Flüchtlinge im Servitenkloster
Asyl in Not kämpft für ihr Recht
Wir haben uns, wie erinnerlich, dafür eingesetzt, den Aufenthalt der Flüchtlinge in der Votivkirche rechtzeitig zu beenden, bevor er in eine schwere Niederlage gemündet hätte. Jetzt gilt es, auf dem Erreichten aufbauend, den Kampf weiterzuführen: gegen „Dublin“, gegen die Aushöhlung der Genfer Flüchtlingskonvention, für das Recht auf Arbeit und für ein Bleiberecht, das diesen Namen verdient.
Wir überprüfen nun die Fälle, haben auch die rechtliche Vertretung einiger der im Servitenkloster untergebrachten Flüchtlinge übernommen und waren (obwohl wir vieles gewohnt sind) doch erschüttert und entsetzt über die krassen Rechtsverletzungen durch die Asylbehörden.
Diese Fehlentscheidungen sind von dreister Verletzung der Verfahrensvorschriften geprägt. Ebenso von völliger Unkenntnis der politischen Lage in Pakistan, woher ein Großteil der Kirchenflüchtlinge stammt. Vor allem aber: von völliger Mißachtung der Genfer Flüchtlingskonvention.
Für einige der Betroffenen, deren Asylverfahren schon rechtskräftig negativ entschieden worden waren und die nun Ladungen zur Fremdenpolizei erhielten, habe ich Anträge auf „Duldung“ gestellt.
Ich begründete dies mit der weiteren Verschärfung der Sicherheitslage in Pakistan seit Jahresbeginn 2013, die eine Abschiebung meiner Mandanten rechtlich unzulässig macht. Dazu haben wir ein ausführliches Dossier erstellt. Ich begleitete meine Mandanten zur Fremdenpolizei, die über unsere Duldungsanträge noch nicht entschieden hat.
Andere sind noch im inhaltlichen Verfahren. Für sie hatte also schon jemand Beschwerden gegen die negativen Bescheide des Asylamtes eingebracht. Diese Fälle schauen wir uns jetzt, soweit unsere Zeit es erlaubt, der Reihe nach an und bringen, wo es nötig ist, Beschwerdeergänzungen ein.
Was übrigens zur Folge hat, daß unser ohnedies stets überfülltes Wartezimmer letzten Dienstag zusätzlich auch noch von rund 20 Flüchtlingen aus dem Servitenkloster belegt war. Von einer koordinierten, gerecht verteilten Rechtsberatung der Kirchenflüchtlinge durch alle NGOs (ich weiß schon: wir sind alle überlastet) kann also derzeit noch keine Rede sein.
Einige dieser Beschwerden wurden von der Diakonie verfaßt. Sie sind so, wie sie sein sollen. Tadellose Arbeit. Andere hingegen stammen von einem Verein, dem ein – wie soll ich sagen? – ein gewisses Verhältnis zum Innenministerium und somit zur Polizei nicht abgesprochen werden kann. Ich hoffe, ich drücke mich klar genug aus.
Dieser Verein bekommt Geldzuwendungen in enormer Höhe. Für Schubhaft-„Betreuung“, für Rückkehrberatung – und seit einiger Zeit auch für „Rechtsberatung“ im Asylverfahren…
Mehr darüber im nächsten Rundmail.
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
Jahresbericht 2012
Tätigkeitsbericht 2012
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von Michael Genner, Obmann von Asyl in Not