Ein weiterer Akt der Grausamkeit

Offener Brief von Univ.-Prof. Walter Manoschek

Das Fremdenpolizeiliche Büro schlägt wieder zu. Diesmal trifft es den Nepalesen Nabin Gurung. Er hatte im April 2002 einen Asylantrag gestellt. Siebeneinhalb Jahre später wurde dieser im Dezember 2009 abgelehnt. Im September 2010 kam dann der negative Bescheid der Fremdenpolizei: ein „humanitäres Bleiberecht“ wird nicht gewährt. Nabin Gurung hat das Land unverzüglich zu verlassen.

Ich habe Nabin Gurung im Oktober 2002 kennen gelernt. Am Wiener Westbahnhof stand er verloren mit einer Gruppe von Nepalesen in der Halle. In Sandalen und einem T-Shirt. Draußen war es bitter kalt und es regnete. Die Flüchtlingsgruppe war am Morgen aus dem Lager Traiskirchen einfach rausgeschmissen worden. Ohne einen Euro, ohne zusätzliche Kleidung, ohne den geringsten Proviant. Verschwindet – wohin auch immer – das war die Botschaft. Verantwortlich dafür war der damalige Innenminister Strasser.

Nabin Gurung ist ein Kämpfer. Und er glaubte an den Rechtsstaat. Er lernte Deutsch, legte die Sprachprüfung an der Uni Wien erfolgreich ab und studiert seit 2007 Soziologie. Er besorgte sich ein kleine Wohnung, spielte jahrelang in einem ASKÖ-Fußballverein, war in der nepalesischen Gemeinde kulturell und politisch aktiv, wurde niemals straffällig; er hat Dutzende Schreiben von offiziellen Stellen, Freunden, Nachbarn, die bestätigen, dass er voll integriert ist und die ihm menschlich das beste Zeugnis ausstellen.

Ein Mehr an Integration ist für jemand mit dem Status Asylwerber kaum mehr vorstellbar. Doch die österreichischen Behörden zeigen daran kein Interesse. Siebeneinhalb Jahre brauchten sie, um seinen Asylantrag abzulehnen.

Ein Grund für den nunmehrigen Ausweisungsbescheid lautet: „Ihre bisherige Aufenthaltsdauer in Österreich stellt nur einen geringfügigen Zeitabschnitt Ihres Lebens dar“. Nabin Gurung ist jetzt 32 Jahre alt und lebt seit April 2002 in Österreich. Den überwiegenden Teil seines Erwachsenenlebens als „geringfügig“ zu bezeichnen und daraus den Schluss zu ziehen, dass der „Schwerpunkt seines Privatlebens nicht in Österreich liege“, stellt die Spitze an Zynismus dar. Aber für die Ausstellung eines negativen Bescheids können ruhig die abwegigsten Begründungen herangezogen werden. Hauptsache es kann abgeschoben werden. Integriert – wen interessiert´s? „Humanitäres Bleiberecht“ – ein scheinheiliges Gesetz für eine unveränderte Abschiebepraxis.

Nabin Gurung wird weiter kämpfen. Dafür bewundere ich ihn. Den Glauben an einen Rechtsstaat Österreich hat er verloren.

Ao. Univ. Prof. Dr. Walter Manoschek

P.S.:

Asyl in Not hat Nabin Gurung seit 2002 im Asylverfahren vertreten. Walter Manoschek hatte ihn und zwei andere Flüchtlinge aus Nepal, gleichfalls Strasser-Opfern, am Westbahnhof aufgelesen und sie ganz selbstverständlich privat beherbergt.

Nabin war aus politischen Gründen aus Nepal geflüchtet. Er hatte einer linksgerichteten Studentengruppe angehört und wurde deshalb von Schlägertrupps der Kongreßpartei verfolgt. Seinen Asylantrag wies das Bundesasylamt ab. Dagegen brachten wir Berufung ein.

Das war 2003. Dann ist lange nichts geschehen. Der Akt lag beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) und setzte Staub an. 2007 war endlich die Berufungsverhandlung. Mittlerweile hatte sich aber die Lage in Nepal geändert. Die Kongreßpartei hatte mit den Linksparteien Frieden geschlossen und eine Koalitionsregierung  gebildet. Nabins Fluchtgründe waren auf einmal nicht mehr aktuell…

Danach blieb der Akt noch weitere zwei Jahre liegen; wir legten ergänzende Berichte vor, wonach die Lage in Nepal noch nicht wirklich so rosig ist. Vergebens… Ende 2009 wies der nun zuständige Asylgerichtshof unsere Beschwerde endgültig ab.

Nabin trifft, wohlgemerkt, an der langen Verfahrensdauer nicht die geringste Schuld. Er hat die lange Zeit gut genützt, ist voll integriert, studiert, hat eine Anstellungszusage – ein Paradefall fürs Bleiberecht. Daher hat er mit unserer Hilfe einen Antrag bei der MA 35 gestellt.

Die MA 35 hat den Fall an die Fremdenpolizei weitergereicht. Diese hat eine Ausweisung erlassen, gegen die wir nun Berufung erheben werden. Wir hoffen sehr, daß die Sicherheitsdirektion dieser Berufung auch stattgeben wird. Diese Behörde untersteht, ebenso wie die Fremdenpolizei, den Weisungen der Innenministerin.

Wir werden weiter berichten. Über jede Unterstützung für Nabin (sei sie öffentlich oder hinter den Kulissen) freuen wir uns sehr.

Michael Genner,

Obmann von Asyl in Not

www.asyl-in-not.org

Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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