Das ist Euer Gesetz !
An den Grenzen, in Traiskirchen, in Thalham finden massenweise Verhaftungen statt. Tschetschenische Familienväter, die sich seit Monaten in Österreich aufgehalten haben und völlig unbescholten sind, wurden sofort nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes völlig willkürlich in Haft genommen.
Eine Ehefrau wurde vor Angst wahnsinnig, sie wurde stationär in Gugging aufgenommen.
Ein 13 jähriges Mädchen, deren Vater inhaftiert wurde, leidet an wiederkehrenden Kollapsen, die ihren Herzschlag um 50 Schläge pro Minute steigern.
Eine sechsköpfige Familie wurde getrennt: die halbwüchsige Tochter und der Vater wurden in Schubhaft genommen, die Mutter mit den kleineren Kindern befindet sich in Traiskirchen.
Dabei hatten sie sozusagen noch Glück: Das Asylamt hat ausnahmsweise entschieden, dass ihr Verfahren in Österreich geführt wird und die ganze Familie für die Dauer des Verfahrens aufenthaltsberechtigt ist; die gesetzlichen Voraussetzungen für die Schubhaft sind weggefallen.
Aber das schert die berühmt-berüchtigte Bezirkshauptmannschaft Gmünd nicht: weil sie mit der Entscheidung des Asylamts nicht einverstanden ist, lässt sie den Ehemann und die Tochter weiterhin in Schubhaft sitzen. Wird nicht halten, hoffen wir sehr. Aber ein Beispiel mehr für Behördenwillkür in diesem Staat.
Eine im 9. Monat schwangere Frau wird an der Grenze von ihrem Gatten getrennt, er muss die Geburt seines ersten Kindes in der Schubhaft erleben oder eben nicht erleben.
Frauen warten den ganzen Tag in der Erstaufnahmestelle darauf, dass ihre Männer von der Befragung durch die Polizei wieder zurückkehren. Sie kehren nicht zurück, sie sind in Schubhaft. Niemand teilt den Ehefrauen mit, dass ihre Männer verhaftet wurden, niemand sagt ihnen, wo sich ihre Männer befinden.
Durch Günter Eckers perfekte Abschiebeberatung (er „berät“ mehr als die Hälfte aller Schubhäftlinge in Österreich) geben Dutzende Flüchtlinge einen „Berufungsverzicht“ ab; dass darunter von Serben gefolterte Kosovo-Albaner sind, dass die Bescheide ohne ordnungsgemäßes Verfahren erlassen werden, das kümmert niemanden.
Günter Ecker ist der vom Innenministerium eingesetzte und bezahlte Chef der „Schubhaftbetreuung“ in Wien, Linz und neuerdings auch in Tirol. Man kann sich die Beratung, die seine Handlanger durchführen, gut ausmalen:
Ihr habt keine Chance (obwohl unzählige Verfahrensfehler passieren) und ihr werdet zehn Monate in Schubhaft sein, besser ist es doch, keine Berufung einzubringen.
Minderjährige Afghanen und Tschetschenen sind in Schubhaft. Bei der Verhandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat, der über Schubhaftbeschwerden entscheidet, gibt das Senatsmitglied dem Behördenvertreter gute Tipps, wie die Schubhaft doch noch rechtmäßig werden kann und fordert den Asylwerber auf, die Beschwerde zurück zu ziehen.
Die Schubhaftbeschwerden werden vom Unabhängen Verwaltungssenat zum größten Teil entgegen der eindeutigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass Familien grundsätzlich nicht zu trennen sind, mit unwürdigen Begründungen abgewiesen. Den Beamten wurden durch das neue Gesetz Waffen in die Hand gegeben, angeblich um Missbrauch abzustellen. Jeder halbwegs politisch Interessierte und Gebildete musste wissen: allzu viele Beamten in diesem Land sind unfähig, zwischen gut und böse zu unterscheiden; sie zielen auf die leichtesten Opfer: Frauen, Kinder, Alte, Schwache, Traumatisierte.
Das musstet ihr Roten wissen – oder noch schlimmer, ihr wolltet es so.
Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371
Spendenkonto:
Asyl in Not,
P.S.K., Kontonummer 92.034.400
Aus dem Leitbild von Asyl in Not:
„Das Unrecht hat Namen und Adresse. Wir decken Mißstände und Gesetzesverletzungen auf und sagen, wer dafür die Verantwortung trägt.“
„Wir sind bereit, jede demokratische Regierung zu unterstützen, die die Menschenrechte wiederherstellt. Daher treten wir für eine grundlegende Neuordnung des Staatsapparates ein: Fremdenfeindliche, antidemokratische Kräfte dürfen in der Justiz, in der Polizei, im Heer und der gesamten Verwaltung keinen Platz haben!“