Der in seiner Heimat gefolterte, schwer traumatisierte und selbstmordgefährdete 24jährige Tschetschene „Rahman“, seine Frau und seine beiden kleinen Kinder (2 Jahre und 3 Monate alt) wurden heute, Montag, nach Polen deportiert.

Dies obwohl am Freitag der Unabhängige Verwaltungssenat Wiener Neustadt der Schubhaftbeschwerde unserer Juristin Judith Ruderstaller Folge gegeben hatte, sodaß die Fremdenpolizei verpflichtet war, „Rahman“ unverzüglich freizulassen.

Statt dessen hat die Fremdenpolizei der Bezirkshauptmannschaft Baden (in Gestalt einer Frau Rudolf) aber sofort einen neuen Schubhaftbescheid erlassen, der uns – in Missachtung des Gesetzes – nicht zugestellt wurde, sodaß wir ihn noch nicht anfechten konnten.

Von der Existenz dieses zweiten Schubhaftbescheids erfuhren wir nur telefonisch, als Judith Ruderstaller bei der erwähnten Rudolf die sofortige Freilassung ihres Mandanten urgierte. Dieser zweite Schubhaftbescheid wurde sofort vollstreckt.

Der Asylgerichtshof hatte unsere Beschwerde gegen den „Dublin“-Bescheid abgewiesen. Dagegen werden wir zum Verfassungsgerichtshof gehen.

Rahman hatte aber vergangenen Donnerstag in der Schubhaft einen zweiten Asylantrag gestellt, über den noch nicht entschieden wurde. Schon aus diesem Grunde war die Abschiebung rechtswidrig.

Wie berichtet, wurde „Rahman“ in der Schubhaft von österreichischen Beamten schwer misshandelt. Asyl in Not bereitet daher eine Maßnahmenbeschwerde und eine Strafanzeige vor.

In Polen sind wir in Kontakt mit dem Helsinki-Komitee, das Asylwerbern Rechtsberatung bietet. Wir hoffen sehr, daß es diesen Kollegen gelingt, „Rahman“ und seine Angehörigen vor der Weiterschiebung nach Russland zu schützen und ihnen Zugang zum Verfahren zu verschaffen.

Wie erinnerlich, wurde Ende 2005 ein tschetschenischer Asylwerber von Österreich nach Polen und von Polen weiter nach Russland deportiert, wo er erschossen wurde.

Wir werden weiter berichten.

Mag. Judith Ruderstaller, Rechtsberaterin

Michael Genner, Obmann von Asyl in Not

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