Abschiebung bei Nacht und Nebel

Frau Malika (Name geändert) wurde mit ihren beiden Kindern (7 und 11 Jahre alt) am 30. Oktober 2008 um 4 Uhr früh aus der Unterkunft in Bad Kreuzen abgeholt und nach Polen deportiert.

In Tschetschenien war sie von drei Männern, die ihren Gatten verfolgten, vergewaltigt und mit Rasierklingen gefoltert worden, die Narben sieht man noch. Malika flüchtete zunächst nach Polen; dort sah sie einen ihrer Vergewaltiger wieder. Daher flüchtete sie nach Österreich weiter.

Hier war sie im Krankenhaus, es wurde eine schwere Depression in Verbindung mit psychogenen Anfällen, Panikattacken und Erbrechen festgestellt. Sie muß ständig Medikamente nehmen. Da sie bei ihren Kindern sein wollte, entließ man sie auf eigenen Wunsch aus dem Spital.

Eine Ärztin in Traiskirchen, die vom Innenministerium besoldet wird, hatte hingegen „nur“ eine „psychogene Hyperventilation“ diagnostiziert und überdies gerügt, Malika habe ihre Vergewaltigung „ohne authentische emotionale Veränderung in der Stimm-Intonation, Mimik und Gestik“ geschildert…

Daß gerade diese „emotionale Abspaltung“ ein typisches Traumatisierungssymptom ist, weiß man in Traiskirchen offenbar bis heute nicht. Malikas Asylantrag wurde zurückgewiesen, auch unsere Beschwerde an den Asylgerichtshof blieb ohne Erfolg.

Von Polen aus rief Malika einen in Österreich lebenden Freund an und erzählte, was ihr bei der Abschiebung durch österreichische Polizisten widerfahren ist. Er hat mitgeschrieben und uns den Text zur Verfügung gestellt.

„Nach vielen Anfällen hat man mich zum Psychiater gebracht. Der Psychiater hat eine Depression diagnostiziert und alles verboten, was mich beunruhigen oder aufregen kann. Aber in der Morgendämmerung wurde ich von einem schrecklichen Klopfen an der Tür geweckt und die Polizei ist eingedrungen.

Sie befahlen mir, die Wohnung sofort zu räumen. Ich wollte meine Sachen packen, aber sie erlaubten es mir nicht, sondern rissen alles, was im Kasten war, heraus, stopften es in Taschen und warfen diese nach mir.

Ich erlitt einen Anfall und bat um mein Medikament, aber sie behaupteten, daß ich mich verstelle, und lachten mich aus.  Mein Sohn rief eine Nachbarin zu Hilfe; die Polizisten wollten sie erst nicht einlassen. Schließlich durfte sie mir mein Medikament geben, aber es wirkte nicht, weil ich in so starkem Stress war. Sie half mir dann auch, zum Polizeiwagen zu gehen, da mich meine Beine nicht mehr hielten.

Um mich zu erpressen, schleppten sie zuerst meine Kinder fort und drohten, sie ohne mich abzuschieben, wenn ich weiter ‚Panik mache’. Die Kinder weinten und schrieen: ‚Wohin führen sie uns ohne dich? Sie werden uns töten!’ Ich bin wegen Rassismus, Gewalt und Gesetzlosigkeit aus meiner Heimat geflüchtet, um das Leben meiner Kinder zu retten. Ich träumte, ihnen ein Leben ohne Krieg zu geben…

Sie gaben mir dann ein anderes Medikament und befahlen mir, es auszutrinken; sie sagten mir nicht, was es ist, obwohl ich ihnen erklärte, daß ich auf manche Medikamente allergisch bin und mein Blutdruck steigt. Nachdem ich es geschluckt hatte, war ich wie in einem Rauschzustand. Ich verstand nicht mehr, was mit uns geschieht. In diesem Zustand haben sie mich nach Polen abgeschoben.“

Asyl in Not hat gegen diese Abschiebung eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht.

Mag. Judith Ruderstaller, Rechtsberaterin

Michael Genner, Obmann

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