erkundigungen an:

Judith Ruderstaller telefonierte am 01.12.2010 um 11.00 Uhr mit dem älteren der beiden Söhne und bat ihn, in unser Büro zu kommen. Dieser antwortete: „Da muß ich erst Karin Klaric fragen.“ Judith: „Das musst du nicht, es ist deine Sache, wo du hingehst.“ Herr P.: „Ich muß erst mit Frau Klaric darüber sprechen.“ Judith: „Nein, du bist ein freier Mensch.“ Herr P.: „OK, ich komme später vorbei, wenn ich meine Mutter besuchen fahre.“

Fazit: er ist nicht gekommen. Hat Frau Klaric es ihm untersagt? Wenn ja, warum? Was hat sie zu verbergen?

Wie wir hören, gibt es da auch einen Präzedenzfall:

Frühere, sehr engagierte Freundinnen und Freunde der Familie Komani aus Steyr beklagen sich, daß jeder Kontakt abgerissen ist (unterbunden wird?), seit Frau Klaric die Sache an sich gezogen hat.

Leider haben wir auch sonst mit Frau Klaric unsere Erfahrungen gemacht; Näheres vielleicht ein anderes Mal. Unseren Klienten raten wir von jeglichem Kontakt zu ihr dringend ab; allen befreundeten NGOs ebenso.

Michael Genner

Obmann von Asyl in Not

www.asyl-in-not.org

Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

http://www.youtube.com/watch?v=ws1SeRAKglI&feature=player_embedded

http://kurier.at/nachrichten/wien/2054354.php

Newsletter gefällig?

Melde dich hier an und bleib' auf dem Laufenden über aktuelle Veranstaltungen, neue Entwicklungen und mehr

Komm in unser
Team!

Wir suchen immer angagierte Menschen die uns bei unserer Arbeit unterstützen wollen.