Bericht an die Generalversammlung 2007

Ein schreckliches Jahr liegt hinter uns. Seit 1. Jänner 2006 ist das Prokop-Gesetz in Kraft. Seither ist nichts mehr wie vorher. Noch nie seit 1945 war dieses Land so tief unten wie jetzt. Noch nie wurden Menschenrechte so schamlos gebrochen. Noch nie hat man verzweifelte, schutzsuchende, traumatisierte Menschen so unmenschlich behandelt. Noch nie war das Asylrecht derart abgeschafft wie heute.

Trotzdem haben wir Erfolge erzielt: Abschiebungen verhindert, Menschen aus der Schubhaft freigekämpft. Öffentlichkeit hergestellt. 53 erwachsene Flüchtlinge, die wir rechtlich vertraten, und 42 Kinder erhielten Asyl. 14 Dublin-Bescheide wurden dank unseren Rechtsmitteln behoben. Jeder dieser Siege ist hart erkämpft – und doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir wissen nur zu genau, wie enge Grenzen unserer juristischen Kunst gezogen sind.

Besser werden kann es nur durch politischen Kampf. Und da sind alle gefordert, alle NGOs, alle Menschen guten Willens in der Politik, in den Medien, den Gewerkschaften und Glaubensgemeinschaften. Sie alle rufen wir auf, mit uns ihre Stimme zu erheben: Das Prokopgesetz muß weg. Politiker und Beamte, die die Menschenrechte brechen, müssen vor Gericht und hinter Gitter kommen.

Aber wir wissen auch, und wir haben es am Beginn des Jahres 2007 erlebt, wie allein wir stehen.

Menschen, denen wir – trotz allem – helfen konnten:

Relly

Unser schönster Erfolg im vergangenen Jahr: die achtzehnjährige Relly aus Moldawien, von Abschiebung bedroht nach einem krass rechtswidrigen UBAS-Bescheid (verbrochen von einem von mir sonst durchaus geschätzten Senatsmitglied), gerettet in höchster Not durch die Solidarität ihrer Schulklasse, unterstützt vom Lehrkörper, unterstützt auch von Asyl in Not durch eine Emailaktion „Notruf Asyl“.
Das Innenministerium gab rasch den Protesten nach, Relly bekam eine Aufenthaltsbewilligung als Schülerin, ihre Mutter wurde aus der Schubhaft befreit, deren Verfahren hängt beim Verwaltungsgerichtshof.
Es war ein großartiger Erfolg der Klassengemeinschaft, ein Sieg der Zivilgesellschaft, die in diesem Jahr erstmals ganz neue Schichten der Bevölkerung mobilisieren konnte.
Andere Initiativen wie „Ehe ohne Grenzen“ oder die BürgerInnen kleiner Gemeinden in Oberösterreich und der Steiermark, die sich gegen die Abschiebung integrierter Flüchtlingsfamilien wandten, folgten bald darauf.
Relly und Judy, ihre gleichaltrige Klassensprecherin, die die Medienkampagne führte, als wäre das schon immer ihre Profession, wurden für einen Augenblick zu Symbolfiguren des neu formierten Widerstands.


A propos Moldawien:

Es ist nämlich interessant, wie verschrien die Flüchtlinge aus manchen Herkunftsländern sind. Moldawier gelten im veröffentlichten Jargon als „falsche“ Flüchtlinge. Herr C., 20 Jahre, als er flüchten musste, hat damit bittere Erfahrungen gemacht.
Er gehörte zu einer christdemokratischen Gruppe, in Opposition zu den herrschenden Mafia-„Kommunisten“, wurde verschleppt, mit Benzin übergossen, mit dem Anzünden bedroht, um ihn für Spitzeldienste zu „gewinnen“. In Österreich ging es ihm nicht viel besser:
Er fiel dem berüchtigten Asylamtsdirektor Andritsch in Eisenstadt in die Hände, saß in Schubhaft, wurde nach Ungarn abgeschoben, von dort weiter nach Moldawien, wo er beinahe seinen Verfolgern in die Hände fiel.
Noch einmal nach Österreich geflüchtet, lehnte Eisenstadt seinen Asylantrag ab; unserer Berufung (in der wir Beweise dafür vorlegten, dass die Christdemokraten gerade in dem Zeitraum, den er angegeben hatte, massiv verfolgt wurden) gab der UBAS (Mag. Nowak) Anfang dieses Jahres statt.

Auch Georgiern glaubt man meistens nicht…

Herr G. war Weinhändler und gehörte zu einer kleinen oppositionellen Partei, die schon gegen Schewardnadze kämpfte und auch gegen seinen gleich korrupten, vom Westen gehätschelten Nachfolger Saakashvili kämpft. Herr G. war ehrenamtlich als Wahlbeobachter tätig; in sechs Wahlkämpfen registrierte er Wahlbetrug. Seinen Bruder schlugen noch die „Wahlhelfer“ des alten Präsidenten tot.
Herr G. flüchtete unter dem neuen nach Österreich. Dessen Anhänger hätten gerne die Dokumente gehabt, die er als Beweise für den Wahlbetrug gesammelt hatte; aber er gab sie trotz massivem Druck nicht ihnen, sondern einer Oppositionszeitung, die sie in Amerika veröffentlichte. Herr G., mit dem Tode bedroht, erlitt einen Herzinfarkt, ehe er seine Heimat verließ.
Das Bundesasylamt lehnte G.’s Antrag mit der eindrucksvollen Begründung ab, es gäbe in Georgien heutzutage keinen Wahlschwindel mehr… Das konnten wir in der Berufung (nicht zuletzt anhand des Artikels, der dank G.’s Material erschienen war) eindrucksvoll widerlegen. In der UBAS-Verhandlung (bei Mag. Nowak) erhielten Herr G. und seine Familie Asyl.

Verantwortlich für den Erstbescheid war ein Beamter, den ich sonst wirklich schätze, der aber gegen Georgier mit einem tief verwurzelten Vorurteil behaftet war. Mittlerweile hat er das Asylamt verlassen, weil er es dort nicht mehr aushielt, und ist Referent beim UBAS geworden; dort trifft er keine Entscheidungen, bereitet sie aber vor. Ich wünsche ihm – ebenso wie Familie G. –  für die Zukunft viel Glück.

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