Es muß anders werden !
Noch zwei Wochen bis zur Wahl
Jede Stimme zählt…
Öffentliche Diskussion
Asylpolitik in Österreich
Donnerstag, 14.11., 19 Uhr,
Republikanischer Club Neues Österreich
Rockhgasse 1, 1010 Wien
mit Werner Bachstein (Caritas), Michael Genner (Asyl in Not) und Philipp Sonderegger (SOS-Mitmensch)
Forderungen an eine künftige Reformregierung
Am vergangenen Wochenende fand in St.Pölten das neunte UNHCR-NGO-Treffen statt. NGOs aus ganz Österreich trafen zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und Forderungen für eine künftige Neuordnung des Asylwesens aufzustellen.
Die wichtigsten Vorschläge in Kürze:
1.) Freie Wahl des Asyllandes durch den Flüchtling, Abschaffung der Drittlandklausel und der Dublinklausel.
Diese Forderung entspricht der alten, immer noch lesenswerten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 1987, wo es unter 1.h) heißt: “Es ist wichtig, zwischen dem Erstaufnahmeland und dem asylgewährenden Land zu unterscheiden, da es dem Asylbewerber freistehen muß, sein Asylland innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auszuwählen, welches dann ausschließlich für die Asylgewährung zuständig ist; in diesem Sinn müssen die nationalen Asylverfahren aufeinander abgestimmt werden.”
2.) Gleichstellung von Nonrefoulement-Flüchtlingen mit GFK-Flüchtlingen.
Flüchtlinge, denen “subsidiärer Schutz” gewährt wird (z.B. Kriegsflüchtlinge, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus nichtpolitischen Gründen , aber auch Menschen, die nicht abgeschoben werden dürfen, weil ihre Lebensgrundlagen in der Heimat zerstört sind), müssen mit Konventionsflüchtlingen gleichgestellt werden. Sie sind aus anderen, aber nicht aus schlechteren Gründen gekommen als GFK-Flüchtlinge; daher haben sie Anspruch auf gleichwertigen Schutz. Das heißt insbesondere: Gleichstellung mit Inländern auf dem Arbeitsmarkt; Anspruch auf Sozialhilfe und Gemeindewohnung; Ausstellung eines Reisepasses; keine Befristung des Aufenthalts.
3.) Keine fremdenrechtlichen Maßnahmen während des Asylverfahrens; d.h. insbesondere: keine Schubhaft !
4.) Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung für alle Asylwerber während des ganzen Asylverfahrens
5.) Rechtsanspruch auf Rechtsberatung vor der ersten Einvernahme und auf Begleitung durch NGO-VertreterInnen zur Einvernahme nach Schweizer Vorbild (d.h. auch: Bezahlung der RechtsberaterInnen aus einem gemeinsamen Budgettopf).
6.) Beschleunigung der Asylverfahren durch Gruppenentscheidungen: Wer vor Saddam Hussein (oder einem anderen Terrorregime) geflüchtet ist, soll nicht im Detail nachweisen müssen, wie sehr er auch persönlich verfolgt ist.
Diese Forderungen werden von Arbeitsgruppen des Forums präzisiert und der künftigen Regierung vorgelegt werden.
Wir reden darüber auch am kommenden Donnerstag um 19 Uhr:
Öffentliche Diskussion
Asylpolitik in Österreich
mit Werner Bachstein (Caritas), Michael Genner (Asyl in Not), Philipp Sonderegger (SOS-Mitmensch)
Donnerstag, 14. November, 19 Uhr
Republikanischer Club Neues Österreich,
Rockhgasse 1, 1010 Wien.
Anschließend besteht die Möglichkeit zu einem gemeinsamen (kommentierten) Fernsehabend im Republikanischen Club:
TV-Konfrontation Gusenbauer – Schüssel.
Schauen wir uns das an…