Diana darf zurück !

Der UBAS hat entschieden: Diana und ihr Vater dürfen nach Österreich zurückkehren.

Aber:
Ist sie durch die Abschiebung retraumatisiert?
Schuld daran wären Strasser § Co!

Unsere Leserinnen und Leser erinnern sich: Die kleine Tschetschenin Diana durfte ihren Vater nur durch eine Glasscheibe sehen. Er saß am Hernalser Gürtel in Schubhaft, sie war in einem Kinderheim untergebracht. Aus der Heimat vertrieben, auf der Flucht vor dem Krieg, vor Folter und Tod wurden die beiden auch in Österreich verfolgt.

Die Siebenjährige leidet laut Arztbericht an einer posttraumatischen Anpassungsstörung (Bettnässen, Schlafstörungen, Angstzustände), sodaß sie und ihr Vater – dem Gesetz zufolge – nicht abgeschoben werden durften.

Trotzdem wurden sie von Strassers Polizei in die Slowakei deportiert !

Asyl in Not hat gegen diese Ungeheuerlichkeit Berufung erhoben. Nun haben wir auch dieses Verfahren gewonnen, wie schon eine Reihe anderer; der Unabhängige Bundesasylsenat hob den skandalösen Bescheid der „Erstaufnahmestelle Ost“ (richtiger müsste es heißen: „Erstabschiebungsstelle“) auf.

Aus dem UBAS-Bescheid:

„Es bleibt festzuhalten, daß das Faktum einer Traumatisierung der Asylwerberin bereits bei der ersten Untersuchung bekannt war. Weiters (…), daß (…) ihr Vater auch bei der zweiten Einvernahme vor dem Bundesasylamt angegeben hat, daß die Tochter psychisch krank sei. Vor diesem Hintergrund ist es aber nicht auszuschließen, daß sie durch den Umstand der Abschiebung ihres Vaters, den sie in Schubhaft nur durch ein Glasfenster sehen konnte, im Zusammenhang mit dem die Flucht auslösenden Ereignis retraumatisiert sein könnte.“

Die Abschiebung war somit ein frecher Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Verbot unmenschlicher Behandlung festschreibt. Diese Konvention hat in Österreich Verfassungsrang. Aber was kümmert das Menschenrecht, was kümmert die Verfassung einen Innenminister, der Rechtsanwälte, weil sie Flüchtlinge vertreten, vor Gericht zerren will?

Wir werden Diana und ihren Vater nun nach Österreich zurückholen; das Slowakische Helsinkikomitee wird uns dabei behilflich sein. Und wir werden uns sehr genau ansehen, wie es dem Kind jetzt geht.

Für gesundheitliche Schäden, die Diana vielleicht davongetragen hat, haften Strasser § Co ganz persönlich. Unser Rechtsanwalt bereitet schon die nächste Strafanzeige vor.

Michael Genner
Asyl in Not

Währingerstraße 59
1090 Wien

Tel. 408 42 10-15
0676 – 63 64 371


 Spendenkonto:

  Asyl in Not, Bank Austria
Bankleitzahl 20151
Kontonummer 698 035 557

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