Traumatisierter in Schubhaft

Filtrationslager Traiskirchen?
„Cobra“ mit Hunden führte Säuberungsaktion durch.

Schon wieder:

Traumatisierter Tschetschene in Schubhaft –

Jetzt wurde er vom UBAS zum Verfahren zugelassen.

Herr A. hat im Krieg gegen die Russen gekämpft und Leichenteile seiner Kameraden begraben müssen. Er zeigt „deutliche Hinweise auf PTSD (posttraumatische Belastungsstörung)“. So steht es im amtsärztlichen Attest. Trotzdem hat Herr A. sechs Wochen in der Schubhaft zugebracht.

Herr A. ist zunächst nach Polen geflüchtet. Die polnischen Behörden wiesen seinen Asylantrag ab; seine chronische Harnwegsentzündung wurde nicht behandelt; Asylwerber wurden von betrunkenen Rassisten überfallen, ein Flüchtling erlitt dabei eine Verletzung durch einen Messerstich. Herr A. hielt es dort nicht aus und flüchtete im August 2005 weiter nach Österreich.

Sein Asylantrag wurde wegen Dublin-Zuständigkeit Polens zurückgewiesen. Dagegen haben wir Berufung eingebracht, das Verfahren war beim UBAS anhängig, als Herr A. am 6. Februar 2006 bei einem Großeinsatz der Cobra gegen tschetschenische Flüchtlinge in Traiskirchen verhaftet wurde.

Unserer Berufung hat der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) nun stattgegeben. Für Herrn A., der vor Ende 2005 nach Österreich gekommen ist, gilt noch das alte Gesetz; gilt noch die Schutzklausel, die Frau Prokop mittlerweile streichen ließ: Traumatisierte dürfen nicht abgeschoben werden.

Herr A. erhält daher Zugang zum Asylverfahren in Österreich. Wir haben seine sofortige Haftentlassung verlangt.

Bei Akteneinsicht im UBAS fanden wir einen Bericht des Polizeikommandos Baden an das Innenministerium, den wir unseren Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten wollen:

Koordinierte Festnahmen in Traiskirchen am 6.2.2006. Zu der seitens des BMI angeordneten verstärkten Ausfertigung und Ausfolgung von Schubhaftbescheiden wurde am heutigen Tag der 1. exekutive Einsatz zu Durchsetzung dieses Auftrages positiv ausgeführt. Durch die BH Baden wurden gemeinsam mit dem BPK Baden am 3.2.2006 die Personen betreffend der ausgewählten Asylwerber gesichtet und davon 9 im 2. Stock des Haupthauses untergebrachte tschetschenische Asylwerber für die Festnahme für den heutigen Tag ausgesucht bzw. vorgesehen.

„Da dabei die Asylwerber ausgewählt wurden, von denen in erster Linie mit massiverem Widerstand zu rechnen sein durfte, wurde vom Unterfertigten das EKO Cobra zur Unterstützung und Gewährleistung der Durchführung angefordert.

Seitens der EKO Cobra wurden 20 Beamte unter der Leitung von Mjr. P. entsandt. Seitens des Bezirkes Baden waren für die weitere Innen- und Außensicherung 30 Beamte eingesetzt. Weiters wurden diese Einsatzkräfte von den Diensthundeführern ‚Wien-Umgebung Tasso’ (BezInsp B.) und ‚Mistelbach Tasso’ (GrInsp H.) unterstützt.

„Um 13.45 Uhr wurde der Einsatz begonnen. Um 13.45 Uhr konnten 7 von den zur Festnahme vorgesehenen tschetschenischen Asylwerbern gesichert und nachdem vom begleitenden Referenten der BH Baden, Schantl, die Schubhaftbescheide direkt ausgefolgt wurden, festgenommen werden. Es kam zu keinen besonderen Vorkommnissen.

„Ich darf mich bei allen eingesetzten Beamten des Bezirkes und der EKO Cobra sowie den beiden Diensthundeführern für den hervorragenden Ablauf der Aktion bedanken! Der BPKdt.“

Diese Säuberungsaktion ist also auf ausdrücklichen Befehl des Innenministeriums erfolgt. Die Polizei hatte den Auftrag, jene Tschetschenen herauszufiltern, von denen am meisten Widerstand zu erwarten sei. Sie wurden als erste festgenommen, damit man dann mit den Schwächeren, mit Frauen und Kindern leichtes Spiel hat. Wen wundert es, daß tschetschenische Flüchtlinge Traiskirchen mit russischen Filtrationslagern vergleichen?

Herr A. ist schwer traumatisiert. Jeder, der etwas von der Sache versteht, der ein bisschen gesunden Menschenverstand hat, weiß, daß Gefängnis bei Traumatisierten zur Retraumatisierung führt.

Traumatisierte brauchen besondere psychologische Zuwendung und Therapie. Sie einzusperren, ist ein Akt der unmenschlichen Behandlung, der Folter, somit ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 3) und gegen die österreichische Verfassung.

Hierzulande verschwinden Traumatisierte in der Schubhaft. Um sie festzunehmen, wird die Cobra mit Diensthunden eingesetzt. Dergleichen geschieht hier in Österreich, auf Befehl der Frau Prokop und ihres wildgewordenen Kabinetts, Tag für Tag.

Es wird Zeit, daß Frau Prokop verschwindet. Sie ist eine Schande für dieses Land.

Michael Genner

Asyl in Not

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