DAS IST “DUBLIN”!

Asylamt wollte HIV-kranke Frau nach Polen deportieren.
Dort wurden ihr schon einmal die Medikamente weggenommen!
Asyl in Not-Beschwerde hatte Erfolg.


Fatima K. aus Tschetschenien ist HIV-positiv. Sie ist jetzt zum zweiten Mal in Österreich. Erstmals kam sie im Oktober 2008 über Polen hierher und beantragte Asyl. Sie wollte deshalb nach Österreich, weil sie hier Verwandte hat. Sie hat Angst davor, zu sterben wie ihr Mann, der an der gleichen Krankheit litt.

Wenn sie stirbt, möchte Fatima nicht allein sein. Sie hätte gern, daß ihre Verwandten in der Nähe sind und sich auch danach um ihre Kinder kümmern. Österreich wies ihren Asylantrag im März 2009 rechtskräftig zurück und deportierte sie nach Polen.

So will es die berüchtigte „Dublin-Verordnung“: Flüchtlinge, die durch einen anderen EU-Staat gereist sind, müssen dorthin zurück – egal wie schlecht die Zustände dort sind.

In Polen wurde Fatima mit ihren Kindern ins Gefängnis gesteckt. Schlimmer noch: Man nahm ihr sofort die Medikamente weg. Vergebens beteuerte sie, an HIV zu leiden und die Medikamente täglich zur gleichen Zeit schlucken zu müssen.

In der Schubhaft in Polen erhielt sie keinerlei medizinische Versorgung, sodaß es ihr von Tag zu Tag schlechter ging. Sie bat verzweifelt um Hilfe, aber ohne irgend einen Erfolg. Das Gefängnispersonal meinte, sie sei doch schon so gut wie tot, da brauche sie keine Medikamente mehr…

Nach zwei Monaten konnte sie das Bett kaum noch verlassen. Ihr war durch die Krankheit so übel, daß sie sich ständig übergeben musste. In diesem Zustand wurde sie endlich einem Arzt vorgeführt.

Aber auch der Arzt sagte nur, sie sei doch „ohnedies schon eine Leiche“, da kämen Medikamente zu teuer. Er wies sie an, ihr Zimmer „wegen Ansteckungsgefahr“ nicht zu verlassen, sonst würde er allen von ihrer Krankheit erzählen und sie hätte noch größere Probleme.

Schließlich wurde sie dann doch als haftunfähig entlassen. Medikamente bekam sie noch immer keine, obwohl sie verschiedene zuständige Stellen aufsuchte. Daher flüchtete sie wieder nach Österreich und stellte im April 2009 ihren zweiten Asylantrag.

In Österreich wurde sie wenigstens sofort zu einem Arzt geschickt, der eine fortgeschrittene Immundefizienz feststellte und ihr Medikamente verschrieb. Der Arzt betonte, eine Fortsetzung der Therapie in Österreich sei dringend erforderlich, da diese Medikamente weder in Polen, noch in Tschetschenien erhältlich seien.

Auch eine vom Asylamt beauftragte Ärztin in Traiskirchen stellte fest, daß sich der Gesundheitszustand in Folge der Unterbrechung der Behandlung wesentlich verschlechtert hatte.

Fatima war einem Gutachten zufolge „in unmittelbarer Gefahr, lebensbedrohliche opportunistische Erkrankungen zu aquirieren“, welche nur dann auftreten, wenn die Immunabwehr bereits schwer beeinträchtigt ist. Bei einer weiteren Verschlechterung besteht akute Lebensgefahr.

Trotzdem wies das Bundesasylamt ihren Antrag neuerlich zurück, da Polen für ihr Verfahren zuständig sei.

Asyl in Not-Juristin Judith Ruderstaller erhob dagegen Beschwerde an den Asylgerichtshof. Dieser hob den skandalösen Bescheid der Erstinstanz auf, da es offensichtlich sei, daß Polen die nötige medizinische Versorgung verweigert habe. Eine neuerliche Überstellung nach Polen dürfe erst erfolgen, wenn Polen eine Fortsetzung der Behandlung garantiere.

Somit ging der Fall zur Erstinstanz zurück. Das Bundesasylamt erließ – in Missachtung der Auflagen des Asylgerichtshofes – im Februar 2010 abermals einen „Dublin-Bescheid“ und wies Fatima und ihre Kinder nach Polen aus.

Judith Ruderstaller erhob dagegen abermals Beschwerde an den Asylgerichtshof; Asylrichter Dr. Rosenauer behob auch diesmal den skandalösen Bescheid und verwies den Fall zur Durchführung des materiellen Asylverfahrens an das Bundesasylamt zurück.

Das Asylamt darf somit keinen neuen Dublinbescheid erlassen, sondern muß endlich Fatimas Fluchtgründe prüfen.

Ein Erfolg unserer parteiischen Rechtsvertretung, aber mit bitterem Beigeschmack. Das Asylamt hatte unsere Mandantin in Lebensgefahr gebracht, ihre Gesundheit schwer geschädigt und war im Begriff, das Gleiche noch einmal zu tun. Dieser Versuch konnte durch unser Einschreiten gerade noch unterbunden werden.

Aber in dieses Polen, wo die elementarsten Menschenrechte gebrochen werden, schickt Österreich tagtäglich Flüchtlinge zurück! Und der Asylgerichtshof stimmt zu. Der Verfassungsgerichtshof wiederum lehnt mit schöner Regelmäßigkeit die Behandlung der Beschwerden ab…

Asyl in Not beteiligt sich derzeit an einer transnationalen, von der Europäischen Kommission geförderten Partnerschaft von NGOs aus neun europäischen Ländern, die sich der rechtlichen Beratung und Vertretung von AsylwerberInnen im Dublin-Verfahren widmen.

Wir hoffen sehr, daß die Europäische Kommission unter dem Eindruck unserer Berichte umdenken und das unmenschliche Dublin-System über Bord werfen wird.

Auch unseren LeserInnen in Österreich werden wir weiter berichten.

Michael Genner

Obmann von Asyl in Not

Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

Newsletter-Updates

Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Asyl in Not

Rechtsberatung

Wir ziehen um!

Unsere neue Adresse ist:

Werkl im Goethehof,
Schüttaustraße 1
1220 Wien

Unsere Beratung wird wie gewohnt jeden Montag zwischen 9 und 12 Uhr stattfinden.

Wir sind für euch da!

Komm in unser
Team!

Wir suchen immer angagierte Menschen die uns bei unserer Arbeit unterstützen wollen.