Islam Asuchanov: Entwarnung
Wir haben gewonnen.
Wiedereinsetzung stattgegeben
Liebe Leserinnen und Leser,
in der Causa Islam Asuchanov ist eine erfreuliche Wendung eingetreten. Das Bundesasylamt, Außenstelle Eisenstadt, hat (verzeihen Sie den Juristenjargon) meinem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben. Auf deutsch heißt das: Es macht nichts, daß er die Frist versäumt hat; sein Asylverfahren geht weiter, meine Berufung wird als rechtzeitig angesehen.
Das ist ein schöner Erfolg, denn vorgestern wäre er noch beinahe nach Russland deportiert worden, was wir nur durch die Veröffentlichung seines Namens und einen Asylfolgeantrag stoppen konnten. Gestern wurde Herr Asuchanov aber auf freien Fuß gesetzt.
Formal ist das ein Erfolg meines Rechtsmittels. Faktisch war dieser Erfolg aber nur durch begleitende Maßnahmen, nämlich Veröffentlichung und Emailaktion, möglich. Außerdem wäre er durch die bereits geplante Abschiebung beinahe vereitelt worden.
Allen Leserinnen und Lesern, die sich an der Emailkampagne beteiligt haben, danke ich sehr. Der Erfolg ist zu allererst Ihnen zuzuschreiben, denn die großen Medien haben (trotz unserer wiederholten Aussendungen) den Fall totgeschwiegen. Wir haben es aber trotzdem – dank Ihrer aller Hilfe – aus eigener Kraft geschafft.
Den Bescheid über die Wiedereinsetzung hat ein Vorgesetzter des Andritsch unterschrieben. Dem Herrn Amtsdirektor dürfte es jetzt nicht allzu gut gehen.
Sein Chef erwähnt ausdrücklich im Bescheid, daß es Herrn Asuchanov wegen seiner posttraumatischen Belastungsstörung nicht möglich war, eine neue Melde- und Zustelladresse bekannt zu geben. Wie erinnerlich, hatte Andritsch ihn nach der Einvernahme vor die Türe gesetzt, ohne sich um seine Aufnahme in die Grundversorgung zu kümmern.
Die ganze Causa zeigt einmal mehr die Notwendigkeit einer völligen Neuorientierung des Asyl- und Fremdenrechts. Und dazu gehört auch: Eine gründliche Reform der Beamtenschaft. Leute wie Andritsch müssen aus dem Asylamt hinaus.
Michael Genner
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