Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Freundinnen und Freunde von Asyl in Not !

Ein arbeitsreiches Jahr geht zu Ende. Bis Mitte Dezember haben wir 715 Flüchtlinge im Asylverfahren rechtlich beraten. 33 von ihnen erhielten Asyl, 5 in erster Instanz beim Bundesasylamt, 28 im Berufungsverfahren beim UBAS, dem Unabhängigen Bundesasylsenat. Dazu kommen 24 Asylerstreckungen auf EhepartnerInnen und minderjährige Kinder.

Österreichweite Vergleichszahlen liegen derzeit nur bis 30. September vor. Bis dahin hatten in ganz Österreich (bei 21.586 “Erledigungen” !) nur 270 Flüchtlinge nach inhaltlicher Prüfung ihres Falles Asyl erhalten, davon 102 in erster, 168 in zweiter Instanz; plus 458 Erstreckungen, zusammen 728.

Die meisten Fälle “hängen”. Beide Instanzen sind heillos überfordert und es geht nichts weiter. Ein kurdischer Klient aus dem Irak, der sechs Jahre in Saddam Husseins Gefängnissen gesessen und gefoltert worden war, wartet nun in Österreich seit drei Jahren auf seinen Berufungsbescheid.
Die UBAS-Richterin meinte, er sei durchaus glaubwürdig, aber eben auf der Warteliste; vielleicht nächstes Jahr (das hatte sie voriges Jahr auch schon gesagt!) – jetzt hören wir, daß sie den UBAS verlassen und einen neuen Job angenommen hat. Ihre Fälle übernahm ein anderes (schon bisher sehr überlastetes) UBAS-Mitglied, zusätzlich zu seinen eigenen. Ende nie.

Nach fast acht Jahren (!) erfolgreich beendet haben wir das Verfahren von Herrn H. aus dem Iran. Er gehörte einer linksgerichteten Widerstandsgruppe an, war in Haft, wurde gefoltert, nahm an einer Protestaktion in einem Fußballstadion teil, die von den “Revolutionswächtern” brutal aufgelöst wurde, und musste fliehen. Das Bundesasylamt vermeinte, solche Ausschreitungen, bei denen die Ordnungskräfte eingreifen müssten, seien “rein kriminell” und nicht asylrelevant.
Das Verfahren ging durch die Instanzen zum Verwaltungsgerichtshof und zum UBAS zurück; der brauchte dann auch noch zwei Jahre für einen positiven Bescheid. Die österreichische Botschaft in Teheran hatte nämlich (ohne nachvollziehbare Begründung) die von uns vorgelegten Beweismittel für “gefälscht” erklärt. Was wir aber entkräften konnten.

Gut ausgegangen ist das Verfahren einer afghanischen Frau, die von einem Mudjaheddin-Kapo gedemütigt und mit Missbrauch bedroht worden war; es gelang uns, zwei Zeugen aufzutreiben, die bestätigten, daß dieser Mann auch unter dem jetzigen Regime in Afghanistan gefährlich genug geblieben ist, um seinem Opfer und ihrer Familie (durch weiteren Missbrauch, oder indem er sie zum Schweigen brächte) weiterhin zu schaden.

Asyl erhielt der behinderte Sohn eines alten afghanischen Generals. Wir hatten schon den Vater mit Erfolg vertreten, seine Frau und die minderjährigen Kinder, die nach Pakistan geflüchtet waren, durften nach Österreich nachkommen und erhielten Asyl durch Erstreckung, nur der kranke Sohn nicht, weil er schon großjährig war.
Er kehrte allein nach Afghanistan zurück, wo er bei einem alten Onkel Unterschlupf fand, bis eine Bombe der amerikanischen Befreier das Haus traf und den Onkel tötete. Der kranke Sohn flüchtete wieder nach Pakistan, stellte bei der österreichischen Botschaft einen Asylantrag, der so endgültig abgelegt wurde, daß er nicht mehr zu finden war.
Wir informierten die Öffentlichkeit; der “Standard” erwähnte den Fall, worauf das Asylamt uns nahelegte, doch einen neuen Antrag zu stellen. Dieser dritte Anlauf war von Erfolg gekrönt, der junge Mann bekam ein Visum, reiste zu seiner Familie nach Österreich und wurde schon in erster Instanz als Flüchtling anerkannt.

Das sind nur wenige, bisher unveröffentlichte Ausschnitte aus unserer rechtlichen Arbeit in diesem Jahr. Andere sind auf unserer Homepage nachzulesen (“Archiv” 29.9.: “Herr N. aus Afghanistan hat Asyl erhalten”; 23.8.: “Erfolge und Gefahren”; 21.1.: “Happy-end nach 10 Jahren”).

Dazu kommt die soziale Betreuung: Sie besteht oft aus mühevollen Interventionen, damit Klienten nicht aus der Bundesbetreuung rausfliegen. Oder im Suchen von Notunterkünften. Auch im Sammeln von Kleidern für Menschen, die draußen in der Kälte stehen. Unsere Klienten sind psychisch oft extrem belastet, weil sie seit Jahren warten; wir betreuen sie, so gut es geht, damit sie nicht durchdrehen. Trotz allem schaffen wir schaffen es irgendwie.

Für all das brauchen wir auch Geld. Wir bitten Sie daher auch diesmal um Ihre Spende. Unsere Kontonummer: Bank Austria, 698 035 557 (Bankleitzahl: 20151).

Das Geld dient vor allem der Bezahlung unseres Teams. Die Kunstauktion im Oktober hat 77.000 Euro gebracht; etwas weniger als im Jahr vorher, aber doch ein schöner Erfolg. Unser zweites Standbein sind die Sammlungen in den Kabaretts. Allen Künstlerinnen und Künstlern, die uns nun schon seit Jahren unterstützen, danken wir sehr; ebenso dem Wiener Büro des UNHCR für den Ehrenschutz und Frau Mag. Andrea Jungmann (Sotheby”s), die die Versteigerung wie immer bravourös geleitet hat.
Dazu kommt eine kleine Förderung vom Wiener Integrationsfonds – und die 20.000 Euro vom Europäischen Flüchtlingsfonds, die man uns vorenthalten wollte, die wir aber in einer kurzen, erfolgreichen Konfrontation mit dem Innenministerium zurückerobern konnten.

Dazu kommen schließlich die Beiträge unserer treuen Leserinnen und Leser. Ihnen allen herzlichen Dank! Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage. Und Mut und Kraft. Wir alle werden das brauchen im neuen Jahr.

Michael Genner, Asyl in Not

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