Menschenrechtsbeirat: Stellungnahme von Rechtsanwalt Bürstmayr

Rechtsanwalt Mag. Georg Bürstmayr hat uns ersucht, seine Antwort auf meinen Bericht vom 21. März über die Vorkommnisse im Menschenrechtsbeirat zu veröffentlichen. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach.
Da sein Schreiben weitere Fragen aufwirft, folgt darauf eine Replik von mir. Ich bin übrigens kein Doktor.
Michael Genner, Asyl in Not

Sehr geehrter Herr Dr. Genner!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ihr “Bericht” vom 21.03.2002 hinterläßt in mir ob Form und Inhalt einige Betrübnis.

– Abgesehen davon, dass ich persönlich unter “Bericht” eine andere – nämlich von Kommentar streng getrennte – Textsorte verstehe;
– abgesehen davon, dass ich am 20.03. die Pflege meiner erkrankten Tochter übernommen hatte, und mir deshalb ein Fernbleiben von diesem Treffen vertretbar, ja notwendig erschien (von dem mich Mag. Suntinger 2 Tage zuvor informiert hatte, die offizielle Einladung hat offenbar den Weg auf meine Festplatte nicht gefunden, verschlungen sind die Weg des Herrn Bill Gates) ;
– abgesehen davon, dass mir die Formulierung “Er hat somit die Chance, sich zu rechtfertigen, durch eigenes Verschulden verwirkt” nun doch etwas befremdlich erscheint, weil sie mich allzusehr an die Maria-Theresianische Inquisitionsordnung und nicht an Umgangsformen erinnert, die unter Mitstreitern für eine sonst gemeinsame Sache (hier: Ermöglichung der Vertretung von AsylwerberInnen) üblich sein sollte
– abgesehen davon, dass sich dieser Eindruck durch die Formulierung “Er war auch früher schon Sitzungen der Asylkoordination, auf denen er Gelegenheit gehabt hätte, sein Verhalten klarzustellen, unbegründet ferngeblieben” noch verstärkt,
– und abgesehen davon, dass ich es sträflicherweise verabsäumt habe, mich bei Ihnen, Herr Dr. Genner, für mein Fernbleiben zu entschuldigen (darf ich die Entschuldigung meiner Mutter noch nachbringen??)

möchte ich zur Sache selbst bemerken:

Mein Verhalten in dieser Sache war nicht fehlerlos. Mögliche Fehler habe ich mit den Mitgliedern meiner Kommission erörtert und vor allem auch mit Herrn Öztoplu.

Welche “Pflicht” ich verletzt habe, erwähnen Sie in Ihrem “Bericht” zwar nicht. Ich bitte Sie aber um Verständnis dafür, dass ich Ihrer Rücktrittsaufforderung bis auf weiteres nicht nachkommen mag, schon weil ich nach wie vor die Möglichkeit sehe, in und mit der Kommission sinnvolle Arbeit zu leisten.

Ob Herr Öztoplu mich damals oder heute “für seinen Freund hielt” oder hält, tut nichts zur Sache. An dieser Stelle vermengen Sie, Herr Dr. Genner, politische bzw. öffentliche Angelegenheiten mit sehr Persönlichem. Freundschaften – und was immer sie belastet haben könnte – diskutiere ich mit meinen Freunden, aber nicht öffentlich.

Was den Inhalt der bewußten Erklärung von Herrn Öztoplu betrifft, habe ich den Menschenrechtsbeirat nicht falsch informiert, sondern diesen richtig weitergegeben.

Die entsprechende Erklärung läßt bzw. ließ allerdings zwei Interpretationen zu. Ich bin mittlerweile informiert, dass Herr Öztoplu nicht ausdrücken wollte, dass er seinen Werkvertrag als Kommissionsmitglied – unabhängig davon, wie das gegen ihn in der BRD geführte Strafverfahren ausging – AUF DAUER zurücklegen wollte.

Davon wurde der MRB mittlerweile in Kenntnis gesetzt.

Außerdem haben ich und die gesamte Kommission klar deponiert, dass wir im Falle eines Freispruchs bzw. einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Herrn Öztoplu wieder mit ihm zusammenarbeiten wollen (und zwar unabhängig davon, ob er mein / unser Freund war oder ist, sondern schlicht weil er bis in den Herbst 2001 sehr gute Arbeit geleistet hat und niemand von uns einen Grund sieht, warum er sie in diesem Fall nicht unverzüglich fortsetzen sollte).

Ich hoffe, dass auch davon auf dem Treffen vom 20.03.2002 die Rede war, vermisse allerdings entsprechende Passagen in ihrem Bericht.

Genau daran sollten, denke ich, aber die Kommission Wien 1, NGOs und andere Interessierte arbeiten: Dass im Falle von Einstellung des Verfahrens oder Freispruch der Menschenrechtsbeirat die Wiederaufnahme der Mitarbeit von Herrn Öztoplu in der Kommission aktiv betreibt.Wie Sie richtig erwähnen, sind mehrere Mitglieder des Menschenrechtsbeirates hauptberuflich in Ministerien und anderen Behörden tätig – sie sind im Beirat zwar weisungsfrei gestellt. Es könnte aber durchaus einige Überzeugungsarbeit brauchen, einen solchen Beschluss im Beirat herbeizuführen. (Ich hielte einen solchen Beschluss, und das habe ich mehrmals deutlich gemacht, für Not – wendig im Wortsinn für die weitere Aktzeptanz des Menschenrechtsbeirates).

Ich hätte gern die Gelegenheit wahrgenommen, Sie und die anderen Anwesenden um Unterstüzung in diesem Anliegen zu ersuchen und hoffe, dass Sie dies durch Weiterleitung dieses mails an die AdressatInnen Ihrer eigenen Nachricht ermöglichen.

Ich wäre Ihnen für die offenbar vielen Fragen, die Sie hatten, auch in den letzten Monaten zur Verfügung gestanden – meine Telefonnummern sind keine Geheimsache.

Ich hoffe, dass eine weitere Diskussion – wenn Sie an ihr interessiert sind – in einer etwas ruhigeren Atmosphäre fortgesetzt werden kann und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mag. Georg Bürstmayr

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