Die Intrige gegen Bülent Öztoplu.

Ein Bericht von Michael Genner, Asyl in Not.
Wien, 21. März 2002

Gestern fand im Wiener Büro von Amnesty international die – von Asyl in Not seit langem geforderte – öffentliche Sitzung von Mitgliedern des Menschenrechtsbeirats und NGO-Vertretern zum Polizeiskandal Bülent Öztoplu statt.

Wie erinnerlich, war Bülent Öztoplu (Leiter von ECHO und Mitglied einer Kommission des Menschenrechtsbeirates) im vergangenen Herbst unter dem Vorwand verhaftet worden, er hätte vor siebzehn Jahren in Deutschland einen Nazipolizisten verletzt.

Die Festnahme wurde offenbar von österreichischen Polizeikreisen veranlasst: Die Beamten, die Bülent verhafteten, gehörten zu jenem Kommissariat, das er zu kontrollieren hatte und dem er unbequem geworden war.

Asyl in Not ergriff damals (und darauf sind wir stolz) als eine der ersten NGOs für Bülent Partei. In einem Rundschreiben am 14.9.2001 hielten wir fest, daß seine Verhaftung “in Zusammenhang mit einer verschärften fremdenfeindlichen Hetze” steht und ein Schlag gegen uns alle ist.

Der Menschenrechtsbeirat hingegen verweigerte Bülent (der nach Protesten aus der Haft entlassen wurde) jede Solidarität und kündigte sogar seinen Dienstvertrag. Das deutsche Gericht hob jedoch im Dezember den internationalen Haftbefehl gegen Bülent auf.

Die gestrige Sitzung bekräftigte unseren Verdacht. Es war Bülents eigener Kommissionsleiter, sein eigener Rechtsanwalt (den er auch für seinen Freund hielt), Georg Bürstmayr, der den Menschenrechtsbeirat falsch informierte.

Bürstmayr behauptete in einem Schreiben an den Menschenrechtsbeirat am 17. September 2001, Bülent habe selbst erklärt, mit der Auflösung seines Dienstvertrages einverstanden zu sein. Diese Erklärung gab der Rechtsanwalt im Namen der Kommission ab, obwohl er von deren Mitgliedern nicht dazu legitimiert worden war. Bülent saß damals im Gefängnis und konnte sich nicht wehren.

Ebenfalls am 17. September behauptete Bürstmayr in einem Antwortschreiben an mich, Bülents Festnahme habe “NICHTS (!) mit fremdenfeindlichen oder anderen politischen Motiven zu tun”. Sie sei “allem Anschein nach auch nicht aus Österreich veranlaßt, gesteuert oder ähnliches”. Mit “Verschwörungstheorien” sei Bülent “in keiner Weise gedient”.

Wie sich nun herausstellte, war Rechtsanwalt Bürstmayr selbst vom Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates, dem Verfassungsrichter Gerhart Holzinger, unter Druck gesetzt worden – offenbar mit dem Zweck, das lästige “Problem” Bülent so schnell wie möglich zu bereinigen.

Georg Bürstmayr nahm übrigens, obwohl er rechtzeitig eingeladen worden war, an der gestrigen Sitzung nicht teil. Er war auch früher schon Sitzungen der Asylkoordination, auf denen er Gelegenheit gehabt hätte, sein Verhalten klarzustellen, unbegründet ferngeblieben.

Er hat somit die Chance, sich zu rechtfertigen, durch eigenes Verschulden verwirkt.

Allerdings habe ich in der gestrigen Sitzung davor gewarnt, Georg Bürstmayr zum alleinigen Sündenbock zu machen. Es war der Vorsitzende Holzinger, der den Kommissionsleiter zu seinem Fehlverhalten antrieb. Und es war die sonderbare Struktur des Menschenrechtsbeirats, die einen solchen Skandal überhaupt möglich machte.

Dieser Beirat ist keine unabhängige Kommission, die imstande wäre, die Behörden wirksam zu kontrollieren. Er ist vielmehr vom Innenminister ernannt. Die fünf NGOs, die im Beirat vertreten sind, wurden vom Innenminister nach eigenem Gutdünken ausgesucht. Mehrere Mitglieder des Beirats sind sogar Behördenvertreter!

Aus diesen Gründen habe ich personelle und strukturelle Konsequenzen verlangt. Personell: das heißt, daß Bürstmayr und Holzinger sofort zurücktreten müssen. Sie haben ihre Pflicht verletzt und sind untragbar geworden.

Und natürlich auch: daß sich der Menschenrechtsbeirat in aller Form bei Bülent Öztoplu entschuldigt. Und ihn einlädt, seine Arbeit in der Kommission wieder aufzunehmen. (Ob er dazu noch Lust haben wird, nach allem, was war, wird sich dann zeigen).

Strukturell: Wir wollen eine wirkliche Menschenrechtskommission, die vom Staat unabhängig ist, keinen Beirat von Gnaden des Ministers. Eine Kommission, die der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldet und nicht dem Staat. Wir wollen Gremien, die imstande sind, Gegenmacht auszuüben gegen Übergriffe und Willkür der Behörden.

Dabei halten wir uns an den Grundsatz der Gemeinsamen Flüchtlingskommission, die zu Löschnaks Zeiten angetreten war, um Verfolgte zu schützen: “Wo der Staat Unrecht spricht, sprechen wir Recht!”


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