Amtsmissbrauch und Verleumdung !
Asyl in Not erstattet Strafanzeige gegen Eichenseder (Leiter der Erstaufnahmestelle Traiskirchen) und Ruscher (Innenministerium)
Unsere LeserInnen erinnern sich: Herr Abuschachid aus Tschetschenien saß in Schubhaft, weil sein Asylantrag zurückgewiesen worden war. Das, obwohl zwei Traiskirchner Amtsärzte bescheinigt hatten, daß er traumatisiert ist und gefoltert wurde. Folteropfer und Traumatisierte dürfen nicht ausgewiesen werden; ihre Asylanträge sind zuzulassen. Wir verhinderten die Abschiebung durch öffentlichen Protest, bis der UBAS den rechtswidrigen Bescheid behob.
Auf dem ersten der beiden Arztbriefe steht, dem UBAS-Bescheid zufolge, ein Vermerk: „lt. Dr. Eichenseder Dublinverfahren fortsetzen“.
Dr. Herwig Eichenseder ist der Leiter der Erstaufnahmestelle Traiskirchen. Er hat also, dem UBAS-Bescheid zufolge, eine rechtswidrige Weisung erteilt: nämlich, Abuschachids Asylantrag trotz der ärztlich bestätigten Traumatisierung, trotz der erlittenen Folter zurückzuweisen. Die Folge war, daß unser Mandant verhaftet wurde und beinahe abgeschoben worden wäre.
Eichenseder muß gewußt haben, was er tat: Er hat offenbar mit demjenigen, der seine Entscheidung einholte, den Inhalt des Arztbriefes erörtert; sonst hätte dieser Mensch den Vermerk wohl nicht genau auf dieses Dokument gekritzelt. Eichenseder hat somit in voller Kenntnis des Arztbriefes gehandelt. Das ist skandalös, das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Asyl in Not hat daher die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wolfgang Rainer ersucht, eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) zu formulieren; diese wurde nun an die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt geschickt. Für Abuschachid und seine Gattin verlangen wir Schadenersatz für die seelischen Qualen, die ihnen durch Schubhaft und erzwungene Trennung zugefügt worden sind.
Die Kanzlei Dr. Rainer ist auf Amtshaftungsklagen spezialisiert und hat schon so manchen Kuckuck auf Gebäuden zahlungsunwilliger Behörden angebracht.
Die Anzeige richtet sich auch gegen eine Beamtin, die den rechtswidrigen Bescheid unterzeichnete, und gegen Dr. Walter Ruscher vom Innenministerium als Beitragstäter.
Ruscher hatte gegenüber den Medien allen Ernstes behauptet, der „eigens dafür ausgebildete“ Arzt in Traiskirchen habe die Traumatisierung „nicht bestätigen können“. Reine Desinformation!
Ruscher hat durch irreführende Erklärungen den Amtsmissbrauch zu vertuschen und so jene Mobilisierung der Öffentlichkeit, durch die wir die Abschiebung verhindern konnten, zu sabotieren versucht. Zum Glück ohne Erfolg. Aber das schützt ihn nicht vor Strafverfolgung – genauso wenig wie Herrn Eichenseder, der gleich darauf den nächsten Fehler machte…
Eichenseder schießt sich ins Knie
Die Wochenzeitschrift „Furche“ vom 23.9.2004 berichtete ausführlich über diese Affäre und befragte auch Eichenseder dazu. Dieser konnte sich den Aktenvermerk zunächst gar nicht erklären. Aber dann kam ihm die Erleuchtung… Wir zitieren die „Furche“:
„Eher glaubt Dr. E. aber, daß Michael Genner während des Berufungsverfahrens den Zusatz eingefügt hat.“
Das schlägt dem Faß den Boden aus, denn ich habe im ganzen Verfahren den Originalakt, in dem sich der Vermerk befindet, nie zu Gesicht bekommen und von diesem „Zusatz“ erst aus dem UBAS-Bescheid erfahren.
Eichenseder hat mich öffentlich einer strafbaren Handlung, der Fälschung eines Beweismittels, beschuldigt. Dies, obwohl er wissen mußte, daß sein Vorwurf nicht stimmt. Und: daß ein Journalist, dem er so etwas erzählt, es auch veröffentlichen wird.
Wir haben die Anzeige daher auch auf § 297 StGB (Verleumdung) ausgedehnt.
So sehr mich das Ungeschick dieses Menschen amüsiert – es muß auch ernste Folgen haben. Wer Willkür übt, rechtswidrige Bescheide erläßt, Amtsmissbrauch begeht und NGO-Mitglieder verleumdet, hat in einer Amtsstube der demokratischen Republik nichts verloren.
Und das Gleiche gilt für Herrn Ruscher, den Beitragstäter: Wer so dreist wie er die Öffentlichkeit irreführt und Desinformation betreibt, muß schleunigst aus dem Innenministerium hinaus. Herr Ruscher kann sicher sein: Wir kümmern uns um ihn.
Michael Genner,
Asyl in Not
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