Unser Kampf ums Recht
Teil 2

Aus der Arbeit des Rechtsberaterteams:
Judith Ruderstaller, Tanja Svoboda, Volkan Kaya, Michael Genner

„Dublin“-Verfahren (Fortsetzung)

Zwei tschetschenische Brüder wurden im Vorjahr von Österreich nach Italien abgeschoben, da dies der zuständige „Dublin“-Staat sei. In Italien wurden sie nicht ins Flüchtlingslager aufgenommen und konnte keinen Asylantrag stellen, obwohl Italien sich zu ihrer Rückübernahme verpflichtet hatte.

Wir wurden in Italien verhöhnt und gedemütigt,“ berichteten sie. Einige Tage lang irrten sie umher, dann flüchteten sie nach Österreich zurück. Sie wurden in Schubhaft genommen, als haftunfähig freigelassen und bei der Caritas untergebracht.

Das Bundesasylamt, Erstaufnahmestelle Ost in Traiskirchen, erließ neuerliche Dublin-Bescheide, ohne auf die Zustände in Italien nur im geringsten einzugehen; statt dessen stand im Bescheid, die Krankheiten der beiden Flüchtlinge könnten auch in Polen (!) behandelt werden.

Der Beamtin, einer uns durch viele Bescheid-Gustostückerln bekannten Frau H., war es offenbar zu mühsam erschienen, sich auch nur zu merken, um welches EU-Land es denn eigentlich ging… Oder sie hatte einfach den falschen Textbaustein erwischt.

Selbst die amtseigene Ärztin in Traiskirchen hatte bei einem der Brüder eine schwere Traumatisierung festgestellt; Erwin Klasek, Psychotherapeut beim Verein „Hemayat“, bei beiden. Zwei Monate später stellte die Ärztin fest, daß es unserem Klienten besser ginge, offenbar weil der Druck, der auf ihm lastete, nach der Entlassung aus der Schubhaft geringer geworden war.

Die Beamtin der Erstabschiebestelle behauptete aber in ihrem Bescheid steif und fest, die Ärztin habe überhaupt nie eine Traumatisierung festgestellt. Dem Befund Erwin Klaseks (eines international renommierten Experten für die Therapie Traumatisierter und Folteropfer) komme „ein wesentlich geringerer Beweiswert zu als einer ärztlichen Stellungnahme“.

Woher Frau H. das wissen mag, bleibt ihr Geheimnis. Daß sie irgend eine medizinische oder psychologische Fachkenntnis (oder auch nur einen durchschnittlichen Intelligenzquotienten) hätte, ist uns nun wirklich nicht bekannt.

Erwin Klasek untersuchte die beiden Brüder während des Beschwerdeverfahrens noch einmal und stellte neuerliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes fest. Die geplante Abschiebung habe einen massiven Traumatisierungsschub ausgelöst, der sich auch in körperlichen Symptomen äußere.

Unserer Beschwerde gab Asylrichter Thomas Büchele statt. Dem Bundesasylamt wurde aufgetragen, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob im Falle einer Abschiebung das reale Risiko einer Retraumatisierung besteht.

Fortsetzung folgt.

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Freitag, 24. Oktober, ab 19 Uhr

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Laudatio: Volker Kier, Rainer Klien.

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