Sand ins Getriebe:

Ruslan M. aus Tschetschenien, seine Frau und seine Kinder wären im vergangenen Sommer beinahe abgeschoben worden. Asyl in Not hat das verhindert: durch zivilen Ungehorsam und eine Pressekonferenz. Nun wurden die M.’s vom Bundesasylamt, Außenstelle Eisenstadt, als Flüchtlinge anerkannt.

Ruslans Vater hatten russische Soldaten erschossen. Ruslan brachen sie die Rippen; seine Kinder mussten es mitansehen. Er war dann in einem Keller gefangen, seine Lungenkrankheit wurde schlimmer, er hustete Blut; seine Bewacher glaubten, er werde ohnedies bald sterben, und wollten wenigstens noch etwas an ihm verdienen – also erlaubten sie seiner Familie, ihn freizukaufen… Ruslan erzählt langsam, stockend, mit leiser Stimme, hat Erinnerungslücken – er ist, wie die Fachleute sagen, „traumatisiert“.

Dem Asylamt, Erstaufnahmestelle Traiskirchen, war das egal. Er ist über die Slowakei gekommen; dorthin sollte er zurück. „Beschlossene Sache“, meinte der Referent… Daß er dort in Schubhaft war und nur nach Hungerstreik freikam; daß ihm dort die Weiterschiebung in die Hände der Verfolger droht – einerlei! Daß Folteropfer nicht abgeschoben werden dürfen – ebenso… Ruslan war von sofortiger Verhaftung bedroht.

Asyl in Not hat ihn daher unter Schutz gestellt: Wir versteckten ihn in einer sicheren Wohnung und hielten eine Pressekonferenz ab, an der auch Vertreter tschetschenischer Organisationen und die grüne Abgeordnete Terezija Stoisits teilnahmen. Zwei Stunden später erhielten wir ein Email vom Bundesasylamt: Ruslan wird nicht abgeschoben! Sein Asylverfahren ist „zugelassen“.

Vor kurzem begleitete ich Ruslan und seine Frau zur Einvernahme ins Bundesasylamt Eisenstadt. Anders als sonst üblich wurden sie sehr zuvorkommend behandelt und durften ihre Fluchtgründe ausführlich erzählen. Unser Vorgehen hat offenbar gewirkt. Und jetzt erhielten wir die positiven Bescheide: Die M.’s haben Asyl!

Ein Erfolg der Zivilgesellschaft. Sand ins Getriebe des Systems… Grund zum Feiern, für einen Augenblick.

Ein Bericht von Michael Genner, Asyl in Not

Vorgeschichte:
13.7.2004: Familie M. darf nicht abgeschoben werden
13.7.2004: Wir haben gesiegt !


Spendenkonto: Asyl in Not
Bank Austria, Bankleitzahl 20151
Kontonummer 698 035 557

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Asyl in Not

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