UBAS-Druckenthaner hat endlich entschieden:
Frau T., ihr Kind und ihr Lebensgefährte werden nicht abgeschoben!

Ein Sieg der Menschenrechte.
Aber es wurde auch schon Zeit. Denn bei der Berufungsverhandlung am 3. November hatte UBAS-Mitglied Dr. Druckenthaner eine Entscheidung für Montag versprochen. Ich hatte natürlich gedacht: Montag in der Woche darauf. Aber bitte – wir wollen nicht kleinlich sein.

Sie erinnern sich, liebe LeserInnen: Frau Hatmone T. und ihr Kind wurden verhaftet und saßen zehn Tage in Schubhaft, weil die Erstabschiebestelle West und die Wiener Fremdenpolizei es so wollten. Obwohl ihre vier Brüder Österreicher sind und für Hatmone und ihr Kind sorgen. Zehn Tage saßen sie in einer „Mutter-Kind-Zelle“ – so heißt das allen Ernstes! – im Wiener Polizeigefangenenhaus.

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) hat unserer Beschwerde stattgegeben und diese Verhaftung für rechtswidrig erklärt; Frau T. und ihr Kind wurden auf freien Fuß gesetzt. Allen Leserinnen und Lesern, die durch ihre Protest-Mails an Liese Prokop und die Fremdenpolizei ein bißchen nachgeholfen haben, danken wir sehr.

Und jetzt hat auch der UBAS entschieden: Wegen der engen familiären Bindung hat Österreich von seiner „Selbsteintrittspflicht“ Gebrauch zu machen. Das heißt: Das Asylverfahren findet hierzulande statt. Das ist ein guter, richtungweisender Bescheid, wenn er auch ein bisschen zu lange auf sich warten ließ.

Trotzdem – schönen Dank, Richter Druckenthaner! Sie haben bei uns jetzt etwas gut.

Wir müssen aber leider auch über negative Entwicklungen berichten. Lesen Sie dazu unsere nächste Aussendung, die ein anderes UBAS-Mitglied, Mag. Lammer, betreffen wird.

Was Thalham betriff, die Erstabschiebestelle West: Die Verantwortlichen dort hatten genügend Zeit, Frau T. und ihre Angehörigen um Entschuldigung zu bitten. Sie haben es bis heute nicht getan. Ebensowenig wie die Wiener Fremdenpolizei.

Wie erinnerlich, hatte der UBAS in der gleichen Angelegenheit schon einmal einen Ausweisungsbescheid der EAST West aufgehoben und die Sache an die EAST zurückverwiesen, die daraufhin einen Beharrungsbescheid erließ und zum Drüberstreuen auch noch die aufschiebende Wirkung aberkannte. Deswegen die Schubhaft, deswegen ein neuerliches UBAS-Verfahren.

Das zur Erläuterung, warum die Verfahren so lange dauern: Weil die Erstinstanz sich weigert, UBAS-Entscheidungen zu respektieren.

Eines mögen die Beteiligten an solchen und ähnlichen Verfahren bedenken: Die Zeiten ändern sich. Viel rascher als man denkt.

Michael Genner
Asyl in Not

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