Aktion Notruf Asyl: Solidarität mit Relly !

Achtzehnjährige von Abschiebung bedroht.

Asyl in Not unterstützt Solidaritätsaktion ihrer Mitschülerinnen

Die Mutter sitzt schon in Schubhaft; die Tochter ist auf der Psychiatrie.

Appell der Klassengemeinschaft:

„Nehmt uns unsere Freundin nicht weg und erspart ihr noch mehr Leid !“

Die 18jährige Relly und ihre Mutter Maria sind aus Moldawien nach Österreich geflüchtet. Ihre Gründe haben sie nicht sofort erzählt. Ich kann sie auch jetzt nur bruchstückweise und mit Vorbehalt rekonstruieren:

Rellys Vater ist Staatsanwalt, er war oft betrunken und in Korruptionssachen verstrickt; die Familie litt unter ihm. Er neigte, wie es scheint, auch zu häuslicher Gewalt; aber darüber habe ich noch nicht viel erfahren.

Niemand spricht gern über so etwas; noch dazu unter diesen Umständen. Er versuchte jedenfalls, seiner Frau einen Einbruch in die Schuhe zu schieben, und ließ sie von der Polizei verfolgen. Dabei nützte er seine Verbindungen im korrupten Milieu. Maria hatte als Steuerinspektorin gearbeitet und sich dabei Feinde gemacht.

In Österreich wurde sie gleich nach ihrer Ankunft (2002) in Schubhaft genommen und kam erst nach 19 Tagen Hungerstreik frei. Kein vertrauensbildender Anfang, oder finden Sie schon? Maria hat den Behörden daher nicht die Wahrheit gesagt. Sie behauptete, aus Tschetschenien zu sein. Sie hoffte, dann hätte sie bessere Chancen. Ein Fehler, keine Frage. Ein Fehler – nicht aus Gründen der „Moral“. Sondern weil man ihr jetzt nicht glaubt.

Im Berufungsverfahren hat sie die Wahrheit gesagt. Zu spät. Für den UBAS ist sie unglaubwürdig. Wer einmal lügt… Daß es im Berufungsverfahren mit gutem Grund kein Neuerungsverbot mehr gibt, daß der UBAS ohne Ansehen der Person den objektiven Sachverhalt zu ermitteln hat, daß Gemütszustände des Senatsmitglieds dabei unerheblich sind – alles einerlei. Das Senatsmitglied war beleidigt, weil es angelogen worden war. Also – negativ!

Bald darauf wurde Maria verhaftet. Verfahrenshilfe hat die Caritas beantragt. Aber bis der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuerkennen wird, kann sie längst abgeschoben sein. Wie wir hören, bereitet die Caritas eine Schubhaftbeschwerde vor.

Ihre Tochter Relly geht in Wien in die Schule. Sie ist – wie sagt man? – gut integriert. Was kann sie dafür, daß der UBAS ihre Mutter „unglaubwürdig“ fand? Ihre Mutter sitzt im Gefängnis; Relly steht unter schwerem Schock. Ihre SchulkameradInnen wenden sich nun mit einer Petition an das Innenministerium und an die Öffentlichkeit:

„Hiermit bitten wir alle Verantwortlichen, uns unsere Freundin nicht wegzunehmen. Relly hat in wenigen Monaten Deutsch gelernt und kann sich sogar besser ausdrücken als viele ihrer österreichischen Mitschüler. Sie hat in allen Unterrichtsgegenständen den Stoff unter widrigen Umständen (Flüchtlingsheim) nachgeholt und ist eine ausgezeichnete Schülerin. Sie ist Klassenbeste in Latein und Französisch. Abgesehen von ihren schulischen Leistungen und Erfolgen engagiert sie sich auch in vielen anderen Bereichen und ist sehr kulturgewandt.

„Relly ist uns allen sehr ans Herz gewachsen und eine gute Freundin geworden. Durch ihre negativen Erfahrungen in ihrem Heimatland leidet sie unter schweren psychischen Belastungen und ist traumatisiert. Die Ungewissheit, wie ihr Leben weitergehen wird, tut ihr Übriges. Nachdem ihre Mutter, während Relly in der Schule war, plötzlich in Schubhaft genommen wurde, befindet sie sich seit 5. April in psychiatrischer Behandlung.

„Bitte nehmt uns unsere Freundin nicht weg und erspart ihr noch mehr Leid! Sie zu verlieren, wäre ein schrecklicher und unersetzlicher Verlust für uns alle!“

Die Klassengemeinschaft des GRG 21 (Ödenburgerstraße 74) verlangt, daß Relly eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung erhält. Die gesetzliche Möglichkeit gibt es dazu; es nur eine Frage des guten Willens der Beamtenschaft.

Asyl in Not unterstützt diese Forderung. Überdies werden wir alle rechtlichen Schritte ergreifen, die uns zweckdienlich erscheinen. Relly hat uns Vollmacht erteilt. Im Asylverfahren ihrer Mutter hatte sie als Minderjährige keine eigenen Gründe vorgebracht. Jetzt ist sie über achtzehn und kann selbst einen Asylantrag stellen; dabei werden wir sie eingehend beraten.

Aber das Wichtigste ist jetzt, daß Relly und ihre Mutter nicht abgeschoben werden.

Wir beginnen daher mit einer Aktion „Notruf Asyl“:

Liebe Leserinnen und Leser !

Schicken Sie Protestmails an Frau Prokop, ministerbuero@bmi.gv.at (Kopien bitte an uns): Fordern Sie, daß Relly und ihre Mutter humanitäre Aufenthaltsbewilligungen erhalten; fordern Sie, daß Rellys Mutter aus der Haft entlassen wird.

Schreiben Sie Leserbriefe an Zeitungen; schreiben Sie an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises. Fordern Sie sie auf, die Petition der Klassengemeinschaft zu unterstützen. Fordern Sie, daß die Menschlichkeit siegt.

Michael Genner

Asyl in Not.

Währingerstraße 59

1090 Wien

Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371

www.asyl-in-not.org

Spendenkonto:

Asyl in Not,

P.S.K., Kontonummer 92.034.400

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