Traiskirchen weist gefolterte Frau aus Österreich aus.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Prokop!

Sie haben, höre ich, mancherlei Probleme in Ihrem Haus. Die privaten werden Sie lösen, davon bin ich überzeugt. Weit schwerer aber wiegen die Missstände in jenem öffentlichen Haus, das Sie kürzlich übernommen haben. Dort stinkt es zum Himmel. Haben Sie das schon gemerkt?

Ohne Zweifel haben Sie sich seit Ihrem Amtsantritt mit der Materie vertraut gemacht, die Ihnen Ihr Vorgänger hinterlassen hat. Sie wissen, daß die berüchtigte Dublin-Klausel auf Traumatisierte und Folteropfer nicht angewendet werden darf. Wenigstens diese Menschen, die Schlimmstes erduldet haben, dürfen nicht zurückgeschoben werden, sondern sollen in unserem gastfreundlichen Land bleiben dürfen und hier ein faires Asylverfahren erhalten.

Frau Luiza G aus Tschetschenien, 22 Jahre alt, ist meine Klientin. Sie hat einen Asylantrag gestellt. Russische Soldaten hatten, auf der Suche nach ihrem Gatten, ihr Haus durchsucht. Ich zitiere aus dem in Traiskirchen aufgenommenen Protokoll:

„’Sie fragten mich, wo mein Mann ist.’ (Asylwerberin lacht kurz).’Ich sagte, ich weiß es nicht. Da hat einer der Männer mit einer Pistole auf mich achtmal geschossen. Sie dachten, daß ich tot bin, und gingen weg. Ich war dann im Krankenhaus.’ (Die Asylwerberin zeigt ihren linken Oberarm und verweist auf 2 Narben). ‚Ich habe mehrere Narben am Körper und zwei Kugeln im Körper.’ Die Asylwerberin legt einen Termin für eine psychologische Untersuchung vor.“

Man sollte meinen: ein klarer Fall. Trotzdem wies das Bundesasylamt, Erstaufnahmestelle Ost, ohne die psychologische Untersuchung abzuwarten, den Asylantrag der Frau Luiza G. als unzulässig zurück. Aus dem Bescheid (gegen den ich Berufung erhoben habe und der natürlich beim UBAS nicht halten wird):

„Es ergaben sich jedoch weder in der Ersteinvernahme noch in der zweiten Einvernahme medizinisch belegbare Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen würden, daß die Asylwerberin Opfer von Folter oder traumatisiert sein könnte. Auch gab sie in keiner der beiden Einvernahmen an, an einer psychischen Erkrankung zu leiden.“

Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen, finden Sie nicht? Frau Luiza wurde von Soldaten verhört, sie gab nicht die gewünschte Auskunft, zur Strafe hat man sie niedergeschossen. Keine Folter, schreibt Ihr Amt!

Die Narben sind medizinisch nicht nur belegbar, sondern durch das Protokoll bereits belegt. Zwei Kugeln stecken noch in ihrem Leib. Man könnte ein Röntgenbild machen. Aber wozu denn? Keine belegbaren Tatsachen, schreibt Ihr allerwertestes Amt…

Untersuchung durch einen Psychologen? Überflüssig! Sie hat doch gar nichts von einer psychischen Erkrankung erzählt… Nur daß sie fast totgeschossen wurde. Na und? Davon wird man doch nicht traumatisiert… Soll sie froh sein, daß sie noch lebt!

Sehen Sie, Frau Prokop, so denkt der Großteil Ihrer Beamtenschaft. Das ist ein Stall, der ausgemistet gehört. Der Leiter der Erstaufnahmestelle Traiskirchen heißt Dr. Eichenseder. Ich habe ja versprochen, Ihnen Namen zu nennen.

Viel Arbeit kommt da auf Sie zu. Wie gesagt: Wir NGOs helfen Ihnen gern.

Mit besten Grüßen
Michael Genner, Asyl in Not

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