Sieg beim UVS, Aufenthaltsverbot behoben!

Ismaila aus Gambia kam 1998 nach Österreich und stellte unter einem falschen Namen, mit falschem Herkunftsland (Sierra Leone) einen Asylantrag, der rechtskräftig abgewiesen wurde. Er war nicht abschiebbar, da Sierra Leone ihn nicht aufnahm. Er war ja nicht von dort.

Ismaila wurde von der Pfarre Hernals betreut und faßte dort rasch Fuß. Er war stets hilfsbereit und engagiert. Caritas-Assistentin Ines nahm ihn ihre Familie auf; mittlerweile sind sie ein Paar. Doch die Fremdenpolizei erließ gegen Ismaila ein Aufenthaltsverbot auf fünf Jahre. Begründung: er verschleiere seine Identität.

Dagegen erhob ich Berufung und gab (auf Ismailas Wunsch) nun seinen richtigen Namen und sein Herkunftsland Gambia an. Die Sicherheitsdirektion wies meine Berufung sofort ab und verlängerte das Aufenthaltsverbot von fünf auf acht Jahre.

Ismaila wollte nicht mehr Versteck spielen. Er ging auf meinen Rat zur Rückkehrhilfe der Caritas, erhielt ein Heimreisezertifikat und kehrte, gemeinsam mit Ines, nach Gambia zurück. Dort heirateten sie und bauten gemeinsam eine Existenz auf. Zum Beispiel importierten sie aus Österreich gebrauchte Fahrräder und Hausrat und verkauften sie in Gambia; Ismaila lieferte mit „Fischtaxis“ Fische ins Landesinnere. Lauter innovative Projekte.

Nach einem Jahr kehrte Ines nach Österreich zurück. Es war nicht ihre Absicht, auf Dauer ihre Heimat zu verlassen. Ich beantragte bei der Fremdenpolizei die Aufhebung von Ismailas Aufenthaltsverbot.

Begründung: Er verschleiere nicht mehr seine Identität, sondern habe sie von sich aus offen gelegt; und habe nun seit über einem Jahr seine Fähigkeit gezeigt, auf eigenen Füßen zu stehen. Ich legte auch eine Arbeitszusage einer österreichischen Bio-Firma sowie zahlreiche Solidaritätserklärungen österreichischer FreundInnen und der Familie von Ines und Ismaila vor.

Die Fremdenpolizei wies meinen Antrag nach langer Wartezeit ab. Die Begründung war haarsträubend skandalös. Ismailas Vorstrafen wären noch nicht getilgt! Ismaila hatte sich nie etwas zuschulden kommen lassen, war nicht vorbestraft, sodaß es auch nichts zu tilgen gab. Ansonsten eine Aneinanderreihung von zusammenhanglosen Textbausteinen, ohne auf meine Argumente nur im geringsten einzugehen.

Dementsprechend scharf war meine Berufung, über die zum Glück nicht mehr die Sicherheitsdirektion, sondern der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) zu entscheiden hatte (eine der wenigen positiven Gesetzesänderungen in jüngerer Zeit).

Am 29. Juni 2012 fand im UVS Wien die Berufungsverhandlung statt. Ines war als Zeugin geladen und gab über ihr und Ismailas intaktes Familienleben Auskunft. Der UVS-Richter verkündete sofort den Bescheid: „Aufenthaltsverbot aufgehoben!“ Mündliche Begründung: Ismaila habe seine Identität offen gelegt und würde sie daher in Zukunft nicht mehr verschleiern können; seine Ehe mit einer Österreicherin sei aufrecht.

Ismaila kann nun bei der österreichischen Botschaft in Gambia einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels als Angehöriger einer Österreicherin stellen. Darauf hat er einen Rechtsanspruch.

Wir freuen uns mit Ines und Ismaila und wünschen beiden für die Zukunft viel Glück.

Michael Genner

Obmann von Asyl in Not

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