FESTSETZEN UND ABSCHIEBEN!
Das Scheingefecht ist also vorbei. Hat irgendjemand geglaubt, es sei ernst gemeint? Die Regimeparteien sind sich einig wie eh und je: Flüchtlinge sollen mitwirken müssen bei ihrer eigenen Deportation.
Sie werden so lange im Lager, in Traiskirchen oder Thalham, festgesetzt, bis feststeht, dass nur ja nicht Österreich für sie zuständig ist.
Die Absicht liegt auf der Hand: Dürften sie das Lager verlassen, dann könnten sie zu uns kommen nach Wien und unseren Rat suchen.
Dann könnten wir für sie Rechtsmittel ergreifen, damit sie nicht nach Griechenland oder Polen deportiert werden, wo menschenunwürdige Zustände herrschen.
Die Festsetzung im Lager dient allein dem Zweck, Flüchtlingen den Zugang zum Recht zu verwehren.
Die „Dublin-Verordnung“ setzt für einen Großteil der Verfolgten, die hierzulande Schutz suchen, die Genfer Flüchtlingskonvention außer Kraft. Sie sollen abgeschoben werden, ohne dass auch nur irgendjemand nach ihren Fluchtgründen fragt.
Eine gefährliche Drohung ist die von Fekter und Darabos angekündigte Konzentration aller Asyl- und Migrationsagenden in einer Behörde, die dem Polizeiministerium untersteht.
Klar ist einmal mehr (und der Zahltag steht vor der Tür), dass eine Partei, die diesem neuen rassistischen Sondergesetz zustimmt, für anständige Menschen unwählbar ist.
Im übrigen haben schon andere versucht, das Asylrecht außer Kraft zu setzen. Auch Fekter und Darabos werden scheitern wie sie.
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not