Trotz höchstgerichtlichen Entscheidungen; trotz Berichten über schwere Menschenrechtsverletzungen: weitere Dublin-Verfahren des BFA…
Tag für Tag erreichen uns erschütternde Berichte, wie unmenschlich man die Flüchtenden in Ungarn behandelt. Sie werden geschlagen, inhaftiert, in Käfige gesperrt, erhalten keine medizinische Versorgung, ihnen droht die Abschiebung nach Serbien, das von Ungarn tatsachenwidrig als „sicherer Drittstaat“ angesehen wird.
Aber das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Erstinstanz im Asylverfahren, erläßt weiterhin Dublin-Bescheide und weist Flüchtlinge nach Ungarn aus.
Dies entgegen höchstgerichtlicher Judikatur, die in Einzelfällen jüngst ergangen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis vom 8.9.2015 festgestellt, daß daß die gesetzliche Vermutung, Ungarn sei für Asylwerber sicher, derzeit nicht mehr besteht!
Er hat daher die Rücküberstellung einer alleinstehenden, kranken Afghanin mit minderjährigen Kindern nach Ungarn für rechtswidrig erklärt. Eine richtungweisende Entscheidung, gültig freilich nur in diesem besonderen Fall.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat ähnliche Entscheidungen gefällt.
Trotzdem kommt uns soeben eine Niederschrift in die Hände, wo ein Amtsdirektor Wolfgang Zweimüller in der Erstaufnahmestelle Thalham einem jungen Afghanen mitteilt: „Seitens des BFA ist nunmehr geplant, gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig zurückzuweisen. Es ist eine Anordnung zur Außerlandesbringung nach Ungarn geplant.“
Dies obwohl der junge Mann bei seinem Bruder in Salzburg wohnt, der über einen Daueraufenthaltstitel verfügt und für ihn sorgt!
Diese Frechheit der Erstabschiebestelle in Thalham schlägt dem Faß den Boden aus. Und es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die derzeit noch amtierende Polizeiministerin, an deren Weisungen die Erstinstanz gebunden ist, dafür die volle Verantwortung trägt.
Ich habe nun die Rechtsvertretung dieses jungen Afghanen übernommen und werde alle nötigen Rechtsmittel ergreifen, um seine Deportation zu verhindern.
Auch sonst werden weiterhin die skandalösen Bescheide der Erstinstanz in jedem einzelnen Fall zu bekämpfen sein. Umso größere Bedeutung kommt somit der vom Staat völlig unabhängigen Rechtsberatung durch Asyl in Not zu.
Am 3. Oktober gehen wir alle auf die Straße, um für offene Grenzen, für die freie Wahl des Asyllandes durch die Flüchtenden und für die Abschaffung der derzeitigen Polizeiministerin zu demonstrieren.
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
16.9.2015
www.asyl-in-not.org
http://menschliche-asylpolitik.at/
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