Prozeß gegen Michael Genner wegen „Gutheißung strafbarer Handlungen “…

Donnerstag 6. Februar 2014, 10:30 Uhr
Landesgericht für Strafsachen Wien, Saal 310, 3. Stock
Eingang Wickenburggasse 22, 1080 Wien
 
http://derstandard.at/1389858265881/Von-kriminellen-und-guten-Schleppern
 
Das Platzverbot, das die Wiener Polizei sogar über Journalisten verhängt, die über den rechten Ball und die Protestaktionen der demokratischen Öffentlichkeit berichten wollen, hat Empörung ausgelöst. Aber es ist nicht der einzige aktuelle Angriff auf die Medienfreiheit…
 
Ein  anonymer Denunziant hat mich wegen meines im August 2013 veröffentlichten Artikels „Schlepper und Lumpen“ angezeigt:
 
http://www.asyl-in-not.org/php/schlepper_und_lumpen,20483,33673.html)
 
Der Naderer heißt laut Aktenvermerk: „Unbekannt UNBEKANNT“. Auch was ihm an meinem Artikel nicht paßt, steht nirgends. Aber eine Wiener Staatsanwältin, Stefanie Schön, ist dem anonymen Zuruf gefolgt und hat einen „Strafantrag“ gegen mich gestellt. Wegen § 282 Abs 2 StGB:
 
Ich hätte „eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutgeheißen, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen“. Dafür können mir bis zu zwei Jahre Gefängnis drohen.
 
In meinem Artikel (bitte nachzulesen) habe ich das Thema „Schlepperei“ etwas differenzierter abgehandelt als die Frau Mikl-Leitner, die den Refugees im Servitenkloster unterstellte, sie hätten schwangere Frauen unterwegs ausgesetzt. Eine unwahre Behauptung, die sie dann zurückzunehmen hatte.
 
Ich habe klargestellt, daß es Schlepper gibt, die das Leben ihrer Kunden aufs Spiel setzen; ebenso solche, die Sklavinnenhandel betreiben und Zuhälter und Mörder sind – aber auch solche, die Geflüchtete vor Folter und Tod retten und vor denen ich daher Achtung habe.
 
Von einer Empörung des allgemeinen Rechtsempfindens habe ich nichts bemerkt; ich habe durchwegs zustimmende Reaktionen erhalten. Ausgenommen den mir unbekannten Denunzianten; aber dessen „Rechtsempfinden“ wird wohl niemand für „allgemein“ erachten.
 
Ich habe auch niemanden zur Schlepperei „aufgereizt“. Kein Schlepper bedarf der „Aufreizung“ durch mich, um seiner Arbeit nachzugehen.
 
Vor allem aber ist dieser Prozeß ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, auf die Freiheit der Medien und somit auf die Bundesverfassung, die die freie Meinungsäußerung schützt.
 
Der von Stefanie Schön eingebrachte Strafantrag beschränkt sich auf die Wiedergabe meines Artikels und läßt jede Auseinandersetzung mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung vermissen. Er enthält keinerlei Angaben, warum dieser Eingriff in mein von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschütztes Grundrecht so „unentbehrlich“ sein soll, wie das Gesetz es verlangt.
 
Somit ist klar, daß diese durch nichts begründete Anklage lediglich dem Zweck dienen soll, eine öffentliche politische Diskussion über Fluchthilfe und „Schlepperei“ zu unterbinden und den derzeit noch geltenden Gesetzeszustand für sakrosankt zu erklären.
 
Ich habe in den 25 Jahren meiner Tätigkeit als Rechtsberater viele tausende Flüchtlinge erfolgreich vertreten, die ihr Leben den „Schleppern“ verdanken, weil sie ohne deren Hilfe in ihren Herkunftsländern verhaftet, gefoltert, ermordet worden wären.
 
Rechtsanwalt Herbert Pochieser, der mich in diesem Verfahren vertritt, hat gegen die als Strafantrag bezeichnete Anklageschrift Einspruch erhoben und beantragt, das Verfahren einzustellen, eventualiter die Sache einem Geschworenengericht zuzuweisen.
 
Angesichts der besonderen Verwerflichkeit des Denunzianten-Unwesens, das im Lauf der Geschichte enormes Unheil angerichtet hat, verlangt Asyl in Not die Offenlegung der Identität des Naderers durch die Staatsanwaltschaft.
 
Die Verhandlung ist öffentlich. Ich lade herzlich dazu ein.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
 
www.asyl-in-not.org
 
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
 
Online spenden:
http://www.asyl-in-not.org/php/spenden.php

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