Die kurdische Journalistin und Künstlerin SAKINA hat endlich Asyl erhalten. In der Türkei politisch verfolgt, ist sie 2006 nach Österreich geflüchtet und hat mit unserer Hilfe einen Asylantrag gestellt.

Im Herbst 2007 (gut Ding braucht Weile) wurde sie im Bundesasylamt Wien erstmals zu ihren Fluchtgründen befragt; ich begleitete sie als ihr Rechtsvertreter.

Im Februar 2008 erhielten wir eine Aufforderung zur Stellungnahme: Auf Grund einer Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und Terrorismusbekämpfung sei beabsichtigt, ihren Asylantrag wegen des Vorliegens von Ausschlußgründen abzuweisen. Es bestehe der Verdacht, sie sei Mitglied einer terroristischen Organisation.

Ich beantragte, uns diese Mitteilung zu schicken; wie sonst sollten wir dazu Stellung nehmen? Keine Antwort… Also schrieb ich eine Blind-Stellungnahme ohne Kenntnis dieses Dokuments.

Ich hielt fest, dass die Genfer Flüchtlingskonvention wenige, klar umrissene Ausschlußgründe kennt: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere nichtpolitische Verbrechen oder Handlungen gegen Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen. Nichts davon trifft auf Sakina zu.

Im übrigen beantragte ich, das Asylamt möge vom Amt für Verfassungsschutz einen begründeten Bericht anfordern und ihn uns vorlegen. Sonst würden wir in unserem Recht auf Parteiengehör verletzt.

Stattdessen erhielten wir vom Asylamt eine weitere Aufforderung zur Stellungnahme: Sakina sei Mitglied der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und habe auch an einer Demonstration in Wien teilgenommen, bei der es zu Ausschreitungen gekommen sei.

Ich antwortete, Sakina sei kein Mitglied der PKK, sondern lediglich des in Österreich legal tätigen Vereins FEYKOM; als Journalistin sei sie bei politischen Veranstaltungen zugegen, um darüber zu berichten – so auch bei der (vom Asylamt offenbar gemeinten) Demonstration in der UNO-City im Frühjahr 2007.

Ein Schreiben der Wiener Staatsanwaltschaft, dass die damals gegen sie wegen „Hausfriedensbruchs“ und diversen anderen Paragraphen eingeleiteten Verfahren eingestellt wurden (was einem Freispruch gleichkommt), legte ich bei.

Ebenso eine Bestätigung, dass Sakina, diese bösartige Terroristin, bei einer Veranstaltung der Frauenministerin im Bundeskanzleramt zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit das musikalische Rahmenprogramm gestaltet hatte.

Dann geschah lange nichts. Sakina bemühte sich, ihrem prekären Status zum Trotz ein halbwegs „normales“ Leben zu führen. Sie trat bei vielen Veranstaltungen als Sängerin auf und schrieb Artikel über die Lage der kurdischen Frauen. So berichtete sie über den Mordversuch an einer Frau aus der Türkei, begangen von deren Exmann, und interviewte das Opfer. Zuletzt publizierte sie in der Zeitschrift „Frauensolidarität“ (http://www.frauensolidaritaet.org/zeitschrift/fs_110_%20sakina.pdf).  

Anfang dieses Jahres schickte ich wieder einmal eine Stellungnahme an das Bundesasylamt und legte eine Reihe von Berichten über Sakinas kulturelle und publizistische Tätigkeit bei. Diesmal (ich hatte kaum mehr damit gerechnet) schickte uns das Asylamt als Antwort nach ein paar Wochen den positiven Asylbescheid…

Ist also gut ausgegangen, nach über drei Jahren erstinstanzlichem Verfahren. Wir wünschen Sakina für die Zukunft viel Glück!

Michael Genner,

Asyl in Not

Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

Links zu SAKINA:

http://www.frauensolidaritaet.org/zeitschrift/fs_110_%20sakina.pdf
http://www.schattenblick.de/infopool/musik/fakten/mufhi152.html

http://sendungsarchiv.o94.at/get.php?id=094pr3420

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