Unser Kampf ums Recht
Teil 3

Aus der Arbeit des Rechtsberaterteams:
Judith Ruderstaller, Tanja Svoboda, Volkan Kaya, Michael Genner

Niederlagen

Diesen Erfolgen unserer Rechtsberatung stehen viele Niederlagen gegenüber. So wurden afghanische Asylwerber nach Griechenland ausgewiesen, obwohl dort unhaltbare Zustände herrschen.

Amnesty International und Pro Asyl berichten über ständige Brutalitäten der griechischen Polizei und der Grenzkontrollorgane gegen Flüchtlinge. UNHCR empfahl im April 2008 den Regierungen Europas, keine Asylwerber nach Griechenland abzuschieben, sondern von ihrem „Selbsteintrittsrecht“ Gebrauch zu machen.

Trotzdem wies der Asylgerichtshof zahlreiche Griechenland-Beschwerden als unbegründet ab! Das ist grobe Willkür und daher verfassungswidrig. Diese Fälle bringen wir nun mit Hilfe befreundeter RechtsanwältInnen zum Verfassungsgerichtshof, der sich (Medienberichten zufolge) über seine zusätzliche Belastung mit Asylfällen gar nicht freut.

Ein Kurde aus der Türkei, der in seiner Heimat schwer gefoltert worden war und dem von vier Gutachtern (drei FachärztInnen und einer Psychologin) schwere Traumatisierung bescheinigt wurde, erhielt ebenfalls einen „Dublin“-Bescheid und wurde nach Rumänien ausgewiesen, obwohl er drei Brüder in Österreich hat (einer ist österreichischer Staatsbürger, die anderen haben dauerndes Aufenthaltsrecht).

Unserer Beschwerde gab Asylrichter Dragoni keine Folge; der Klient wurde nach Rumänien abgeschoben. Die Traumatisierung sei nicht so schlimm, daß er deshalb suizidgefährdet sei, befand das Asylgericht…

Ansonsten wurden weiterhin viele tschetschenische Flüchtlinge nach Polen abgeschoben. Egal wie viele Verwandte in Österreich leben, egal wie traumatisiert die Leute sind, egal wie groß ihre Angst vor den Umtrieben des russischen Geheimdienstes in Polen ist.

Beschwerden in solchen Fällen weist der Asylgerichtshof am laufenden Band ab. Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht mehr zuständig; Beschwerden und Anträge auf Verfahrenshilfe stapeln sich beim Verfassungsgerichtshof.

Die Polizei kommt meist in der Nacht oder im Morgengrauen in die Flüchtlingsheime, um die Leute abzuholen; SozialarbeiterInnen berichten uns von erschütternden Szenen. Kinder werden aus dem Schlaf gerissen, Frauen brechen zusammen…

In einem gutachterlichen Befund, der die Abschiebung einer schwer traumatisierten Tschetschenin und ihres elf Jahre alten, bettnässenden Kindes für zulässig erklärt, schreibt die Ärztin aber immerhin: die Abschiebung solle „schonend“ erfolgen, „nach Möglichkeit tagsüber“, wenn das Kind nicht mehr schläft.

So einfühlsam können österreichische Behördenorgane doch sein. Unsere Berufung wurde noch vom UBAS abgewiesen. Der (damals noch zuständige) Verwaltungsgerichtshof hat unserer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das bedeutet, daß Mutter und Kind bis zum Abschluß des Verfahrens bei ihrer Familie in Österreich bleiben dürfen. Ein kleiner Erfolg, ein Tropfen auf den heißen Stein.

Zwischenbilanz

Wir haben gesehen (und in den vergangenen Aussendungen dar+ber berichtet), daß „Dublin“-Verfahren noch immer gewinnbar sind, aber nur in Ausnahmefällen und unter großem Aufwand an Zeit, Engagement und juristischer Kunst.

Um sie flächendeckend zu führen, würden wir eine Vielzahl an RechtsberaterInnen brauchen. Derzeit halten wir aber nur mit Mühe einen sehr geringfügigen Beschäftigtenstand. Alle arbeiten mit größtem Einsatz für wenig Geld und unter enormer Anspannung ihres Nervensystems.

Im Asylgerichtshof gibt es divergierende Tendenzen. Einige neue Mitglieder – besonders wenn sie bisher nichts mit Asylsachen zu tun hatten, sondern in anderen Rechtsbereichen tätig waren und daher unbefangen sind – könnten frischen Wind in den bisherigen UBAS bringen.

Einige Alt-UBAS-Leute (keineswegs alle!) hingegen, deren rechtswidrige Bescheide immer wieder vom Verwaltungsgerichtshof behoben worden waren, jubilieren über dessen Verschwinden. Ihnen wird das Lachen noch vergehen.

Fortsetzung folgt.

www.asyl-in-not.org

Terminankündigung:

Asyl in Not feiert!

Freitag, 24. Oktober, ab 19 Uhr

Replugged

Lerchenfelderstraße 23, 1070 Wien

Linie 46 / 13A

www.replugged.at

Wir wünschen unserem Obmann Michael Genner zum 60. Geburtstag alles Gute.

Laudatio: Volker Kier, Rainer Klien.

Buffet vom Diakonie-Flüchtlingsheim Rossau.

Anstatt von Geburtstagsgeschenken wird um Spenden für Asyl in Not gebeten.

Um Anmeldung wird gebeten: office@asyl-in-not.org

Spendenkonto:

Raiffeisen (Bankleitzahl 32000)

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

Newsletter-Updates

Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Asyl in Not

Rechtsberatung

Wir ziehen um!

Unsere neue Adresse ist:

Werkl im Goethehof,
Schüttaustraße 1
1220 Wien

Unsere Beratung wird wie gewohnt jeden Montag zwischen 9 und 12 Uhr stattfinden.

Wir sind für euch da!

Komm in unser
Team!

Wir suchen immer angagierte Menschen die uns bei unserer Arbeit unterstützen wollen.