Rizvan ist aus Tschetschenien geflüchtet. Seine beiden Brüder und einige Neffen sind in Österreich asylberechtigt. Einer der Brüder war Kommandant. Ihn und einen der Neffen habe ich im Asylverfahren vertreten. Die ganze Familie ist der russischen Besatzungsmacht ebenso wie dem Kadyrov-Regime verhaßt.

Rizvan ist blind. Er hat durch eine Granatenexplosion im Krieg gegen die Russen beide Augen verloren. Anders als seine Brüder, ist er zunächst nícht nach Österreich, sondern nach Belgien geflüchtet. Damals sorgte seine Frau für ihn. Sein Asylantrag in Belgien wurde rechtskräftig abgewiesen. Obwohl seine Fluchtgründe keine anderen sind als diejenigen seiner in Österreich positiv beschiedenen Brüder…

Das Asylverfahren ist europaweit zum Lotteriespiel verkommen. Rizvans Frau hielt die Lage nicht mehr aus. Sie verließ ihn. Er ist aber auf ständige Hilfe angewiesen. Er ist daher nach Österreich weitergeflüchtet. In Belgien konnte er ohnedies nicht bleiben, sein Asylantrag war ja abgelehnt worden. Er wohnt nun in Vorarlberg bei einem seiner asylberechtigten Brüder, wird von ihm und seiner Familie gepflegt und versorgt.

Das Asylamt, Erstaufnahmestelle Thalham, wies seinen Antrag auf internationalen Schutz wegen Unzuständigkeit Österreichs ab und wies Rizvan nach Belgien aus. Belgien hatte mit Schreiben vom 17.10.2013 seiner Wiederaufnahme zugestimmt.

In meiner Beschwerde machte ich geltend, Rizvan sei aufgrund seiner Schwerstbehinderung von seinen in Österreich lebenden Angehörigen völlig abhängig. Ich verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der festgestellt hatte, daß in solchen Fällen die „humanitäre Klausel“ der Dublin-Verordnung anzuwenden sei.

Ich verwies darauf, daß Rizvan nicht einmal ärztlich untersucht worden sei, obwohl er infolge seiner Verletzung unter starken Schmerzen leidet und schließlich von der privaten Hilfsorganisation Vindex zur Behandlung ins Landeskrankenhaus gebracht wurde.

Zuletzt wies ich darauf hin, daß im inhaltlichen Verfahren trotz der negativen Entscheidung Belgiens keine „entschiedene Sache“ vorliege, da Rizvan durch seinen Aufenthalt in Österreich bei seinen asylberechtigten, dem Kadyrov-Regime verhaßten Angehörigen einen Nachfluchtgrund gesetzt habe.

Da der Asylgerichtshof keine aufschiebende Wirkung zuerkannte, stellte die Vorarlberger Fremdenpolizei Rizvan eine Aufforderung zur „freiwilligen“ Ausreise zu; ansonsten werde die Schubhaft verhängt.

Daraufhin stattete Eva Fahlbusch, Geschäftsführerin des Vereins Vindex, der in Vorarlberg Flüchtlinge betreut, mit Rizvan und mehreren seiner Verwandten dem zuständigen Beamten der Bezirkshauptmannschaft einen Besuch ab.

Der Beamte war völlig überrascht, als er sah, daß Rizvan blind ist. Er hatte den Akt gar nicht gelesen… Immerhin fand nun auch er, daß Rizvan nicht abgeschoben werden kann.

Mit Erkenntnis vom 18.2.2014 gab dann endlich das Bundesverwaltungsgericht meiner Beschwerde statt, behob den Dublinbescheid und schickte den Fall zurück an die Erstinstanz. Diese solle genauer ermitteln, wie abhängig Rizvan infolge seiner schweren Behinderung von seinen  in Österreich lebenden Angehörigen ist.

Nun sind seit der Zustimmungserklärung Belgiens sechs Monate vergangen. Damit ist Österreich nach dem Wortlaut der Dublin-Verordnung für das Verfahren zuständig geworden. Ein Zwischenerfolg. Wir werden weiter berichten.

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not

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