Keine Grundversorgung. Keine Unterkunft. Keine Zustelladresse.

Waaref*, ein Geflüchteter aus Syrien, kam während der Corona-Pandemie nach Österreich und wollte hier um Asyl ansuchen. Er wurde von der Polizei auf der Straße festgenommen, weil er mit vier anderen Personen in einem Auto saß. Ohne irgendeine Erklärung wurde er zum Verhör in eine Polizeistation gebracht. Unter anderem wurde er detailliert zu seiner Familie und zu seiner Fluchtroute befragt, wie es in der polizeilichen Erstbefragung für Asylanträge üblich ist. Jedoch hat man ihn nie direkt gefragt, warum er aus seinem Herkunftsstaat geflüchtet sei.

Nach der Befragung wurde er ohne Grundversorgung auf die Straße gesetzt. Ihm wurde keine Kopie von der polizeilichen Erstbefragung ausgehändigt, sein Pass wurde einbehalten.

Waaref nahm Kontakt zu uns auf: Er hatte keine Unterkunft, wurde nicht ins Sozialsystem aufgenommen, und wusste nicht, was ihm passiert war – unter anderem war er sich nicht sicher, ob er nun erfolgreich einen Asylantrag gestellt hatte oder nicht.

Um uns orientieren zu können, versuchten wir – lange Zeit vergebens – um Akteneinsicht anzusuchen. Da der Parteienverkehr während der Corona-Hochphase stark eingeschränkt wurde, war es für uns erst nach langer Zeit möglich überhaupt einen Termin zur Akteneinsicht zu bekommen. Dass dieses Recht mittels fadenscheinigen Begründungen (wie zB eine elektronische Einsicht sei nicht möglich, Termine vor Ort können noch nicht vergeben werden) und unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten verwehrt wurde, führte zu weiterer Ungewissheit des Klienten über seinen Verfahrensstand und das weitere Vorgehen.

Nicht nur, um unserem Klienten sein Recht auf das Stellen seines Asylantrags zu gewähren, sondern auch weil wir Amtsmissbrauch witterten, blieben wir jedoch hartnäckig.

Als es uns endlich möglich war, Akteneinsicht zu nehmen, bestätigte sich unser Verdacht: Trotz polizeilicher Befragung schien keine Asylantragsstellung auf.

Was hatten die Beamten vor? Während wir Ihnen, liebe Leser*innen, von diesem Fall bereits berichten wollten, da er schon bis zu diesem Punkt äußerst kuriose Ausmaße angenommmen hat, ereignete sich kurz vor Redaktionsschluss eine weitere Entwicklung:

Wir als Rechtsvertretung von Waaref haben einen händisch addressierten Brief vom zuständigen Referenten bekommen. Darin befand sich ein Bescheid: Die Rückkehrentscheidung wird erlassen.
Uns stellt sich die Frage: Wie hätten die Behörden den Klienten davon informiert, wo sie ihn nach der Einvernahme direkt auf die Straße gesetzt haben, ohne eine Unterkunft und Grundversorgung zu bieten? Wir können nur spekulieren: Wenn sie nicht unsere Adresse als Rechtsvertretung gehabt hätten, hätte der Bescheid dann als nicht zustellbar gegolten? Ein Schelm, wer denkt dass das an einem späteren Zeitpunkt unserem Klienten als mangelnde Kooperation im Verfahren vorgeworfen würde.

Dieser Verfahrensgang ist nicht nur für die Sicherheit unseres Klienten unhaltbar, sondern insgesamt besorgniserregend: Im Endeffekt hat man einem Asylwerber den Antrag auf Asyl verweigert und man möchte ihn jetzt abschieben, weil er keinen Asylantrag gestellt hat.

Wir werden alles dafür tun, dass ein solches Fehlverhalten der österreichischen Polizei und Asylbehörden nicht ohne Konsequenzen bleibt! Das Recht einen Asylantrag zu stellen muss gewährleistet bleiben!

*Name geändert

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