Zweiter Teil:
Asyl für eine Journalistin aus Weißrußland

Frau B. war Journalistin und deckte Korruptionsaffären auf. Dem Regime des Präsidenten Lukaschenko war sie unbequem. Sie wurde bedroht, von Unbekannten überfallen und zusammengeschlagen. 

2003 fuhr sie in die Schweiz und unterstützte von dort aus die Opposition in ihrer Heimat; Interviews mit ihr erschienen in Schweizer Zeitungen. Auch nach Ablauf ihres Visums blieb sie dort, stellte aber keinen Asylantrag, denn sie fühlte sich in der Schweiz (wegen ihrer Veröffentlichungen) nicht sicher.

2006 fanden in Weißrußland Wahlen statt; Frau B. trat in der Hoffnung auf einen Regimewechsel die Heimreise an, machte in Wien Station – und erfuhr von Lukaschenkos Wiederwahl. Sie stellte in Traiskirchen einen Asylantrag, der zurückgewiesen wurde, weil die Schweiz ein sicherer Drittstaat sei.

Frau B. wurde in Schubhaft genommen, ein Psychiater im Polizeigefängnis stellte eine posttraumatische Belastungsstörung fest, hielt aber ihre Abschiebung für „vertretbar“. Unserer Berufung gab der UBAS statt. Frau B. wurde aus der Haft entlassen.

Aber das Asylamt lehnte nun ihren Asylantrag als „unglaubwürdig“ ab. Ihr Vorbringen (das sich über mehrere Protokollseiten erstreckte) sei „vage und oberflächlich“. Frau B. hatte ihre in der Schweiz erschienenen Interviews nicht nach Österreich mitgenommen. Statt bei den Schweizer Zeitungen anzufragen, vermeinte das Asylamt, das hätte sie selber (von Traiskirchen aus!) zu tun gehabt.

Im Berufungsverfahren halfen wir Frau B., mit ihren Schweizer Journalistenkollegen Kontakt zu finden. Von ihnen bekamen wir die Zeitungsausschnitte und schickten sie dem UBAS weiter.

Ich begleitete Frau B. zur Berufungsverhandlung nach Linz, wo sie Gelegenheit hatte, ausführlich über ihre Fluchtgründe zu sprechen. Ein vom UBAS beauftragter Sachverständiger hatte ihre Angaben vor Ort überprüft und für richtig befunden.

Inzwischen war auch ihre Tochter in Weißrußland Verfolgungen ausgesetzt, sodaß sie nach Tschechien flüchtete, wo sie einen Status erhielt, den die dortigen Behörden dem UBAS mit „something like non-refoulment“ erklärten. Ihr dortiges Asylverfahren dauert noch an.

Anfang 2008 gab der UBAS unserer Berufung statt. Frau B. erhielt Asyl. In Summe ein aufwändiges Verfahren, das die Zweitinstanz (mit unserer Hilfe) zu führen hatte, weil das Bundesasylamt zu faul oder zu unwillig gewesen war.

Michael Genner, Asyl in Not

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