Opfer von Fekters Abschiebewut
Legale Rückkehr trotz positivem Erkenntnis unmöglich!
Wird Fekter die Schlepperrechnung bezahlen?
Die unkontrollierte und – von menschlichen Gesichtspunkten ganz zu schweigen – weder angemessene, noch kosteneffiziente Abschiebewut führt in der Praxis mitunter zu eigenwilligen Auswüchsen.
Der 22jährige Reza aus Afghanistan kam erstmals im Oktober 2008 nach Österreich, stellte einen Asylantrag, wurde aber schließlich im Februar 2010 nach Griechenland abgeschoben, obwohl dort menschenunwürdige Zustände herrschen und kein funktionierendes Asylsystem besteht.
Reza ist aber ein Optimist und hat trotz allem nicht das Vertrauen in den österreichischen Staat verloren. Daher kehrte er im Juni 2010 hierher zurück, um erneut sein Glück zu versuchen. Seit dem letzten Asylantrag von Reza ist aber Fekters Abschiebenovelle, euphemistisch als „Novelle zum AsylG 2005“ bezeichnet, in Kraft getreten, deren Grundprinzip einfach zu erfassen ist: erst abschieben – dann fragen.
Dieses Prinzip bekam auch Reza bald hautnah zu spüren, denn er wurde gleich nach der polizeilichen Erstbefragung eingesperrt und nach beinahe zwei Monaten Schubhaft nach Griechenland abgeschoben, ohne eine Einvernahme oder gar den Luxus eines anfechtbaren Bescheids erhalten zu haben. Der wurde mir als Vertreterin erst zwei Tage nach seiner Abschiebung zugestellt und darin auch noch bemängelt, dass er immer noch keine griechische Meldeadresse den österreichischen Behörden bekannt gegeben hätte.
Meiner Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde stattgegeben (die Vielzahl an Verfahrensfehlern und Mängeln hier zu erläutern würde den Rahmen sprengen) – Reza darf damit wieder einreisen und sein Asylverfahren in Österreich fortsetzen. Problematisch ist dabei aber wie.
Eigentlich müßte Österreich angesichts des offenkundigen Verschuldens der Behörden für die Unkosten der Rückreise von Reza aufkommen, aber darüber haben wir uns von Anfang an keine Illusionen gemacht; entsprechende Anfragen Rezas bei der österreichischen Botschaft in Athen haben nur meine Erwartungen bestätigt. Dieses Problem konnten wir aber mit Hilfe der afghanischen Community schon bald als sekundär betrachten.
Primäres Problem ist nun schon seit Ende August 2010 die legale Rückreise. Österreich grenzt bekanntermaßen nicht an Griechenland. Über einen Reisepass, der ihn zu freier Reisetätigkeit innerhalb des Schengenraums berechtigen würde, verfügt Reza nicht. Er kann also nicht auf dem Landweg reisen. Ein Flugzeug könnte er auch nicht besteigen, da ein Grenzbeamter wohl ein Erkenntnis des Asylgerichtshofs kaum als Reisedokument anerkennen würde.
Neben seinem Optimismus und seinem trotz erbitterten Anstrengungen von Fekter und ihrem Verwaltungsapparat offenbar nicht zu brechenden Vertrauen in den österreichischen Staat zeichnet Reza zudem noch eine gute Organisationsgabe aus:
Aus Griechenland kontaktierte er trotz Obdachlosigkeit die österreichische Botschaft und zwei griechische Menschenrechtsorganisationen. Fazit von zahllosen Anstrengungen: Die Botschaft möchte eine Bestätigung, dass er zurückreisen darf, und erkennt das Erkenntnis des Asylgerichtshofs nicht an, sondern möchte eine gesonderte Bestätigung des Bundesasylamts darüber. Das Bundesasylamt verweist zu Recht auf dieses Erkenntnis. So weit, so schlecht.
Obdachlos ist er immer noch, weil selbst die Menschenrechtsorganisationen dieses Problem nicht lösen konnten. Er wird sich wohl einen Schlepper nehmen müssen, um zurück nach Österreich kommen zu können, wo er sich rechtmäßig aufhalten darf. Bis dahin ist wahrscheinlich Weihnachten – wir schicken Fekter dann als Geschenk die Rechnung des Schleppers.
Mag. Judith Ruderstaller
Leiterin der Rechtsabteilung von Asyl in Not
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000)
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not