Bedingte Strafe für den Chef der Erstaufnahmestelle Ost
wegen übler Nachrede gegen Michael Genner

Urteil noch nicht rechtskräftig

Dr. Herwig Eichenseder, Leiter der Erstaufnahmestelle Ost des Bundesasylamts, wurde vom Bezirksgericht Baden zu einer bedingten Geldstrafe wegen übler Nachrede gegen Michael Genner, Obmann von Asyl in Not, verurteilt.

Unsere Leserinnen und Leser erinnern sich an die Abschiebewelle, der im Sommer 2004, nach Inkrafttreten des Strassergesetzes, so viele schwer traumatisierte Tschetschenen ausgesetzt waren.

Damals saß auch unser Klient Abuschachid M. in Eisenstadt in Schubhaft, obwohl die Amtsärztin in Traiskirchen Folterspuren und Verdacht auf PTSD (schwerste Form der Traumatisierung) festgestellt hatte. Seine Abschiebung in die Slowakei konnten wir durch öffentlichen Druck so lange verzögern, bis der UBAS den rechtswidrigen „Dublin-Bescheid“ behob.

Auf dem Arztbrief befand sich ein handschriftlicher Vermerk: „Laut Dr. Eichenseder Dublin-Verfahren fortsetzen.“ Der EAST-Chef hatte also eine rechtswidrige Weisung erteilt. Wir veröffentlichten diesen Skandal und erstatteten eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs. Eichenseder wurde dazu telefonisch von einem Redakteur der angesehenen katholischen Wochenzeitschrift „FURCHE“, Wolfgang Machreich, interviewt.

Eichenseder – ganz im Stil eines ertappten Schulbuben, der sich rausreden will – verstieg sich zu dem Erklärungsversuch, den Aktenvermerk müsse Genner selber auf den Arztbrief draufgeschrieben haben. So stand es dann in der Zeitung, und die Folge war ein Prozeß wegen übler Nachrede, der nun mit einer Verurteilung zu Ende ging.

Eichenseder blieb im Prozeß seiner Taktik, alles abzuleugnen, treu: Er behauptete schlicht, er könne sich an ein Telefoninterview nicht erinnern, er habe auch den Namen Machreich nie gehört, ja sogar die Zeitschrift „FURCHE“ sei ihm völlig unbekannt. Die inkriminierte Äußerung habe er nie getan.

Wolfgang Machreich sagte jedoch als Zeuge aus. Er erinnerte sich noch sehr genau an das Telefoninterview, und er legte sogar seinen Notizzettel vor, auf dem er während des Interviews mitgeschrieben hatte. Er bekräftigte, daß Eichenseder gesagt hatte: „Der Genner war’s!“

Das Gericht billigte dem „FURCHE“-Redakteur Glaubwürdigkeit zu; Eichenseder wurde wegen übler Nachrede verurteilt, jedoch vom Vorwurf der Kreditschädigung freigesprochen. Er wird wohl – ebenso wie wir – in die Berufung gehen.

Der Aktenvermerk stammt übrigens von der zuständigen Referentin in der Erstaufnahmestelle, Herta K., die als Zeugin aussagte, sie habe wegen der für sie „unklaren“ Rechtslage die (wie der UBAS sodann feststellte, rechtswidrige) Weisung ihres Chefs eingeholt.

Unsere Strafanzeige gegen Eichenseder wegen Amtsmissbrauchs hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt fallengelassen. Hier wird zu prüfen sein, ob sich diese Staatsanwaltschaft nicht ihrerseits des Amtsmissbrauchs schuldig machte.

Genau das ist nämlich der eigentliche, permanente Skandal: Unschuldige, schwer traumatisierte Menschen in die Schubhaft zu sperren, bleibt ungestraft. Damit werden wir uns weiterhin beschäftigen. Dagegen zu kämpfen, wird nächstes Jahr, unter dem Prokopgesetz, nötiger sein denn je.

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